Montabaur
15
Nr. 1/96
Feststellung des Ergebnisses:
Verwaltungshaushalt DM
Vermögenshaushalt DM
Gesamt DM
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
458.524,07
-
458.524,07
Soll-Ausgaben
458.524,07
-
458.524,07
Summe bereinigte Sollausgaben
458.524,07
-
458.524,07
Überschuß/Fehlbetrag
-
-
-
Festgestellt: Montabaur, 28.04.1995 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Reusch, I. Beigeordneter
n.
Entlastungsbeschluß
Die Verbandsversammlung beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1994 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Verbandsvorsitzenden, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1994 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei eirfzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt. ,
Verbandsvorsteher Hümmerich sowie stellvertretender Verbandsvorsteher Schmidt nahmen an der Aussprache und Abstimmung gemäß § 22 GemO nicht teil. Den Vorsitz übernahm Günther Gerharz.
m.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 08. bis 17.01.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanz ab teilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Neuhäusel, den 20.12.1995
Kindergartenzweckverband Simmern/Neuhäusel
gez. Hümmerich, Verbandsvorsitzender
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses der Verbandsversammlung vom 29.11.1995 des Kindergartenzweckverbandes Simmern/Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1993 I.
Haushaltsrechnung
Feststellung des Ergebnisses:
Verwaltungshaushalt DM
Vermögenshaushalt DM
Gesamt DM
Soll-Einnahmen
712.068,72
712.068,72
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
156,00
156,00
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
711.912,72
-
711.912,72
Soll-Ausgaben
711.912,72
-
711.912,72
Summe bereinigte Sollausgaben .
711.912,72
-
711.912,72
Überschuß/Fehlbetrag
-
-
-
Festgestellt: Montabaur, 26.05.1994 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Reusch, I. Beigeordneter
n.
Entlastungsbeschluß
Die Verbandsversammlung beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1993 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Verbandsvorsitzenden, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1994 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Verbandsvorsteher Hümmerich sowie stellvertretender Verbandsvorsteher Schmidt nahmen an der Aussprache und Abstimmung gemäß § 22 GemO nicht teil. Den Vorsitz übernahm Günther Gerharz.
m.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 08. bis 17.01.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Neuhäusel, den 20.12.1995
Kindergartenzweckverband Simmern/Neuhäusel
gez. Hümmerich, Verbandsvorsitzender
Verkehrsverein Neuhäusel e.V.
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Der Ortsbürgermeister Roggenbach übernahm vom Verkehrsverein Neuhäusel zwei Ruhebänke.
Die Aufstellung erfolgt durch Mitglieder des VVN an den von der Gemeinde empfohlenen Plätzen.
Fundsache
Nachstehend aufgeführte Gegenstände wurden bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel als Fundsache abgegeben:
1 Stofftragetasche mit einem Paar Einlegesohlen.
Bei der Verliererin soll es sich vermutlich um eine Frau aus Neuhäusel handeln, die die o. a. Gegenstände in einem Linienbus auf der Strecke von Koblenz nach Neuhäusel liegen ließ. Die Verliererin kann die o. a. Gegenstände gegen entsprechenden Nachweis während der üblichen Sprechstunden bei der Ortsgemeindeverwaltung abholen..
Roggenbach, Ortsbürgermeister
Jahreshauptversammlung des MGV Constantia 1873 Neuhäusel e.V.
Die Jahreshauptversammlung des MGV Constantia findet am 06.01.1996, um 15.30 Uhr, im Vereinslokal »Hotel Fries« statt. Alle Mitglieder sind dazu recht herzlich eingeladen. Es wäre schön, wenn recht viele Mitglieder der Versammlung beiwohnen könnten, da dieses Mal wieder die Neuwahl des Vorstandes beVorsteht.
Tagesordnungspunkte der Jahreshauptversammlung sind: 1. Begrüßung, 2. Totengedenken, 3. Vorstandsberichte, 4. Neuwahl des Vorstandes, 5. Sonstiges.
Eventuelle zusätzliche Anträge zur Tagesordnung waren dem Vorstand bis spätestens acht Tage vor der Jahreshauptversammlung einzureichen.
Im Anschluß an die Jahreshauptversammlung findet gegen ca. 19.00 Uhr der Jahresabschluß bei einem gemütlichen Zusammensein im Vereinslokal statt. Alle Frauen der Aktiven sind dazu recht herzlich eingeladen.
Die fristgerechte, satzungsgemäße Veröffentlichung zur Einberufung der o. a. Jahreshauptversammlung erfolgte in der Ausgabe des Wochenblattes der Verbandsgemeinde Montabaur in der 50. Kalenderwoche 1995.

