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Montabaur

15

Nr. 1/96

Feststellung des Ergebnisses:

Verwaltungs­haushalt DM

Vermögens­haushalt DM

Gesamt DM

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

458.524,07

-

458.524,07

Soll-Ausgaben

458.524,07

-

458.524,07

Summe bereinigte Sollausgaben

458.524,07

-

458.524,07

Überschuß/Fehlbetrag

-

-

-

Festgestellt: Montabaur, 28.04.1995 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Reusch, I. Beigeordneter

n.

Entlastungsbeschluß

Die Verbandsversammlung beschließt die von der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1994 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Verbandsvorsitzenden, dem Ortsbür­germeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1994 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei eirfzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt. ,

Verbandsvorsteher Hümmerich sowie stellvertretender Ver­bandsvorsteher Schmidt nahmen an der Aussprache und Ab­stimmung gemäß § 22 GemO nicht teil. Den Vorsitz übernahm Günther Gerharz.

m.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 08. bis 17.01.1996 bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Finanz ab teilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Neuhäusel, den 20.12.1995

Kindergartenzweckverband Simmern/Neuhäusel

gez. Hümmerich, Verbandsvorsitzender

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses der Verbandsversammlung vom 29.11.1995 des Kindergartenzweckverbandes Simmern/Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1993 I.

Haushaltsrechnung

Feststellung des Ergebnisses:

Verwaltungs­haushalt DM

Vermögens­haushalt DM

Gesamt DM

Soll-Einnahmen

712.068,72

712.068,72

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

156,00

156,00

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

711.912,72

-

711.912,72

Soll-Ausgaben

711.912,72

-

711.912,72

Summe bereinigte Sollausgaben .

711.912,72

-

711.912,72

Überschuß/Fehlbetrag

-

-

-

Festgestellt: Montabaur, 26.05.1994 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Reusch, I. Beigeordneter

n.

Entlastungsbeschluß

Die Verbandsversammlung beschließt die von der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1993 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Verbandsvorsitzenden, dem Ortsbür­germeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1994 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Verbandsvorsteher Hümmerich sowie stellvertretender Ver­bandsvorsteher Schmidt nahmen an der Aussprache und Ab­stimmung gemäß § 22 GemO nicht teil. Den Vorsitz übernahm Günther Gerharz.

m.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 08. bis 17.01.1996 bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Neuhäusel, den 20.12.1995

Kindergartenzweckverband Simmern/Neuhäusel

gez. Hümmerich, Verbandsvorsitzender

Verkehrsverein Neuhäusel e.V.

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Der Ortsbürgermeister Roggenbach übernahm vom Verkehrs­verein Neuhäusel zwei Ruhebänke.

Die Aufstellung erfolgt durch Mitglieder des VVN an den von der Gemeinde empfohlenen Plätzen.

Fundsache

Nachstehend aufgeführte Gegenstände wurden bei der Orts­gemeindeverwaltung Neuhäusel als Fundsache abgegeben:

1 Stofftragetasche mit einem Paar Einlegesohlen.

Bei der Verliererin soll es sich vermutlich um eine Frau aus Neuhäusel handeln, die die o. a. Gegenstände in einem Lini­enbus auf der Strecke von Koblenz nach Neuhäusel liegen ließ. Die Verliererin kann die o. a. Gegenstände gegen entsprechen­den Nachweis während der üblichen Sprechstunden bei der Ortsgemeindeverwaltung abholen..

Roggenbach, Ortsbürgermeister

Jahreshauptversammlung des MGV Constantia 1873 Neuhäusel e.V.

Die Jahreshauptversammlung des MGV Constantia findet am 06.01.1996, um 15.30 Uhr, im Vereinslokal »Hotel Fries« statt. Alle Mitglieder sind dazu recht herzlich eingeladen. Es wäre schön, wenn recht viele Mitglieder der Versammlung beiwoh­nen könnten, da dieses Mal wieder die Neuwahl des Vorstan­des beVorsteht.

Tagesordnungspunkte der Jahreshauptversammlung sind: 1. Begrüßung, 2. Totengedenken, 3. Vorstandsberichte, 4. Neu­wahl des Vorstandes, 5. Sonstiges.

Eventuelle zusätzliche Anträge zur Tagesordnung waren dem Vorstand bis spätestens acht Tage vor der Jahreshauptver­sammlung einzureichen.

Im Anschluß an die Jahreshauptversammlung findet gegen ca. 19.00 Uhr der Jahresabschluß bei einem gemütlichen Zusam­mensein im Vereinslokal statt. Alle Frauen der Aktiven sind dazu recht herzlich eingeladen.

Die fristgerechte, satzungsgemäße Veröffentlichung zur Ein­berufung der o. a. Jahreshauptversammlung erfolgte in der Ausgabe des Wochenblattes der Verbandsgemeinde Monta­baur in der 50. Kalenderwoche 1995.