Einzelbild herunterladen

Montabaur

27

Nr. 5/96

MGV »Cäcilia« Horbach e.V.

Am Freitag, dem 02.02.1996, findet die Chorprobe wie folgt statt:

2. Tenor und 2. Baß.von 18.00 bis 19.00 Uhr

1. Tenor und 1. Baß.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Anschließend findet die Jahreshauptversammlung statt.

Möhnenverein »Immerfroh«

An Schwerdonnerstag treffen sich die Möhnen »Immerffoh« um 15; 11 Uhr verklambastert züm Kaffeetrinken im »Grünen Baum«. Der Vorstand bittet um Anmeldung bis Montag, den 12.02.1996, bei der Obermöhn, Tel.: 7805. Das Abendessen soll um 18.00 Uhr stattfinden.

SV Horbach

Jugendfußball

E-Jugend

Unsere E 7 hat sich nach gutem Ergebnis in der 1. Zwischen­runde der laufenden Hallenkreismeisterschaft für die 2. Zwi­schenrunde qualifiziert.

Termin: Samstag, 03.02.1996, ab 09,30 Uhr, in der Sporthalle in Baumbach.

F-Jugend

Die F-Jugend hat sich nach einem tollen 2. Platz in der 2. Zwischenrunde am Sonntag, 28.01.1996, bereits für die Vor­schlußrunde qualifiziert.

Am Sonntag, 25.02.1996, ab 09.30 Uhr (Sporthalle Dierdorf) sind unsere jüngsten Talente wieder im Einsatz.

Abteilung Alte Herren

Vorankündigung: Die diesjährige Generalversammlung findet statt am Freitag, 23.02.1996. Schriftliche Einladungen folgen.

__ Hübingen __

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen für das Jahr 1996 vom 23.01.1996 L

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung be­schlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 19.01.1996 hiermit be­kanntgemacht wird: _

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.633.000, DM

in der Ausgabe auf.633.000,- DM

Vermögenshaushalt . (

in der Einnahme auf.650.000, DM

in der Ausgabe auf..650.000, DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.-

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.,.-

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das

Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A).240 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)...270 v. H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v. H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund.36,- DM

für den zweiten Hund...54,- DM

für jeden weiteren Hund...72,- DM

n.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen für das Haushaltsjahr 1996 werden keine Bedenken erhoben. 56410 Montabaur, 19.01.1996 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901.10

Im Aufträge gez. Meckel

HL

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 05.02. bis 14.02.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Hübingen, 23.01.1996

Ortsgemeindeverwaltung Hübingen (S.)

gez. Hoffmann, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Möhnenverein »Kleeblatt Möhnen«

An alle Möhnen und Nichtmöhnen, die mit zur Trockensitzung fahren!

Am Donnerstag, dem 08.02.1996, treffen wir uns um 18.15 Uhr an der Bushaltestelle. Abfahrt ist um 18.30 Uhr. Bringt bitte gute Laune mit!

Katholisches Bildungswerk Westerwald

Hübingen

Thema: Hatha-Yoga

Beginn: Donnerstag, 29.02.1996,19.30 bis 21.00 Uhr

Dauer: - 10 Treffen ä 90 Minuten

Ort: Hübingen, Kindergarten Feriendorf

Leitung: Helga Bruchof-Mies, Winden

TN-Gebühr: 70,- DM (Zuschuß von Krankenkassen möglich)

Nähere Auskünfte: Rosel Noll, 06439/1315

EISBACHGEMEINDEN

Seniorennachmittag

der Verbandsgemeinde Montabaur mit einem »Bunten Programm« im Motto der Fastnachtszeit am 7. Februar 1996,14.00 bis ca. 18.00 Uhr, im Haus Mons Tabor, Montabaur ( Busfahrplan

Bus-Nr.H

13.28 Uhr Girod, Bushaltestelle

13.30 Ulm Girod-Kleinholbach, Gasthof Krekel

13.35 Uhr Großholbach, Bushaltestelle/Telefonzelle

Bus-Nr. HI

13.00 Uhr Nentershausen, Marktplatz

13.10 Uhr Görgeshausen, Bushaltestelle »Diezer Straße«

13.15 Uhr Niedererbach, Mittelstraße