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Montabaur

aufzubessem oder die gesammelten Gelder für einen guten Zweck zur Verfügung zu stellen.

Sofern Interesse an der Durchführung der Entsorgung von Weihnachtsbäumen bestehen sollte, bitte ich um entsprechen­de Mitteilung bis Ende November 1995.

Sofern sich keine Interessenten melden sollten, wird selbstver­ständlich der Abfallwirtschaftsbetrieb des Westerwaldkreises die Entsorgung Ende Januar 1996 selbst vornehmen.

Heiden, Ortsbürgermeister

SPD Ortsverein Oberelbert/Welschneudorf

Einladung zur Mitgliederversammlung

Hiermit werden alle Mitglieder des SPD-Ortsvereins Oberel­bert/Welschneudorf zu einer Mitgliederversammlung am Dienstag, 24.10.1995, um 19.30 Uhr, in die Stelzenbachhalle Oberelbert eingeladen.

An diesem Abend sollen die Delegierten für die VAG-Ver- sammlung am 02.11.1995 gewählt werden. Außerdem soll auch nochmals über die zukünftige Organisation des Ortsver­eins diskutiert werden.

Tennisclub 1987 e.V. Welschneudorf

Einladung zur zehnten ordentlichen Jahreshauptversamm­lung am Samstag, 18. November 1995, um 20.00 Uhr, in der Gaststätte »Zum Hannes«.

Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden mit der Feststellung der Anwesenheit, 2. Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung vom 19.11.1994, 3. Bericht des Vorstandes, 4. Bericht des Sportwarts, 5. Bericht des Kassen­warts, 6. Bericht der Kassenprüfer, 7. Entlastung des Vorstan­des, 8. Beschlußfassung über vorliegende Anträge, 9. Termin­festlegung für Veranstaltungen, 10. Verschiedenes.

Anträge, die der Hauptversammlung zur Beschlußfassung vor­gelegt werden sollen, müssen gemäß § 9 Abs. 5 der Vereinssat­zung spätestens eine Woche vor der Versammlung beim 1. Vorsitzenden eingegangen sein.

Anträge auf Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung bitte ich bis spätestens zwei Wochen vor der Jahreshauptversamm­lung beim 1. Vorsitzenden einzureichen.

Kinder- und Jugendchor Welschneudorf

Erfreulicherweise konnten wir in der letzten Zeit einige neue Sängerinnen und Sänger in unserem Chor begrüßen.

Um den Leistungsstand der Kinder anzugleichen, soll die Probenarbeit in Zukunft wie folgt ablaufen: Die Probe für das 2. bis 3. Schuljahr beginnt jeweils freitags um 16.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr. Die Kinder ab dem 4. Schuljahr kommen um 16.30 Uhr dazu und bleiben bis 17.30 Uhr. Wir möchten die Eltern um Unterstützung bitten, daß die Kinder regelmäßig und rechtzeitig zu den Proben erscheinen, da nur so eine wirkli­che Probenarbeit möglich ist.

Alle Kinder, die bisher noch nicht im Chor waren, sind herzlich dazu eingeladen, bei einer Probe mal hineinzuschnuppem. Neben dem Singen finden regelmäßig Aktionen statt, die be­stimmt Spaß machen werden. Schaut freitags einfach mal rein! Wo? Jugendraum Welschneudorf.

SV Welschneudorf

Heimspiel der Damenmannschaft

Die Damenfußballmannschaft des SV Welschneudorf trägt ihr nächstes Heimspiel am Samstag, dem 28.10.1995, um 17.00 Uhr aus. Gegner sind die Damen des VFR Eintracht Koblenz.

GELBACHHOHEN

Freiwillige Feuerwehr Holler

Die für Ihre Gemeinde zuständige Feuerwehr Holler lädt die Dorfbevölkerung am 29.10.1995 ab 10.30 Uhr zum »Tag der Begegnung« ins Feuerwehrhaus nach Holler herzlich ein. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Mittags bieten wir Aschenbraten, Schlachtplatte sowie Erbsensuppe mit Wurst, und nachmittags Kaffee und Kuchen.

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Nr. 43/95

Daubach

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Bäumchesfeld« der Ortsgemeinde Daubach

hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Daubach hat in seiner Sitzung am 02.10.1995 den Beschluß gefaßt, für den Gemarkungsbereich »Im Bäumchesfeld« einen Bebauungsplan der gleichnamigen Bezeichnung aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Wohngebiet) um­faßt die Flurstücke Nr. 228, 1704 (Wirtschaftsweg), 1749/1, 1749/2,1749/3,1794/4 und 1749/5, 750 - 778, Flur 11, Gewann »Im Bäumchesfeld«. Gleichzeitig bilden die Flurstücke Nr. 254, Flur 8 (Im oberen Grund), Nr. 1214,1238,1239 in Flur 10 (Auf dem Drieschen), Nr. 1338 und 1339 in Flur 11 (Zicklam­mersfeld) die landespflegerischen Ausgleichs- und Ersatzflä­chen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Wohnbaugebiet) ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Der Aufstellungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hier­mit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. 56412 Daubach, 19. Oktober 1995 (S.)

Mies, 1. Ortsbeigeordneter

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Bäumchesfeld« der Ortsgemeinde Daubach

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteili­gung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Daubach hat in seiner Sitzung am 02.10.1995 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Bäum­chesfeld« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekannt­machung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele, die Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit

06.11.1995 bis 05.12.1995 (einscbL) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) oder während der ortsüblichen Dienst­stunden beim Ortsbürgermeister. .

56410 Montabaur, 19. Oktober 1995 (S.)

Mies, 1. Ortsbeigeordneter