Montabaur
Nr. 51/52/95
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf..374.000 DM
in der Ausgabe auf.374.000 DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.0 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.0 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).220 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).240 v. H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v. H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.48,- DM
für den zweiten Hund.72,— DM
für jeden weiteren Hund.96,- DM
H.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Haushaltsjahr 1996 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 11.12.1995
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 i. A. Meckel
m.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.12.1995 bis 05.01.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Boden, 13.12.1995
Ortsgemeindeverwaltung Boden (S.)
gez. Eulberg, Ortsbürgermeisterin
Anordnung des Baulandumlegungsverfahrens für das Baugebiet »Am Hohlen Weg - Auf der Schlat«
Der Ortsgemeinderat beschloß mehrheitlich, für das Baugebiet »Am Hohlen Weg - Auf der Schlat« das Baulandumlegungsverfahren gemäß § 46 Baugesetzbuch anzuordnen. Mit der Durchführung der Planumlegung wird der (jeweils amtierende) Umlegungsausschuß beauftragt.
Straßenverbreiterung Ecke Neustraße/Rheinstraße
Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, einer in Heiligenroth ansässigen Firma den Auftrag zu erteilen, entlang des Grundstückes Ecke Rheinstraße/Neustraße einen Gehweg anzulegen (Auftragsvolumen: 7.431,30 DM).
Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenroth
Zu unserem Familienabend am 20.01.1996, 20.00 Uhr, im Gasthaus »Zur Linde« laden wir Sie recht herzlich ein.
Nicht nur unsere Mitglieder sind herzlich willkommen, sondern selbstverständlich auch alle aus Nah und Fern. Wir freuen uns über Ihren Besuch.
Mandolinenverein Heiligenroth e.V.
Kalender 1996 - Probenbeginn - Jahreshauptversammlung
Der Mandolinenverein erinnert daran, daß noch Kalender für 1996 erworben werden können. Walter Jahnke hat diesbezüglich auch in diesem Jahr wieder eine schöne Zusammenstellung von historischen Bildern Heiligenroths in diesem Kalender aufleben lassen und diese mit Erläuterungen, Namen und gelungenen Zeichnungen gestaltet. Der Kalender ist sicherlich auch ein schönes Weihnachtsgeschenk und kann bei allen Vereinsmitgliedern erworben werden.
Darüber hinaus geben wir bekannt, daß unsere Jahreshauptversammlung am Freitag, 12.01.1996,20.00 Uhr, im Gasthaus »Zur Linde« in Heiligenroth stattfindet. Alle Miglieder sind herzlich dazu eingeladen.
Der erste Probentermin unseres Orchesters im neuen Jahr findet statt am Freitag, 19.01.1996, 20.15 Uhr.
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeihdeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Alte Herren Heiligenroth
Auch in diesem Jahr wandern wir wieder zwischen den Feiertagen. Am Freitag, dem 29.12.1995, treffen wir uns um 14.00 Uhr bei Herbert.
Ruppach-Goldhausen
Krippenfeier an Heiligabend
Auch in diesem Jahr findet für alle Großen und Kleinen als Einstimmung auf die bevorstehenden Weihnachtstage am Heiligabend, 14.30 Uhr, in der Kapelle Goldhausen die beliebte Krippenfeier statt. Unter dem Motto »Weihnachtsbaum« und »Weihnachten« wollen wir gemeinsam das Weihnachtsfest einläuten. Alle Kindr sind mit ihren Eltern herzlich eingeladen.
Heiligenroth
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 12.12.1995
Änderung des Bebauungsplanes »Ortsmitte«
Der Ortsgemeinderat stimmte der Änderung des Bebauungsplanes »Örtsmitte« einschließlich Begründung und Textfestsetzung in der Form zu, wie sie in der Sitzung Vorgelegen haben, und beschloß die Änderung dieses Bebauungsplanes gemäß §§ 10 Baugesetzbuch, 24 Gemeindeordnung für das Grundstück Flur 3, Flurstück 36/5 als Satzung.
Der Inhalt der Planänderung wird noch öffentlich bekanntgemacht.
Silvesterfeier mit Kindern - bislang noch kein Plan!
Hallo junge Familien mit Kindern (auch Kleinkinder) — wollt Ihr zusammen mit Euren Kindern Silvester feiern, habt aber hierfür noch keine Planungen. Hier bietet sich eine Alternative. Wir wollen in lockerer Form zusammen das alte Jahr beschließen und in das neue Jahr hineinfeiern.
Programm:
- Fackelwanderung mit Kindern
- anschließend Feier mit Spiel und Spaß im Pfarrzentrum. Nähere Informationen können bei Raimund Schäfer (Telefon 8602) oder Günter Steudter (Telefon 8408) abgefragt werden. Damit wir genauer planen können, ist es notwendig, daß Ihr Euch bei den o. a. Personen anmeldet.

