Montabaur
Erscheinen und laden insbesondere auch interessierte Neubürger zu einem Probenbesuch ein.
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Männergesangverein »Mozart« Eitelbom
Nr. 2/96
Ortsvereinsring Kadenbach
Die nächste Sitzung des Ortsvereinsrings findet am Donnerstag, dem 18. Januar 1996, um 19.30 Uhr, statt. Tagungsstätte: Gaststätte »Zur Augst«.
Am Samstag, dem 13. Januar, feiern wir im Gasthaus »Krone« unser Stiftungsfest 1996. Ein humoristisches Programm wird i an diesem Abend für Kurzweil sorgen. Alle Mitglieder und ihre j Angehörigen sind hierzu recht herzlich eingeladen.
MGV Eitelbom 1866
Am Samstag, dem 13. Januar 1996,20.00 Uhr, feiern wir unser 130. Stiftungsfest im Vereinslokal »Nassauer Hof«.
Alle Mitglieder mit ihren Angehörigen sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung: 1. Allgemeiner Bericht: Durchsprache des letzten Protokolls, 2. Bekanntgabe von Terminen, Terminergänzung 1996, 3. Gestaltung der Kinderfastnacht, 4. Kirmes vom 11.05. bis 13.05.1996, a) Vertragsdurchsprache, Festwirt und Musikkapellen, b) Festlegung des Eintritts und Lospreise, . Preisbesch, d. Vereine, 5. Verschiedenes.
Bei Verhinderung Vertreter entsenden.
Neuhäusel
Westerwald-Verein Eitelbom
Am Sonntag, dem 14. Januar 1996, unternehmen wir eine Halbtagswanderung im Bereich der Augst. Wanderwart Peter Kleinmann wandert mit uns von Eitelborn über Simmern, Grundsmühle und Hüttenmühle zum Wanderheim. Wir treffen uns um 13.00 Uhr am Parkplatz der Augst-Schule:
Turnverein »Jahn« 1892 e.V., Eitelbom
Einladung zur Mitgliederversammlung
Zur Jahreshauptversammlung 1996 lade ich alle Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr herzlich ein. Termin: Freitag, 02.02.1996; Uhrzeit: 19.30 Uhr; Ort: Vereinslokal »Zur Krone«, Eitelborn
Vorläufige Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Gedenken der Verstorbenen, 3. Ehrung der Meister, 4. Diskussion der Geschäftsberichte, 5. Bericht über die Mitgliederentwicklung, 6. Kassenbericht, 7. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes, 8. Neuwahl des Vorstandes, 9. Verschiedenes, 10. Ausklang und gemütliches Beisammensein.
Anträge, die auf der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, müssen bis zum 29. Januar 1996 schriftlich beim Vorsitzenden (Wolfgang Vilz, Am Nörrenpfad 16,56337 Eitelborn) eingereicht werden, um als Tagesordnungspunkt aufgenommen werden zu können.
Kadenbach
Katholisches Bildungswerk Westerwald
Das Katholische Bildungswerk Westerwald informiert und lädt ein:
Kadenbach Eltem-Kind-Spielkreis
Thema: Eltem-Kind-Spielkreis
Beginn: Dienstag, 16.01.1996,10.00 bis 11.30 Uhr
Dauer: 10 Treffen plus 2 Elternabende
Ort: Kadenbach, Pfarrheim
Leitung: Monika Strefler, Kadenbach
TN-Gebühr: 48,- DM
Nähere Auskünfte: Monika Strefler, 02620/2081
FF W Kadenbach
Wir möchten daran erinnern, daß am Samstag, 13.01.1996, um 19,30 Uhr, im Feuerwehrhaus die Jahreshauptversammlung stattfindet. Es sind alle Vereinsmitglieder eingeladen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen, um die Gelegenheit zu nutzen, auf das Vereinsgeschehen Einfluß zu nehmen. Nicht nur die aktiven Feuerwehrkameraden, sondern auch die inaktiven Mitglieder des Fördervereins sind willkommen.
Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen: 1. Begrüßung durch den Wehrführer, 2. Totenehrung, 3. Jahresbericht Wehrführer, 4. Jahresbericht Jugendwart, 5. Jahresbericht Schriftführerin, 6. Jahresbericht Kassiererin, 7. Bericht der Kassenprüfer, 8. Entlastung des Vorstandes, 9. Neuwahlen, 9. a) Ehrungen, 10. Verschiedenes.
KCK Kamevalsclub Kadenbach
Für die Karnevalssitzung am 13.01.1996 sind noch einige Karten an der Abendkasse, ab 20.11 Uhr, erhältlich. Auf vielfachen Wunsch findet am Sonntag, dem 14.01.1996, ab 11.11 Uhr, im Festzelt ein Frühschoppen statt.
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Neuhäusel vom 30.11.1995
Wirtschafts- und Fällungsplan 1996 einstinunigbeschlossen
Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1996. Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 37.700 DM und Gesamtausgaben von 67.125 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 580 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf: 20 fm Eiche, 240 fm Buche, 265 fm Fichte, 45 fm Euro- Lärche sowie 10 fm jap. Lärche.
Den vorausberechneten Fehlbedarf von ca. 29.425 DM im Forstetat wird über den Haushalt der Gemeinde zu finanzieren sein.
Auftragsvergaben Gemeindehaus
Die Ratsmitglieder folgten einstimmig den Empfehlungen des Architekten und vergaben die Naturstein-, Estrich-, Innenputzarbeiten, Blitzschutz, Heizungs-, Sanitär- und Elektroin- stallationen an die jeweils preisgünstigsten Anbieter.
Widmung von Verkehrsflächen
Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat unter Hinweis auf die Besti mmung en des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977, die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Bezeichnung: Wegeparzelle 70
Verlaufend von - bis: Simmemer Straße — Im Feldchen (Parz. 65/3)
Tag der Verkehrsübergabe: 01.10.1995
Haushaltsrechnung1994beschlossen und Entlastung erteilt
Bereits Mitte Oktober 1995 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausführung der Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde abschließend vom Rechnungsprüfungsausschuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Daraufhin wurde die Haushaltsrechnung 1994 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Zustimmung zur Jahresrechnung wurde nun in der Sitzung am 30.11.1995 erklärt. Zugleich wurde den Ortsbürgermeistern, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1994 Entlastung erteilt.
Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1994 werden im Rahmen einer gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes noch zur Kenntnis gegeben.
Verkehrsmäßige Anbindung der K113 (neu) an die B 49 im Bereich der Gemarkungen Neuhäusel und Simmern
Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von einem Rohentwurf der Anbindung der K 113 (neu) an die B 49 durch einen »Kreisverkehrsplatz« und stimmte der Anbindung der K l 13 (neu) an die B 49 mittels dieses Kreisverkehrsplatzes einstimmig zu. Des weiteren stimmte der Ortsgemeinderat einer Gebietsänderung nach § 10 Nr. 4 Gemeindeordnung zu. Insoweit werden die betroffenen Gebietsteile aus der Gemarkung Simmern in die Gemarkung Neuhäusel umgegliedert.
Fortsetzung siehe Seite 25! ■

