Montabaur
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Nr. 48/95
Richtfest für Gemeindehaus Neuhäusel
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Foto: Stefan Ehl
Den Grundstein für das neue Gemeindehaus in Neuhäusel legten der Beigeordnete der Verbandsgemeinde Montabaur, Heinz Reusch (Mitte), Ortsbürgermeister Fritz Roggenbach (links) und Bernd Görg vom Bauunternehmen Nörtershäuser aus Dernbach. Hinter dem Grundstein hinterließen sie eine Tageszeitung sowie gesammelte Berichte von wichtigen Ereignissen aus diesem Jahr.
»Mit dem neuen Gemeindehaus wollen wir ein weiteres Zeichen in der Ortsmitte setzen«, sagte Ortsbürgermeister Roggenbach. »Wir sind mit den Kosten für das neue Haus innerhalb des veranschlagten Rahmens geblieben«.
»Ich freue mich, daß ich wieder bei der Grundsteinlegung des Gemeindehauses dabei bin, nachdem ich vor 30 Jahren als junger Bürgermeister von Neuhäusel die Einweihung des neuen alten Gemeindehauses vollzogen habe«, erklärte schmunzelnd der erste Beigeordnete Heinz Reusch.
In schwindelnder Höhe verlas Zimmermeister Loth anschließend traditionsgemäß den Richtspruch.
Natur & Umwelt Info
Auf hängen von Mistelzweigen ein beliebter Brauch
Das Aufhängen von Mistelzweigen zur Vorweihnachtszeit ist mittlerweile ein beliebter Brauch geworden. Wie immer jedoch, wenn etwas in großer Menge aus der Natur entnommen wird, ist die Gefahr einer drastischen Bestandsreduzierung gegeben. Deshalb soll hiermit darauf aufmerksam gemacht werden, ob man nicht auf den Kauf der beliebten Mistelzweige verzichten kann und statt dessen einmal auf eine neue Dekorationsidee zurückgreift. Es muß ja nicht jedes Jahr das gleiche sein. Ein paar hübsch gebundene immergrüne Zweige aus dem eigenen Garten oder Blumenladen schmücken die Haustür oder Wohnung auch. Vielleicht sieht dies sogar individueller aus, als die immer gleichen Mistelzweige. Geeignet sind Mahonien, alle Fichten- und Tannenarten, Eibe und Ilex.
Besonders darauf hingewiesen werden soll an dieser Stelle, daß das gewerbliche Sammeln von Mistelzweigen verboten ist.
Beiträge für Zeiten der Heiratserstattung nachzahlen
Jetzt beraten lassen!
Nur noch bis zum 31. Dezember 1995 können Frauen, die sich anläßlich einer Heirat ihre vor dem 1. Januar 1968 gezahlten Rentenversicherungsbeiträge erstatten ließen, die Nachzahlung freiwilliger Beiträge für diese Zeiten beantragen. Da die Beiträge so bewertet werden, als wären sie zum damaligen Zeitpunkt entrichtet worden, ergibt sich aus den Nachzahlungsbeiträgen eine sehr gute Rendite. Darauf weist die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, nochmals hin-
Ausgenommen von der Nachzahlung sind Frauen, die eine Altersvollrente beziehen oder das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben. Frauen, die eine Altersvollrente beziehen und noch nicht 65 Jahre alt sind, können das Nachzahlungsrecht wieder erwerben, wenn sie die Altersvollrente für einen Monat in eine 2/3 Teilrente umwandeln lassen. In diesem Monat können sie die Nachzahlung beantragen. Der einmalige Verzicht auf 1/3 der Rente ist in der Regel aufgrund der sich durch die Nachzahlung erhöhenden Rente in kurzer Zeit ausgeglichen. Die LVA empfiehlt interessierten Frauen, sich in jedem Fall frühzeitig beraten zu lassen und den Antrag rechtzeitig zu stellen. Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunftsund Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungsämter der Kreis- und Stadtverwaltungen sowie die Verbandsgemeinde- und Gemeindeverwaltungen.

