Montabaur
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Nr. 5/96
MGV »Cäcilia« Horbach e.V.
Am Freitag, dem 02.02.1996, findet die Chorprobe wie folgt statt:
2. Tenor und 2. Baß.von 18.00 bis 19.00 Uhr
1. Tenor und 1. Baß.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Anschließend findet die Jahreshauptversammlung statt.
Möhnenverein »Immerfroh«
An Schwerdonnerstag treffen sich die Möhnen »Immerffoh« um 15; 11 Uhr verklambastert züm Kaffeetrinken im »Grünen Baum«. Der Vorstand bittet um Anmeldung bis Montag, den 12.02.1996, bei der Obermöhn, Tel.: 7805. Das Abendessen soll um 18.00 Uhr stattfinden.
SV Horbach
Jugendfußball
E-Jugend
Unsere E 7 hat sich nach gutem Ergebnis in der 1. Zwischenrunde der laufenden Hallenkreismeisterschaft für die 2. Zwischenrunde qualifiziert.
Termin: Samstag, 03.02.1996, ab 09,30 Uhr, in der Sporthalle in Baumbach.
F-Jugend
Die F-Jugend hat sich nach einem tollen 2. Platz in der 2. Zwischenrunde am Sonntag, 28.01.1996, bereits für die Vorschlußrunde qualifiziert.
Am Sonntag, 25.02.1996, ab 09.30 Uhr (Sporthalle Dierdorf) sind unsere jüngsten Talente wieder im Einsatz.
Abteilung Alte Herren
Vorankündigung: Die diesjährige Generalversammlung findet statt am Freitag, 23.02.1996. Schriftliche Einladungen folgen.
__ Hübingen __
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen für das Jahr 1996 vom 23.01.1996 L
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 19.01.1996 hiermit bekanntgemacht wird: _
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.633.000,— DM
in der Ausgabe auf.633.000,- DM
Vermögenshaushalt . ( ■
in der Einnahme auf.650.000,— DM
in der Ausgabe auf..650.000,— DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.-
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.,.-
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das
Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A).240 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)...270 v. H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v. H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.36,- DM
für den zweiten Hund...54,- DM
für jeden weiteren Hund...72,- DM
n.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen für das Haushaltsjahr 1996 werden keine Bedenken erhoben. ■ 56410 Montabaur, 19.01.1996 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901.10
Im Aufträge gez. Meckel
HL
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 05.02. bis 14.02.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.30 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Hübingen, 23.01.1996
Ortsgemeindeverwaltung Hübingen (S.)
gez. Hoffmann, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Möhnenverein »Kleeblatt Möhnen«
An alle Möhnen und Nichtmöhnen, die mit zur Trockensitzung fahren!
Am Donnerstag, dem 08.02.1996, treffen wir uns um 18.15 Uhr an der Bushaltestelle. Abfahrt ist um 18.30 Uhr. Bringt bitte gute Laune mit!
Katholisches Bildungswerk Westerwald
Hübingen
Thema: Hatha-Yoga
Beginn: Donnerstag, 29.02.1996,19.30 bis 21.00 Uhr
Dauer: - 10 Treffen ä 90 Minuten
Ort: Hübingen, Kindergarten Feriendorf
Leitung: Helga Bruchof-Mies, Winden
TN-Gebühr: 70,- DM (Zuschuß von Krankenkassen möglich)
Nähere Auskünfte: Rosel Noll, 06439/1315
“EISBACHGEMEINDEN”
Seniorennachmittag
der Verbandsgemeinde Montabaur mit einem »Bunten Programm« im Motto der Fastnachtszeit am 7. Februar 1996,14.00 bis ca. 18.00 Uhr, im Haus Mons Tabor, Montabaur ( Busfahrplan
Bus-Nr.H
13.28 Uhr Girod, Bushaltestelle
13.30 Ulm Girod-Kleinholbach, Gasthof Krekel
13.35 Uhr Großholbach, Bushaltestelle/Telefonzelle
Bus-Nr. HI
13.00 Uhr Nentershausen, Marktplatz
13.10 Uhr Görgeshausen, Bushaltestelle »Diezer Straße«
13.15 Uhr Niedererbach, Mittelstraße

