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Montabaur

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Nr. 48/95

Spvgg Horbach

Am Sonntag, dem 03.12.1995, trifft unsere I. Mannschaft um 12.30 Uhr bei der Spvgg. Steinefrenz/Weroth II an.

JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach A-Jugend: Sonntag, 03.12.1995,10.30 Uhr, JSG - JSG Thal­hausen/Maischeid in Niederelbert.

B-Jugend: Samstag, 02.12.1995, 15.30 Uhr, JSG-JSG Mai­scheid/D./W. in Oberelbert.

C*Jugend: Samstag, 02.12.1995, 16.00 Uhr, JSG Birlen­bach/Altendiez - JSG.

Hübingen

Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen vom 21.11.1995

Kostenübemahme für das Hübinger Erlebnisbuch und Übergabefeier

Der Ortsgemeinderat beschloß, den Preis für das Hübinger Erlebnisbuch auf 65 DM festzusetzen. Eine Übergabefeier findet am 17.12.1995 statt.

Erhebung von Erschließungsbeiträgen für das Baugebiet »Oberm Görgengarten«

Die Ratsmitglieder beschlossen die Erhebung von Er­schließungsbeiträgen für das Baugebiet »Oberm Görgengar­ten« durch Ablöseverträge. Der Erschließungsbeitrag wurde auf 40,23 DM/m 2 beitragspflichtiger Grundstücksfläche fest­gesetzt.

Neubaugebiet »Oberm Görgengarten«

Festsetzung der Preise für Bauplätze; Gestaltung der Grund­stückskaufverträge

Einstimmig faßte der Ortsgemeinderat folgenden Beschluß:

1. a) Der Kaufpreis für Baugrundstücke im Neubaugebiet

»Oberm Görgengarten« wird für Hübinger Bürgerinnen und Bürger auf 95 DM/m 2 festgesetzt, b) Der Kaufpreis für Baugrundstücke im Neubaugebiet »Oberm Görgengarten« wird für auswärtige Interessen­ten auf 130 DM/m 2 festgesetzt.

2. Die unter 1 a und 1 b festgelegten Kaufpreise setzen sich

wie folgt zusammen:

a) Erschließungsbeitrag pro m 2 .40,23 DM

b) Wasseranschluß pro m 2 . 6,00 DM

c) Kanalanschlußbeitrag pro m 2 . 9,30 DM

Zwischensumme.55,53 DM

d) Grandstückspreis pro m 2 .39,47 DM

(einschl. sonstiger Kosten in Höhe von 23,56 DM) Gesamtkaufpreis.95,00 DM

- Bei dem unter 1 b festgelegten Kaufpreis für Auswärti­ge sind die Positionen/Kosten 2 a, b, c identisch. Der unter d aufgeführte Grandstückspreis beträgt bei Aus­wärtigen anstatt 39,47 DM = 74,47 DM.

- Die unter 2 a bis 2 c vom Käufer zu erstattenden Kosten werden über Ablöseverträge angefordert. Diese Kosten decken den Erschließungsaufwand und die Kosten für den Wasseranschluß sowie den Kanalanschlußbeitrag. Die unter 2 d aufgeführten Grundstückskosten sind Bestandteil des notariellen Grandstückskaufvertrages. Der nach Abzug der sonstigen Kosten entstehende Be­trag verbleibt der Ortsgemeinde.

3. Der unter 1 a festgesetzte Kaufpreis (95 DM) gilt für ein­heimische Käufer, mit denen ein notarieller Kaufvertrag bis zum 30.06.1996 abgeschlossen wird.

Diese Käufer verpflichten sich, das Grundstück innerhalb von zwei Jahren nach grandbuchamtlicher Umschreibung mit einem Wohnhaus zu bebauen.

4. Für einheimische Käufer, die einen Bauplatz nach dem 30.06.1996 erwerben, wird der Kaufpreis auf 115 DM/m 2 festgesetzt.

Die Käufer, die nach dem 30.06.1996 einen Bauplatz zu dem höheren Preis (115 DM) erwerben, wird eine dreijäh­rige Bebauungsverpflichtung festgesetzt.

5. Der Preis von 130 DM für auswärtige Käufer bleibt auch nach dem 30.06.1996 vorerst bei 130 DM. Der Ortsgemein­derat behält sich vor, über diesen Preis zu gegebener Zeit neu zu entscheiden.

