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Montabaur

die Wohnungsbau-Prämie ist vorgesehen, ab 1996 die förder- fahigen jährlichen Höchstbeträge auf 1.000/2.000 DM (Ledi­ge/Verheiratete) zu erhöhen und den Kreis der Berechtigten auf alle Bezieher von Einkommen bis zu 50.000/100.000 DM (bislang 27.000/54.000) zu erweitern.

Jeder dritte Bausparer schließt seinen Vertrag bei der LBS, der Bausparkasse der Sparkassen, ab. Durch die intensive Zusammenarbeit im Sparkassenverbund kann sich der Kunde überall in seiner Nähe über das für ihn passende flexible Angebot der LBS informieren: bei der Sparkasse oder der LBS-Beratungsstelle.

Betriebe lassen sich befreien Kindergeld durch Familienkasse

»Wir bitten, unseren Betrieb von der Kindergeldauszahlung zu befreien. Wir beschäftigen nicht mehr als 50 Arbeitnehmer. Wir haben unsere Mitarbeiter informiert, daß die Familien­kasse des Arbeitsamtes des Kindergeld ab Januar nächsten Jahres weiterzahlt.« So oder ähnlich haben bis jetzt rund 1.000 Arbeitgeber die Kindergeldkasse, künftig firmiert sie unter dem Namen Familienkasse, in Montabaur unterrichtet. Daß erst 1.000 von ca. 8.500 »Kleinbetrieben« in Westerwald- und Rhein-Lahn-Kreis diesen Befreiungsantrag stellten, ist unge­wöhnlich, meint das Arbeitsamt. Das Jahressteuergesetz, das ab Januar 1996 die Kindergeldauszahlung grundsätzlich den Firmen überträgt, sieht eine Befreiungsklausel vor. Arbeitge­ber bis zu 50 Beschäftigten werden auf (formlosen) Antrag von der Auszahlung befreit. Sie ersparen sich so zusätzlich Perso­nal- und Kostenaufwand. Damit auch die Arbeitnehmer mit Kindergeldanspruch früh Klarheit über das künftige Verfah­ren haben, sollten sie sich bei ihrem Lohnbüro erkundigen, ob ihr Betrieb die Kindergeldauszahlung dem Arbeitsamt über­läßt.

Die Betriebe, die die Auszahlung übernehmen, ersehen den monatlich auszuzahlenden Betrag aus der Kindergeldbesehei- nigung. Den verauslagten Betrag ziehen sie von der an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführenden Lohnsteuer ab. Än­dert sich etwas im Kindergeldanspruch, zum Beispiel weil der Mitarbeiter »Nachwuchs« bekommen hat, ist die bisherige Bescheinigung der Familienkasse zurückzugeben und der Ar­beitnehmer beantragt dort eine berichtigte. Maßgeblich für das Lohnbüro sind nur die Daten der jeweils vorliegenden Bescheinigung.

Neue Wege in der Drogenhilfe

Im Rahmen der Westerburger Dialoge lädt das Diakonische Werk am Dienstag, 24.10.1995, um 16.30 Uhr zu einem Ge­sprächs- und Informationsabend im Ratssaal der Verbandsge­meinde Westerburg ein.

Zum Thema »Neue Wege in der Drogenhilfe« werden der Dro­genbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Ingo Brennber­ger, und Prof. Dr. Peter Löcherbach von der katholischen Fachhochschule Mainz, Stellung beziehen und für eine Diskus­sion zur Verfügung stehen.

Obwohl die professionelle Drogenhilfe schon seit längerem vom Abstinenzparadigma (Hilfeangebot mit dem Ziel der ab­soluten Drogenfreiheit) abgerückt ist, dreht sich in der öffent­lichen Diskussion vieles um eine Bekämpfung der Drogen.

In der Praxis der Drogenhilfe stehen dagegen praktische Le­benshilfe, Suchtbegleitung und Riskominimierung (d. h. wie kann der Gebrauch von Suchtstoffen so wenig schädlich wie möglich erfolgen) im Mittelpunkt.

Diesen den Drogengebrauch akzeptierenden Ansatz wollen wir , mit den beiden Referenten beim Westerburger Dialog vorstel- 1 len und diskutieren. Zu dieser Veranstaltung wurden die Ver­treter und Vertreterinnen der Fraktionen, der Krankenkas­sen, der Selbsthilfe und der Schulen im Westerwaldkreis sowie Richter und Richterinnen, Ärzte und Ärztinnen und die Pfar­rer und Pfarrerinnen der Dekanate Selters und Bad Marien­berg eingeladen.

Berufliche Weiterbildung - für jeden ein Thema!

Durch den sich immer schneller entwickelnden technischen Fortschritt und den damit wachsenden Konkurrenzdruck, ist die berufliche Weiterbildung der Arbeitnehmer zu einem nicht mehr wegzudenkenden Bestandteil geworden.

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Für den Arbeitgeber beinhaltet sie die Steigerung der Arbeits­produktivität, die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit, für den Arbeitnehmer den sicheren Arbeitsplatz.

Die berufliche Weiterbildung ist aber nur so gut, wie ihr Angebot. Um das Bildungsangebot vor Ort quantitativ und qualitativ zu verbessern, schlossen sich im Dezember letzten Jahres bisher 14 Bildungsträger zum Qualifizierungsverbund Westerwaldkreis zusammen, unter der Federführung der Wirtschaftsforderungsgesellschaft Westerwaldkreis mbH im Kreishaus Montabaur.

Damit die .an beruflicher Weiterbildung Interessierten einen besseren Überblick über das vorhandene Angebot im Kreis bekommen, wurden zwei »Info-Stellen Weiterbildung« ge­schaffen, wo in einer Datenbank alle Kreisangebote der einzel­nen Mitglieder erfaßt sind und laufend aktualisiert werden. Kostenlose Auskunft, auf Wunsch mit einem Datenbankaus­druck unter Tel. 02602/124-588 oder 123-256.

ßtägige Hochzeitsreise in die Türkei

5. Gewirmerparty in der Galerie im Park

Foto: Foto Jörg, Nassau

Am Mittwoch, 04.10.1995 fand die Auslosung zur 5 Hochzeits­reise des Studios Jörg aus Nassau in der Colour-Art-Photo Hauptgeschäftsstelle in Brilon (Sauerland) statt.

Während man das entscheidende Los in Brilon zog, hatten Gisela und Manfred Riege die 8 Monatsgewinner aus der Vorentscheidung eingeladen, um gemeinsam auf das Fax mit dem Namen des Gewinners zu warten.

Gegen 21.00 Uhr konnte dann unsere »Glücksfee Sahena« (1. Gewinnerpaar) die Nachricht vom Gewinn der Reise dem glücklichen Paar Kerstin und Harald Heuser aus Dachsenhau- sen überbringen.

Kerstin und Harald werden mit weiteren 60 Brautpaaren aus ganz Deutschland im Brautkleid und Hochzeitsanzug nach Kemel (Türkei) fliegen, um dort viele traumhafte schöne Hoch­zeitsfotos machen zu lassen.

Herzlichen Glückwunsch und viel Spaß!

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