Einzelbild herunterladen

Montabaur

Nr. 51/52/95

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf..374.000 DM

in der Ausgabe auf.374.000 DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.0 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.0 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).220 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).240 v. H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v. H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal­ten werden:

für den ersten Hund.48,- DM

für den zweiten Hund.72, DM

für jeden weiteren Hund.96,- DM

H.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Haushaltsjahr 1996 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 11.12.1995

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 i. A. Meckel

m.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.12.1995 bis 05.01.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Boden, 13.12.1995

Ortsgemeindeverwaltung Boden (S.)

gez. Eulberg, Ortsbürgermeisterin

Anordnung des Baulandumlegungsverfahrens für das Bau­gebiet »Am Hohlen Weg - Auf der Schlat«

Der Ortsgemeinderat beschloß mehrheitlich, für das Bauge­biet »Am Hohlen Weg - Auf der Schlat« das Baulandumle­gungsverfahren gemäß § 46 Baugesetzbuch anzuordnen. Mit der Durchführung der Planumlegung wird der (jeweils amtie­rende) Umlegungsausschuß beauftragt.

Straßenverbreiterung Ecke Neustraße/Rheinstraße

Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, einer in Heiligen­roth ansässigen Firma den Auftrag zu erteilen, entlang des Grundstückes Ecke Rheinstraße/Neustraße einen Gehweg an­zulegen (Auftragsvolumen: 7.431,30 DM).

Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenroth

Zu unserem Familienabend am 20.01.1996, 20.00 Uhr, im Gasthaus »Zur Linde« laden wir Sie recht herzlich ein.

Nicht nur unsere Mitglieder sind herzlich willkommen, son­dern selbstverständlich auch alle aus Nah und Fern. Wir freuen uns über Ihren Besuch.

Mandolinenverein Heiligenroth e.V.

Kalender 1996 - Probenbeginn - Jahreshauptversammlung

Der Mandolinenverein erinnert daran, daß noch Kalender für 1996 erworben werden können. Walter Jahnke hat diesbezüg­lich auch in diesem Jahr wieder eine schöne Zusammenstel­lung von historischen Bildern Heiligenroths in diesem Kalen­der aufleben lassen und diese mit Erläuterungen, Namen und gelungenen Zeichnungen gestaltet. Der Kalender ist sicherlich auch ein schönes Weihnachtsgeschenk und kann bei allen Vereinsmitgliedern erworben werden.

Darüber hinaus geben wir bekannt, daß unsere Jahreshaupt­versammlung am Freitag, 12.01.1996,20.00 Uhr, im Gasthaus »Zur Linde« in Heiligenroth stattfindet. Alle Miglieder sind herzlich dazu eingeladen.

Der erste Probentermin unseres Orchesters im neuen Jahr findet statt am Freitag, 19.01.1996, 20.15 Uhr.

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeihdeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Alte Herren Heiligenroth

Auch in diesem Jahr wandern wir wieder zwischen den Feier­tagen. Am Freitag, dem 29.12.1995, treffen wir uns um 14.00 Uhr bei Herbert.

Ruppach-Goldhausen

Krippenfeier an Heiligabend

Auch in diesem Jahr findet für alle Großen und Kleinen als Einstimmung auf die bevorstehenden Weihnachtstage am Heiligabend, 14.30 Uhr, in der Kapelle Goldhausen die belieb­te Krippenfeier statt. Unter dem Motto »Weihnachtsbaum« und »Weihnachten« wollen wir gemeinsam das Weihnachtsfest einläuten. Alle Kindr sind mit ihren Eltern herzlich eingela­den.

Heiligenroth

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 12.12.1995

Änderung des Bebauungsplanes »Ortsmitte«

Der Ortsgemeinderat stimmte der Änderung des Bebauungs­planes »Örtsmitte« einschließlich Begründung und Textfest­setzung in der Form zu, wie sie in der Sitzung Vorgelegen haben, und beschloß die Änderung dieses Bebauungsplanes gemäß §§ 10 Baugesetzbuch, 24 Gemeindeordnung für das Grundstück Flur 3, Flurstück 36/5 als Satzung.

Der Inhalt der Planänderung wird noch öffentlich bekanntge­macht.

Silvesterfeier mit Kindern - bislang noch kein Plan!

Hallo junge Familien mit Kindern (auch Kleinkinder) wollt Ihr zusammen mit Euren Kindern Silvester feiern, habt aber hierfür noch keine Planungen. Hier bietet sich eine Alternati­ve. Wir wollen in lockerer Form zusammen das alte Jahr beschließen und in das neue Jahr hineinfeiern.

Programm:

- Fackelwanderung mit Kindern

- anschließend Feier mit Spiel und Spaß im Pfarrzentrum. Nähere Informationen können bei Raimund Schäfer (Telefon 8602) oder Günter Steudter (Telefon 8408) abgefragt werden. Damit wir genauer planen können, ist es notwendig, daß Ihr Euch bei den o. a. Personen anmeldet.