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Montabaur

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Nr. 1/96

gewohnten Erscheinungsbild vorliegende Kalender, kann bei den Verkaufsstellen Horbach (Bäckerei »Schink«, Gaststätte »Zum grünen Baum«), Gackenbach (Gaststätten »Buchfinken­land« und »Im Wiesengrund«), Gackenbach-Dies (Gaststätte »Tannenhof«), Hübingen (Friseursalon »Annette«, Lebensmit­telgeschäft COOP) zum Preis von 12,- DM bezogen oder tele­fonisch unter 06439/7189 bestellt werden.

Kultur- und Heimatverein Buchfinkenland

Für die bevorstehenden Kappensitzungen am 20. und 27.01.1996 sind noch Eintrittskarten im Vorverkauf bei den nachfolgend aufgeführten Stellen erhältlich:

Samstag, 06.01.1996:16.00 bis 18.00 Uhr Gasthaus »Panora­ma«, Hübingen

Sonntag, 07.01.1996:10.30 bis 12.00 Uhr Gasthaus »Zum Wie­sengrund«, Gackenbach

Sonntag, 07.01.1996:16.00 bis 18.00 Uhr Gasthaus »Zum Grü­nen Baum«, Horbach.

Tel.-Info unter 06439/6772.

_ Gackenbach

Gemeindeverwaltung Gackenbach - Umlegungsausschuß - Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur

Horbach

MGV »Cäcilia« Horbach

Am Freitag, dem 12.01.1996, findet die Chorprobe wie folgt statt: unsere jungen Sänger um 17.30 Uhr, I. Tenor und I. Bass um 18.00 Uhr, II. Tenor und II. Bass um 19.30 Uhr. Wir bitten alle Sänger um Beachtung.

Unser Chor veranstaltet vom 31.03. bis 04.04.1996 eine Chor­reise, mit Teilnahme am internationalen Chorwettbewerb, nach Riva am Gardasee. Wir haben noch Plätze frei und würden uns über mitreisende Schlachtentummler sehr freuen. In Riva wohnen wir in einem Spitzenhotel und werden auch ein Beiprogramm (Ausflug nach Verona etc.) anbieten. Die Kosten für die vier Übernachtungen mit Halbpension belaufen sich auf420,- DM. Darin enthalten sind auch die Eintrittsgel­der im Rahmen des Chorwettbewerbes. Die Transferkosten betragen im 4-Sterne-Luxusbus 95,- DM und per Bahn ca. 155,- DM, darin sind die Buskosten für die Ausflugsfahrten enthalten.

Interessierte melden sich bitte bis zum 12.01.1996 bei unserem 2. Vorsitzenden H.-J. Wilhelmi, Tel. 06439/7355.

Hübingen

MGV Frohsinn Hübingen

Bekanntmachung

Der Grenzregelungsbeschluß vom 16.11.1995 für das Verfahrensgebiet: »Im Boden«

ist am 20.12.1995 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 18.12.1986 (BGBl. I S. 2253) in der geltenden Fassung der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Ein­weisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.

Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lasten­frei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnis­se sind nicht erforderlich.

Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstückstei­le und Grundstücke werden Bestandteil der Grundstücke, denen sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücks­teile und Grundstücke.

Die Geldleistungen sind fällig.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft (§ 41 Abs. 4 Verwal- tüngsverfahrensgesetz).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur ala Geschäftsstelle des Umle­gungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift einzule­gen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt; wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt Montabaur eingegangen ist. Montabaur, den 20.12.1995 (S.)

Der Vorsitzende gez. Reichling

Jahreshauptversammlung des MGV »Cäcilia«

Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Männergesang­verein »Cäcilia« Gackenbach findet am Freitag, dem 12. Ja­nuar 1996, um 20.00 Uhr, im Gasthaus »Zum Wiesengrund«, Im Wiesengrund 3, statt.

Hierzu sind alle Mitglieder des Vereines ganz herzlich einge­laden. Tagesordnung: Begrüßung, Totenehrung, Bericht des Vorsitzenden, Bericht des Kassierers, Tätigkeitsbericht des Schriftführers, Verschiedenes.

Anträge zur Ergänzung oder Änderung der Tagesordnung sind spätestens drei Tage vor der Jahreshauptversammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.

Die erste Chorprobe im neuen Jahr findet am Montag, dem 08.01.1996, statt. Alle Sänger werden um pünktliche Teilnah­me ab 18.45 Uhr gebeten.

Teimisverein Hübingen e.V.

Einladung zur Jahreshauptversammlung des TV Hübingen e.V. am Freitag, 19. Januar 1996, um 20.00 Uhr, im Vereins­haus.

Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung, 2. Ehrung der verstorbenen Vereinsmitglieder, 3. Verlesen der Jahreschro­nik, 4. Bericht des 1. Vorsitzenden, 5. Bericht des Sportwartes, 6. Bericht des Jugendwartes, 7. Kassenbericht, 8. Bericht der Kassenprüfer, 9. Entlastung des Vorstandes, 10. Veranstal­tungstermine 1996,11. Planung Festveranstaltungen: 10 Jah­re TVH, 12. Verschiedenes.

Anträge der Vereinsmitglieder zur Jahreshauptversammlung sind bis zum 5. Januar 1996 beim 1. Vorsitzenden, Walter Klinkner, Im Hansengarten 25, 56412 Hübingen, einzurei­chen.

Alte Herren Welschneudorf-Hübingen

Samstag, 6. Januar 1996: Hallenturnier in Diez

Auf Einladung des TuS Laurenburg nehmen wir am Samstag, dem 6. Januar, am Hallenturnier in der Zentralen Sportanlage Diez teil. Gruppengegner sind Weinähr, Birlenbach, Schön- bom und Heiligenroth. Anzahl der Feldspieler: fünf. Unser erstes Spiel beginnt um 14.00 Uhr. Ende letztes Gruppenspiel: 17.50 Uhr. Preisverleihung: gegen 18.30 Uhr. Abfahrt in Welschneudorf, Gasthaus Zum Hannes um 13.00 Uhr, Zusteig­möglichkeit Hübingen: 13.07 Uhr am Gasthaus Panorama.

EISBACHGEMEINDEN

Senioreimachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur

mit einem »Bunten Programm« im Motto der Fastnachtszeit

am 7. Februar 1996,14.00Uhr bis ca. 18.00 Uhr, im Haus Mons Tabor, Montabaur

Nähere Informationen über die Abfahrtszeiten und Haltestel­len der von der Verbandsgemeinde Montabaur eingesetzten Busse können eine Woche vor dem Veranstaltungstermin dem Wochenblatt entnommen werden.

Die Eintrittskarten sind ab sofort bei den bekannten Senioren­vertretern der jeweiligen Ortsgemeinde zu erhalten.

Karten für den Bereich der Stadt Montabaur können auch bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Frau Bächer, Zimmer 221,