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Montabaur

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Nr. 4/96

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Girod die Erschließung des Neubau­gebietes »Auf der Nörr II« öffentlich aus.

Leistungsum fan g:

3.250 m 2 Baustraße

580 m Straßenbeleuchtungskabel

45 Stück Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser 580 m Wasserleitung aus GGG-Rohr Durchmesser 100 mm

70 m Entwässerungsrohr aus Stahlbeton DN 600 70 m Entwässerungsrohr aus Stahlbeton DN 500 220 m Entwässerungsrohr aus Stahlbeton DN 400 340 m Entwässerungsrohr aus Stahlbeton DN 300 2 Stück Schachtbauwerke

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse ha­ben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 14.02.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, anzufordem.

Die Schutzgebühr in Höhe von 30,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzah­lung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Mittwoch, 6. März 1996,10.00 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift verse­hen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zim­mer 239, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.

Montabaur, 23.01.1996 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Bekanntmachung

Mit Planfeststellungsbescheid der Kreisverwaltung des We­sterwaldkreises vom 18.02.1991, Az.: 7/74-660-01-4.56, wur­den auf Antrag der Firma Walderdorffsche Tongruben GmbH & Herz & Co., Boden, die Planunterlagen für die Verlegung des Ahrbaches (Gewässer III. Ordnung) im Bereich der Tongrube »Anna« in den Gemarkungen Boden und Dahlen, Verbandsge­meinde Montabaur, gemäß § 31 Absatz 1 Satz 1 Wasserhaus­haltsgesetz (WHG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. und 105 ff. Landeswassergesetz (LWG) festgestellt.

Gemäß dem § 74 Abs. 4 S. 1 und 2 des Verwaltungsverfahrens­gesetzes des Bundes (VwVfG) vom 25.05.1976 (BGBl. I S. 1253), in der jeweils geltenden Fassung, i. V. m. § 114 Abs. 1 S. 1 des Landeswassergesetzes von Rheinland-Pfalz (Landes- wassergesetz-LWG) vom 14.12.1990 (GVB1. S. 11), zuletzt ge­ändert durch das Gesetz vom 05.04.1995 (GVB1. S. 69) liegt der Planfeststellungsbescheid mit den entsprechenden Planunter­lagen in dem Zeitraum vom 12.02.1996 bis einschließlich 26.02.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer Nr. 236, während der folgenden Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus: Montag his Freitag von 08.00 bis 12,00 Uhr und Donnerstag auch von 16.00 bis 18.00 Uhr. Nach Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbe­scheid gegenüber etwaigen anderen Betroffenen als zugestellt. (S.) i. V. Dr. Stadtfeld

Die Verwaltung informiert

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

jeweils vormittags von.08.00 bis 12.00 Uhr

sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie montags- bis donnerstagsnachmittags

von.14.00 bis 16.00 Uhr

Rufnummer..02602/1260

GleichsteUungsbeauftragte bestellt

Mit Wirkung zum 01.01.1996 bestellte Bürgermeister Dr. Pos­sel-Dölken Genoveva Bachmeier-Runge als Gleichstellungsbe­auftragte für die Verbandsgemeinde Montabaur; als Stellver­treterin wurde Sabine Hübner berufen.

Die beiden Mitarbeiterinnen der Verbandsgemeindeverwal­tung nehmen innerhalb der Behörde die Aufgaben nach dem Landesgleichstellungsgesetz wahr. Ziel des Gesetzes ist die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Män­nern im öffentlichen Dienst.

Neben dieser innerbehördlichen Funktion übernimmt die Gleichstellungsbeauftragte auch die Aufgaben nach der Ge­meindeordnung. Die Verwirklichung des Verfassungsauftra­ges zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist eine Aufgabe aller Gemeinden. Für den Aufgabenbereich der Ver­bandsgemeinde Montabaur ist Frau Bachmeier-Runge damit gleichzeitig Ansprechpartnerin für die hiesigen Einwohnerin­nen. Sie ist vormittags wie folgt erreichbar: Rathaus, Zimmer Nr. 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, Montabaur, Telefon 02602/126-232.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken bestellt Genoveva Bachmeier-Runge (links) als Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Montabaur; Sabine Hübner (rechts) wird als Stellvertreterin berufen.

Stellenausschreibung

Die Verbandsgemeindewerke Montabaur stellen zum nächstmöglichen Termin einen

Ver- und Entsorger

oder

Handwerker mit abgeschlossener Ausbildung möglichst in den Berufen Schlosser oder Installateur

zur selbständigen Wartung und Betreuung von Kläranla­gen ein.

Vorausgesetzt werden:

- einschlägige Berufserfahrungen,

- die Fähigkeit zum selbständigen und eigenverantwort­lichen Arbeiten,

- den Besitz des Führerscheins der Klasse III,

- die Bereitschaft zum Wochenenddienst.

Weiterhin wird bei Einstellung eines Handwerkers vor­ausgesetzt, daß berufsbegleitend eine Qualifizierung zum Klärfacharbeiter erfolgt.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) werden bis zum 03.02.1996 erbeten an die

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Personalamt Postfach 12 62,56402 Montabaur.

Nähere Auskünfte können erfragt werden unter der Ruf­nummer: 02602/126.161 oder 126.131.

Sprechstunde des Ausländerbeirates

Die nächste Sprechstunde des Ausländerbeirates der Stadt Montabaur findet am Donnerstag, 1. Februar 1996, 16.00 bis 18.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 214 (Trau- und Besprechungs­zimmer, 2. Stock Neubau) statt.