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Montabaur

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Nr. 46/95

Bibelgesprächskreis

Das nächste 'treffen findet am Dienstag, dem 21. November, 20.00 Uhr in Eppenrod im Pfarrhaus statt.

Abfahrt ist um 19.55 Uhr vom Gemeindehaus Nomborn. Alle, die sich dafür interessieren, sind dazu herzlich eingeladen.

Preisskat beim VfR Nombom

Am Freitag, dem 24. November, 19.30 Uhr findet im Vereins­heim ein Preisskat statt.

1. Preis: 100,- DM und weitere Sachpreise. Startgeld: 6,- DM. Alle Skatfreunde sind recht herzlich eingeladen.

Niederelbert

ELBERTGEMEINDEN

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert

vom 26.10.1995

Wirtschafts- und Fällungsplan 1996 einstimmig beschlossen

Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1996. Gemäß den Berechnungen der Forstverwal­tung wurden Gesamteinnahmen von 200.825 DM und Gesamt­ausgaben von 160.300 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 1.930 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf: 1.390 fm Buche, 405 fm Fichte, 55 fm Euro-Lärche sowie 80 fm Japanische Lärche.

Erhebung einer zweiten Vorausleistung auf den zu erwar­tenden Ausbaubeitrag für die Südstraße

Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat die Erhebung einer zweiten Vorausleistung auf den zu erwartenden Ausbaubei­trag für die Südstraße, verlaufend von Hauptstraße (L 327) bis Heckenwiesenstraße. Der Vorausleistungsbetrag wurde wie folgt festgesetzt:

- Fahrbahn- und Straßenentwässerung 2,50, DM pro m 2 bei­tragspflichtiger Geschoßfläche

- Bürgersteige und Beleuchtung 2 DM pro m 2 beitragspflich­tiger Geschoßfläche.

Der Beitrag ist drei Monate nach Zustellung des Beitragsbe­scheides fällig.

Erhebung einer zweiten Vorausleistung auf den zu erwar­tenden Ausbaubeitrag für die Hollerer Straße (K168)

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag für die Hollerer Straße, Verlaufend von Hauptstraße (L 327) bis zur Parzelle 11/1, 8 m vom unteren Grenzpunkt.

Der Vorausleistungsbetrag wurde auf 2 DM pro m 2 beitrags­pflichtiger Geschoßfläche festgesetzt. Die Endabrechnung er­folgt nach Fertigstellung der Baumaßnahme. Der Beitrag ist drei Monate nach Zustellung des Beitragsbescheides fällig.

Erhebung einer zweiten Vorausleistung auf den zu erwar­tenden Ausbaubeitrag für die Wiesenstraße

Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig die Erhebung ei­ner zweiten Vorausleistung auf den zu erwartenden Ausbau­beitrag für die Wiesenstraße (einschl. Wegeparzelle 226/1), verlaufend von Hauptstraße (L 327) bis Gartenstraße. Der Vorausleistungsbetrag wurde wie folgt festgesetzt:

- Fahrbahn und Straßenentwässerung 5 DM pro m 2 bei­tragspflichtiger Geschoßfläche

- Bürgersteige und Beleuchtung 4 DM pro m 2 beitragspflich­tiger Geschoßfläche.

Der Beitrag ist drei Monate nach Zustellung des Beitragsbe­scheides fällig.

Erhebung einer Vorausleistung auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für die Straße »Am Hisgen«

Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat die Erhebung einer Vorausleistung auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag für die Straße »Am Hisgen« (Parzelle 297/1), verlaufend von der Hollerer Straße bis Wegeparzelle 3518. Der Vorauslei­stungsbetrag wurde wie folgt festgesetzt:

- Fahrbahn und Straßenentwässerung 8 DM pro m 2 bei­tragspflichtiger Grundstücksfläche

- Bürgersteige und Beleuchtung 5 DM pro m 2 beitragspflich­tiger Grundstücksfläche.

Der Beitrag ist einen Monat nach Zustellung des Beitragsbe­scheides fällig.

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Ortelage« beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« in der Form, wie sie in der Sit­zung am 26. 10. 1995 Vorgelegen hat.

Die Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« wurde gemäß §§ 10 Baugesetzbuch, 24 Gemeindeordnung als Satzung be­schlossen.

Inhalt der Planänderung

Ausweisung von überbaubaren Grundstücksflächen auf den Parzellen 214 (Erweiterung) und 201.

Vergabe der landespflegerischen Arbeiten im Gewerbege­biet »Stockland«

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, einer in Nombom ansässigen Firma den Auftrag zu erteilen, die Landschafts­bauarbeiten im Bereich der Erschließungsstraßen im Gewer­begebiet »Stockland« auszuführen (Auftragsvolümen: 27.340,46 DM).

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Beitragssätze für die Aushaubeiträge für Verkehrsanlagen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 42 Abs. 11 Satz 5 Kommunalabgabengesetz

Für die nachstehend aufgeführten Verkehrsanlagen werden folgende Beitragssätze öffentlich bekanntgemacht.

Ortegemeinde Oberelbert Straße: Hollerer Straße (K168)

Verlaufend von - bis: Hauptstraße (L 326) bis Parz. 11/1, 8 m vom unteren Grenzpunkt (bis OD-Schild)

Beitragssatz pro m 2 beitragspflichtiger Geschoßfläche:

9, - DM Vorausleistung (abzüglich der ersten Vorausleistung von 7,- DM)

Niederelbert, 13.11.1995

Bode, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Beitragssätze für die Ausbaubeiträge für Verkehrsanlagen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 42 Abs. 11 Satz 5 Kommunalabgabengesetz

Für die nachstehend aufgeführten Verkehrsanlagen werden folgende Beitragssätze öffentlich bekanntgemacht.

Ortsgemeinde Niederelbert Straße: Südstraße

Verlaufend von - bis: Hauptstraße (L 327) bis Heckenwie­senstraße

Beitragssatz pro m 2 beitragspflichtiger Geschoßfläche:

8,50 DM Vorausleistung Fahrbahn und Straßenentwässerung (abzüglich 1. Vorausleistung von 6,- DM)

6,- DM Vorausleistung Bürgersteige und Beleuchtung (abzüg­lich 1. Vorausleistung von 4,- DM)

Niederelbert, 13.11.1995

Bode, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Beitragssätze für die Ausbaubeiträge für Verkehrsanlagen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 42 Abs. 11 Satz 5 Kommunalabgabengesetz

Für die nachstehend aufgeführten Verkehrsanlagen werden folgende Beitragssätze öffentlich bekanntgemacht.

Ortegemeinde Niederelbert

Straße: Wiesenstraße einschließlich Wegeparzelle 226/1 Verlaufend von - bis: Hauptstraße (L 327) - Gartenstraße Beitragssatz pro m 2 beitragspflichtiger Geschoßfläche: 15,- DM Vorausleistung (abzüglich der 1. Vorausleistung von

10, - DM) für die Fahrbahn.

10,- DM Vorausleistung (abzüglich der 1. Vorausleistung von 6,- DM) für die Bürgersteige und die Beleuchtung.

56412 Niederelbert, 09.11.1995

gez. Bode, Ortsbürgermeister

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