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' Montabaur

Nr. 5/96

m

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Verbandsgemeinderates vom 18.01.1996 der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1994

L

Haushaltsrechnung

Feststellung des Ergebnisses:

Verwaltungs­haushalt DM

Vermögens­haushalt DM

Gesamt DM

Soll-Einnahmen

30.753.833,24

8.109.397,92

38.863.231,16

J. Abgang alter Kasseneinnahmereste

42.670,17

0,00

42.670,17

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

30.711.163,07

8.109,397,92

38.820.560,99

Soll-Ausgaben

30.641.041,62

2.800.059,23

33.441.100,85

+ Neue

Haushaltsausgabereste

70.121,45

5.340.885,17

5.411.006,62

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste

0,00

31.546,48

31.546,48

Summe bereinigte Sollausgaben

30.711.163,07

8.109.397,92

38.820.560,99

Überschuß/Fehlbetrag

0,00

0,00

0,00

Festgestellt: Montabaur, 10.05.1995 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Reusch, I. Beigeordneter

- Interessenwahmehmung der Verbandsgemeindewerke ge­genüber anderen Versorgungsträgern und Baulastträgern

- Zusammenarbeit in technischen Fragen mit Abwasser­zweckverbänden, deren Mitglied die Verbandsgemeinde Montabaur ist, und mit anderen Verbandsgemeindewer­ken, deren Ver- und Entsorgungseinrichtungen von der Verbandsgemeinde Montabaur mitgenutzt werden

- Koordination von Baumaßnahmen der Verbandsgemein­dewerke in öffentlichen Verkehrsanlagen mit dem Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung und den Organen der Ortsgemeinden

- Beratung der Anschlußnehmer in technischen Fragen

- Aufstellung, Fortentwicklung und Überwachung des Ab­wasserbeseitigungskonzepts

- Stellungnahme zum Flächennutzungsplan, zu Bebauungs­plänen, Bauanträgen und Bauvoranfragen

- Genehmigung und Überwachung von Leichtstoffabschei- dem

Aufgaben des kaufmännischen Werkleiters:

- Personaleinsatzplanüng für das Verwaltungspersonal der Verbandsgemeindewerke

- Organisation- und Betriebsprüfungen

- Satzungs- und Vertragsangelegenheiten

- Schulden- und Vermögensverwaltung

- Kalkulation und Veranlagung von Gebühren, Beiträgen und Entgelten

- Zusammenarbeit in kaufmännischen Fragen mit Abwas­serzweckverbänden, deren Mitglied die Verbandsgemein­de Montabaur ist, und mit anderen Verbandsgemeinde­werken, deren Ver- und Entsorgungseinrichtungen von der Verbandsgemeinde Montabaur mitgenutzt werden

- Vertretung der Verbandsgemeindewerke in Rechtsstreitig­keiten

n. Stellvertretung:

Entlastungsbeschluß Die Werkleiter vertreten sich gegenseitig.

Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungsprüfungs- Vertretung der Eigenbetriebe nach außen: ausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Ver- Jedes Mitglied der Werkleitung ist innerhalb seines Ge- bandsgemeinde Montabaur wird die Jahresrechnung für das schäftsbereichs zur Vertretung der Eigenbetriebe nach außen Jahr 1994 beschlossen. berechtigt. Sofern eine Angelegenheit beide Geschäftsbereiche

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang berührt, unterzeichnet der Werkleiter, in dessen Geschäftsbe- nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung reich die Aufgabe schwerpunktmäßig fällt. Der andere Werk- nach § 100 GemO erteilt. leiter wird in diesem Fall intern informiert.

Gleichzeitig wird dem Bürgermeister und den Beigeordneten Montabaur, den 29.01.1996 (S.)

der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1994 gemäß § $ r Possel-Dölken, Bürgermeister

114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.

m.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 05. bis 14.02.1996 bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 ; bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von I 08.00 his 12.30 Uhr) öffentlich aus.

I Montabaur, den 24.01.1996

| Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (S.)

gez. Reusch, I. Beigeordneter

Öffentliche Bekanntmachung

zur Vertretung der Verbandsgemeindewerke Montabaur (§ 6 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung)

Ab 01.10.1995 Wurden für die Verbandsgemeindewerke Mon­tabaur ein technischer und ein kaufmännischer Werkleiter bestellt.

Beide sind grundsätzlich gemeinsam für die gesamte Betriebs­führung der Eigenbetriebe verantwortlich. Sie nehmen ge­meinschaftlich die Aufgaben Personalangelegenheiten, Rege­lung des allgemeinen Geschäftsbetriebs sowie die Erstellung der Wirtschaftspläne wahr.

Daneben bestehen folgende Geschäftsbereiche:

Aufgaben des technischen Werkleiters:

- Personaleinsatzplanung für das technische Personal

\ Planung, Durchführung und Überwachung von Bau- . maßnahmen der Verbandsgemeindewerke

- Unterhaltung und Überwachung der technischen Anlagen der Verbandsgemeindewerke sowie des Ver- und Entsor­gungsnetzes

- Einholung der erforderlichen Genehmigungen der staatli­chen Aufsichtsbehörden nach dem Landeswassergesetz

- Abwasserabgabe

Öffentliche Bekanntmachudg

Aufstellung des Bebauungsplanes »Alter Galgen - Erweiterung« der Stadt Montabaur hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsun­terlagen gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. 3 Abs. 2 des Bau­gesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 26.05.1987 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Alter Galgen - Erweiterung« aufzustellen.

Die Entwurfskizze wurde nach der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 3 Abs. 3 BauGB ergänzt, weshalb sie erneut auszulegen ist.

Der Planentwurf liegt dementsprechend nochmals gemäß § 3 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

12.02.1996 bis 15.03.1996 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 15$.30 Uhr und 14.00 bis 16'00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur nur zu dem ge­änderten Teil des Planes, das heißt Verlegung und Verkürzung der inneren Erschließungsstraße, dem geänderten landespfle­gerischen Planungsbeitrag und der Herausnahme der Vorge­fundenen Altlastflächen aus den überbaubaren Flächen, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht wer­den.

Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich und umfaßt die Gemarkungen »Hinter dem Alten Galgen«, »Auf dem Steinchen«, »In der Längwiese« und »Hin- . teres Beulfeld«. Er wird umgrenzt

- im Norden: durch den Wirtschaftsweg Flurstück 44

- im Osten: durch das Betriebsgelände der Fa. Aldi