Einzelbild herunterladen

Montabaur

26

Nr. 4/96

Freunde und Bekannte aus nah und fern recht herzlich ein. Die Sänger haben auch in diesem Jahr ein buntes Programm zusammengestellt und werden mit Chorgesang, Büttenreden, Couplets und Sketchen aufwarten. Für Stimmung wird also bestens gesorgt sein. Eintritt 10, DM. Beginn 20.11 Uhr. Einlaß ab 19.00 Uhr.

GELBACHHOHEN

RosenmontagsbaU in Holler

Wir laden alle Jecken aus nah und fern auch zum Rosenmon­tagsball 1996 des Musikvereins Holler e.V. herzlich ein. Neben der Jugendtanzgruppe des Musikvereins Holler wird am 19.02.1996 auch der Tanzsportclub Nentershausen mit von der Partie sein. Mit ihrem Tanz »Nirwana« sind sie amtieren­der Rheinland-Pfalz-Meister im gemischten Show-Tanz.

Seien Sie also auch in diesem Jahr wieder Zeuge erstklassiger Darbietungen in der Hollerer »Narrhalla am Saiiwosem« am Rosenmontag beim Musikverein Holler.

Daubach

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach vom 17.01.1996

Teilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner wer­den«

Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, am diesjährigen Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« nicht teilzuneh­men.

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1996 einstimmig verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1996 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Pläninhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1996, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben...je 446.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 479.000 DM

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde auf 106.000 DM festgesetzt.

Die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 1996 wie

folgt festgelegt:

Grundsteuer A.250 v.H.

Grundsteuer B.290 v.H.

Gewerbesteuer.320 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für

den ersten Hund.50 DM

den zweiten Hund.130 DM

jeden weiteren Hund.160 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1996 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Infor­mationen zur Kenntnis gegeben:

Zum Jahresende 1995 wird ein Rücklagenbestand von ca. 460.000, DM erwartet. Diese Prognose kann aufgrund des derzeitigen Verlaufs der Haushaltswirtschaft 1995 gegeben werden. Dieses Guthaben ist günstiger als dies die Zahlen des Haushaltes 1995 andeuteten. Ausgehend von einem tatsächli­chen Bestand von 595.177,75 DM sollte eine Entnahme in Höhe von 414.000, DM erfolgen, was einem Bestand zum 31.12.1995 von rd. 181.000, DM gleichgekommen wäre. Die deutliche Verbesserung ist zurückzuführen auf positive Ver­änderungen des Verwaltungshaushaltes (Mehreinnahmen hei der Gewerbesteuer, Verkauf von Holz) sowie Verlagerung von Investitionen nach 1996.

Die Ortsgemeinde Daubach ist zum Jahresende erneut schul­denfrei.

Haushalt 1996

Das Gesamtvolumen des Haushaltes beläuft sich auf 925.000,- DM. Hiervon entfallen aus den ausgeglichenen Ver­waltungshaushalt 446.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 479.000,- DM.

Zur Finanzierung der anstehenden Investitionen werden kei­ne Kredite benötigt. Um aber die Auftragsvergabe zur Fertig­stellung der Einsegnungshalle vornehmen zu können, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 106.000,- DM veranschlagt.

Gegenüber dem Vorjahr treten bei den Steuersätzen keine Veränderungen ein.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich gegen­über dem Vorjahr von 436.000, DM auf 446.000, DM. Stei­gerungsgründe sind die gegenüber 1995 eingetretenen Verän­derungen im Steuerbereich. Die Zahlung von höheren Umla­gen bewirkt, daß der Verwaltungshaushalt 1996 nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 20.000,- DM ausgeglichen werden kann.

Wertfortschreibungen und der Wegfall von Grundsteuerver­günstigungen bewirken den Zuwachs bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A konstant bleibt.

Das Gewerbesteueraufkommen basiert im wesentlichen auf dem voraussichtlichen Ergebnis von 1995 und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen.

Die Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 1996 (Familien­leistungsausgleich, Erhöhung des Existenzminimums) führen zu deutlichen Verlusten bei der Einkommensteuer. Zum Aus­gleich hierfür werden entsprechende Anteile der Umsatzsteu­ermehreinnahmen an die Gemeinde weitergeleitet.

Bedingt durch den Anstieg der Einwohnerzahl von 379 auf 403 sowie die Anhebung des Schwellenwertes (Pro-Kopf-Betrag) von 751,53 DM in 1995 auf 766,- DM in 1996 erhält die' Ortsgemeinde eine höhere Schlüsselzuweisung.

Das Gesamteinnahmesoll des erläuterten Unterabschnittes in Höhe von 305.889,- DM ist mit 68,58 % die Haupteinnahme­quelle des Verwaltungshaushaltes.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden.

Den Ausgabenschwerpunkt des Verwaltungshaushaltes bildet das Gesamtumlagesoll mit 221.000,- DM = 49,57 %. Die Ent­wicklung der Von der Ortsgemeinde Daubach zu zahlenden Umlage veranschaulicht die folgende Übersicht:

Die Gewerbesteuerumlage verändert sich aufgrund eines gleichbleibenden Aufkommens nur unwesentlich. Die Umlage an das Land »Fonds Deutsche Einheit« errechnet sich auf­grund eines geringfügigen Zuwachses bei der Umlagegrundlage. Der Anstieg der Umlagebeträge, die an den Kreis und die Verbandsgemeinde zu zahlen sind, basiert auf einer gegenüber dem Vorjahr deutlich höheren Umlagegrundlage und speziell bei der Kreisumlage auf einer zu erwartenden Umlagensatzer­höhung.

Die für 1996 angenommenen Umlagesätze gelten vorbehalt­lich der endgültigen Festsetzung durch die jeweiligen Entscheidungsgremien.

Wie bereits eingangs erwähnt, macht sich die zuvor geschil­derte Entwicklung der Umlagen auch bei der Berechnung der freien Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1996 bemerkbar. Die echte freie Finanzspitze ist mit einem Fehlbedarf von 20.000,- DM auszuweisen.

Die Entwicklung der freien Finanzspitze für die kommenden Jahre läßt erkennen, daß der finanzielle Spielraum der Orts­gemeinde Daubach sehr eingeengt ist. Zukünftige Investitio­nen sind zu finanzieren durch Entnahme aus der Rücklage bzw. von Erlösen aus der Veräußerung von Grundstücken.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 14.06.1995 beschlossene Inve­stitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Diesem Programm ist zu entnehmen, daß für die nachfolgend benannten Investitionen die entspre­chenden Haushaltsmittel bereitzustellen sind:

1. Brunnenfassung zum Dorfplatz.5.000,- DM

2. Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen....6.000 DM

3. Fertigstellung »In den Gärten«..5.000,- DM

4. Straßenbeleuchtungserweiterung...5.000,- DM

5. Bau einer Einsegnungshalle mit Kapelle.420.000,- DM

Damit in 1996 die Auftragsvergabe zur Fertigstellung der Einsegnungshalle vorgenommen werden kann, sind Ver­pflichtungsermächtigungen in Höhe von 106.000,- DM ver­anschlagt.