6. Die Baugrandstücke sollen vorrangig an Interessenten ab­gegeben werden, die selbst noch kein Eigenheim haben.

7. In den notariellen Kaufverträgen mit den Bauplatzbewer- bem wird weiterhin festgelegt:

a) Kommt der Käufer seiner Bebauungsverpflichtung (Nr. 3 und 4) ganz oder teilweise nicht nach, so ist die Ortsgemeinde Hübingen zur Rückauflassung des Grundstückes gegen Erstattung des heutigen Kaufprei­ses berechtigt. Die Kosten trägt der Käufer. Dieser Rückauflassungsanspruch der Ortsgemeinde wird auch im Grundbuch gesichert.

Die Beteiligten dieser Urkunde erteilen unwiderruflich und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB dem jeweiligen Bürgermeister der Ortsgemeinde Hübingen Vollmacht und Auftrag, die Rückauflassüng zu erklären und alle zur Rückumschreibung erforderli­chen Erklärungen, Bewilligungen und Anträge abzuge­ben und entgegenzunehmen. Untervollmacht ist gestattet.

Bisher angefallene Erschließungs- und Ausbaubeiträge werden im Falle der Rückauflassung von der Verkäufe­rin erstattet.

b) Sollte der Käufer oder seine Rechtsnachfolger den Kaufgrandbesitz in bebautem oder unbebautem Zu­stand ganz oder teilweise, innerhalb von fünf Jahren, gerechnet ab Umschreibung, an Dritte weiter- veräußem, so kann die Verkäuferin anstelle der Rück­übertragung auch eine Nachentschädigung in Höhe von 50 % des heutigen Grandstückskaufpreises verlangen. Diese Nachentschädigung ist fällig und zahlbar inner­halb von vier Wochen nach Abschluß des Veräußerangsvertrages.

Dieser Anspruch ist durch Eintragung einer unverzins­lichen Buchgrandschuld im Grundbuch auf dem Kauf­grundstück zu sichern.

Die Ortsgemeinde Hübingen verpflichtet sich, unver­züglich nach Zeitablauf bezüglich der Grundschuld Löschungsbewilligung zu erteilen.

c) Die Käufer verpflichten sich, das zu errichtende Wohn­haus (bei zwei Wohneinheiten mindestens eine Woh­nung) nach Bezugsfertigkeit mindestens fünf Jahre selbst zu nutzen und zu bewohnen.

8. Wegen der Einschränkung der Bebaubarkeit der von der KEVAG-Leitung betroffenen Grundstücke wird folgende Formulierung in die betreffenden Verträge aufgenommen: Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Bauvorhaben richtet sich nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan »Oberm Görgengarten«, der als Anlage zum Kaufvertrag genommen wird.

Grundschule Horbach

Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 1996/97

Die Anmeldung der Schulneulige für das Schuljahr 1996/97 erfolgt im Büro der Grundschule Horbach am Montag, dem 11.12.1995, 08.30 bis 12.00 Uhr und am Donnerstag, dem 14.12.1995,08.30 bis 12.00 Uhr.

Angemeldet werden müssen alle Kinder, die bis zum 30. Juni 1996 das 6. Lebensjahr vollendet haben und bisher noch nicht die Schtde besuchen.

Es können angemeldet werden, alle Kinder, die in der Zeit vom 07.07. bis 31.12.1996 das 6. Lebensjahr vollenden.

Bei der Anmeldung des Kindes ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch oder der Aufnahmeschein/Regi­strierschein vorzulegen.

Wenn aus triftigen Gründen die Anmeldetermine der Grund­schule nicht wahrgenommen werden können, sollten sich die Eltern mit der Schule telefonisch in Verbindung setzen.

Die Schulneulinge müssen, entgegen dem Anschreiben, bei der Anmeldung nicht anwesend sein. Die Kinder besuchen zu einem späteren Zeitpunkt vom Kindergarten aus die Grund­schule.

Termine der Eisbachtaler Mannschaften

Freitag, 1. Dezember

18.30 Uhr: C-Jugend Sportfreunde Eisbachtal - JSG Nauort (Spiel der Bezirksliga in Nentershausen. Unsere Mannschaft will sich für die bislang einzige Saisonniederlage revanchie­ren.)

EISBACHGEMEINDEN