Montabaur
die Wohnungsbau-Prämie ist vorgesehen, ab 1996 die förder- fahigen jährlichen Höchstbeträge auf 1.000/2.000 DM (Ledige/Verheiratete) zu erhöhen und den Kreis der Berechtigten auf alle Bezieher von Einkommen bis zu 50.000/100.000 DM (bislang 27.000/54.000) zu erweitern.
Jeder dritte Bausparer schließt seinen Vertrag bei der LBS, der Bausparkasse der Sparkassen, ab. Durch die intensive Zusammenarbeit im Sparkassenverbund kann sich der Kunde überall in seiner Nähe über das für ihn passende flexible Angebot der LBS informieren: bei der Sparkasse oder der LBS-Beratungsstelle.
Betriebe lassen sich befreien Kindergeld durch Familienkasse
»Wir bitten, unseren Betrieb von der Kindergeldauszahlung zu befreien. Wir beschäftigen nicht mehr als 50 Arbeitnehmer. Wir haben unsere Mitarbeiter informiert, daß die Familienkasse des Arbeitsamtes des Kindergeld ab Januar nächsten Jahres weiterzahlt.« So oder ähnlich haben bis jetzt rund 1.000 Arbeitgeber die Kindergeldkasse, künftig firmiert sie unter dem Namen Familienkasse, in Montabaur unterrichtet. Daß erst 1.000 von ca. 8.500 »Kleinbetrieben« in Westerwald- und Rhein-Lahn-Kreis diesen Befreiungsantrag stellten, ist ungewöhnlich, meint das Arbeitsamt. Das Jahressteuergesetz, das ab Januar 1996 die Kindergeldauszahlung grundsätzlich den Firmen überträgt, sieht eine Befreiungsklausel vor. Arbeitgeber bis zu 50 Beschäftigten werden auf (formlosen) Antrag von der Auszahlung befreit. Sie ersparen sich so zusätzlich Personal- und Kostenaufwand. Damit auch die Arbeitnehmer mit Kindergeldanspruch früh Klarheit über das künftige Verfahren haben, sollten sie sich bei ihrem Lohnbüro erkundigen, ob ihr Betrieb die Kindergeldauszahlung dem Arbeitsamt überläßt.
Die Betriebe, die die Auszahlung übernehmen, ersehen den monatlich auszuzahlenden Betrag aus der Kindergeldbesehei- nigung. Den verauslagten Betrag ziehen sie von der an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführenden Lohnsteuer ab. Ändert sich etwas im Kindergeldanspruch, zum Beispiel weil der Mitarbeiter »Nachwuchs« bekommen hat, ist die bisherige Bescheinigung der Familienkasse zurückzugeben und der Arbeitnehmer beantragt dort eine berichtigte. Maßgeblich für das Lohnbüro sind nur die Daten der jeweils vorliegenden Bescheinigung.
Neue Wege in der Drogenhilfe
Im Rahmen der Westerburger Dialoge lädt das Diakonische Werk am Dienstag, 24.10.1995, um 16.30 Uhr zu einem Gesprächs- und Informationsabend im Ratssaal der Verbandsgemeinde Westerburg ein.
Zum Thema »Neue Wege in der Drogenhilfe« werden der Drogenbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Ingo Brennberger, und Prof. Dr. Peter Löcherbach von der katholischen Fachhochschule Mainz, Stellung beziehen und für eine Diskussion zur Verfügung stehen.
Obwohl die professionelle Drogenhilfe schon seit längerem vom Abstinenzparadigma (Hilfeangebot mit dem Ziel der absoluten Drogenfreiheit) abgerückt ist, dreht sich in der öffentlichen Diskussion vieles um eine Bekämpfung der Drogen.
In der Praxis der Drogenhilfe stehen dagegen praktische Lebenshilfe, Suchtbegleitung und Riskominimierung (d. h. wie kann der Gebrauch von Suchtstoffen so wenig schädlich wie möglich erfolgen) im Mittelpunkt.
Diesen den Drogengebrauch akzeptierenden Ansatz wollen wir , mit den beiden Referenten beim Westerburger Dialog vorstel- 1 len und diskutieren. Zu dieser Veranstaltung wurden die Vertreter und Vertreterinnen der Fraktionen, der Krankenkassen, der Selbsthilfe und der Schulen im Westerwaldkreis sowie Richter und Richterinnen, Ärzte und Ärztinnen und die Pfarrer und Pfarrerinnen der Dekanate Selters und Bad Marienberg eingeladen.
Berufliche Weiterbildung - für jeden ein Thema!
Durch den sich immer schneller entwickelnden technischen Fortschritt und den damit wachsenden Konkurrenzdruck, ist die berufliche Weiterbildung der Arbeitnehmer zu einem nicht mehr wegzudenkenden Bestandteil geworden.
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Für den Arbeitgeber beinhaltet sie die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit, für den Arbeitnehmer den sicheren Arbeitsplatz.
Die berufliche Weiterbildung ist aber nur so gut, wie ihr Angebot. Um das Bildungsangebot vor Ort quantitativ und qualitativ zu verbessern, schlossen sich im Dezember letzten Jahres bisher 14 Bildungsträger zum Qualifizierungsverbund Westerwaldkreis zusammen, unter der Federführung der Wirtschaftsforderungsgesellschaft Westerwaldkreis mbH im Kreishaus Montabaur.
Damit die .an beruflicher Weiterbildung Interessierten einen besseren Überblick über das vorhandene Angebot im Kreis bekommen, wurden zwei »Info-Stellen Weiterbildung« geschaffen, wo in einer Datenbank alle Kreisangebote der einzelnen Mitglieder erfaßt sind und laufend aktualisiert werden. Kostenlose Auskunft, auf Wunsch mit einem Datenbankausdruck unter Tel. 02602/124-588 oder 123-256.
ßtägige Hochzeitsreise in die Türkei
5. Gewirmerparty in der Galerie im Park
Foto: Foto Jörg, Nassau
Am Mittwoch, 04.10.1995 fand die Auslosung zur 5 Hochzeitsreise des Studios Jörg aus Nassau in der Colour-Art-Photo Hauptgeschäftsstelle in Brilon (Sauerland) statt.
Während man das entscheidende Los in Brilon zog, hatten Gisela und Manfred Riege die 8 Monatsgewinner aus der Vorentscheidung eingeladen, um gemeinsam auf das Fax mit dem Namen des Gewinners zu warten.
Gegen 21.00 Uhr konnte dann unsere »Glücksfee Sahena« (1. Gewinnerpaar) die Nachricht vom Gewinn der Reise dem glücklichen Paar Kerstin und Harald Heuser aus Dachsenhau- sen überbringen.
Kerstin und Harald werden mit weiteren 60 Brautpaaren aus ganz Deutschland im Brautkleid und Hochzeitsanzug nach Kemel (Türkei) fliegen, um dort viele traumhafte schöne Hochzeitsfotos machen zu lassen.
Herzlichen Glückwunsch und viel Spaß!
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