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Montabaur

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Nr. 42/95

Görgeshausen

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am

Donnerstag, dem 26. Oktober 1995, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal (1. Stock im Rathaus) statt.

Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung

1. Information und Beratung über die geplante Neu­baustrecke der Bahn AG für den Planfeststellungsab­schnitt 73

2. Verschiedenes

56412 Görgeshausen, 16.10.1995 Burkard, Ortsbürgermeister

Schredderplatz

Der Schredderplatz ist am Samstag, dem 21.10.1995, in der Zeit von 13.30 bis 14.30 Uhr geöffnet.

Ortsansässige können in dieser Zeit ihre Abfälle aus Baum­und Heckenschnitt mit einem Durchmesser von max. 10 cm abgeben.

Aus gegebener Veranlassung weise ich darauf hin, daß Abla­gerungen außerhalb der Öffnungszeiten unzulässig sind und zur Anzeige gebracht werden.

Burkard, Ortsbürgermeister

Abfallbehälter am Friedhof

Der Abfallbehälter am Friedhof kann nach Auskunft der We­sterwaldkreis-Abfallbeseitigung nur noch einmal im Monat und zwar am letzten Donnerstag im Monat geleert werden. Sollte der Behälter vorher voll sein, bitte ich Sie, Ihre Abfalle mitzunehmen und nicht nahen dem Behälter abzustellen.

Burkard, Ortsbürgermeister

Voranzeigen

Der diesjährigen Martinszug ist am Freitag, den 10. Novem­ber 1995, um 17.00 Uhr. Der diesjährige Seniorennachmittag ist am Sonntag, den 12. November 1995.

Burkard, Ortsbürgermeister

Kulturamt Westerburg 56457 Westerburg, 06.10.1995

Az.: 01-E.2223 Lad.A

Öffentliche Bekanntmachung Ladung

zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung sowie zum Planwunschtermin I. Offenlagetermin

In dem Zusammenlegungsverfahren Eppenrod, Rhein-Lahn- Kreis, liegen die Nachweise über die Ergebnisse der Werter­mittlung am

Donnerstag, den 09.11.1995 von 12.00 bis 19.00 Ubr im Rathaus Eppenrod, Rathausstraße 8, zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Zu den vorstehend angegebenen Zeiten werden Bedienstete der Heimstätte bzw. des Kulturamtes zur Auskunftserteilung und Erläuterung anwesend sein und bei Bedarf die Werter­mittlung sowie den Nachwuchs der Wertermittlung (Besitz­standsnachweis) eingehend erklären. Die Beteiligten werden gebeten, von dieser Informationsmöglichkeit Gebrauch zu ma­chen.

Jedem Teilnehmer wird außerdem ein Auszug aus dem Besitz­standsnachweis zugestellt, der seine dem Zusammenlegungs­verfahren zugezogenen Grundstücke mit den Ergebnissen der Wertermittlung enthält.

Miteigentümer bzw. Miterben erhalten nur einen Auszug; die­ser wird dem in den Akten der Heimstätte an erster Stelle eingetragenen bzw. dem am Ort wohnhaften Mitbeteiligten oder dem gemeinsamen Bevollmächtigten zugestellt. Es ist dessen Pflicht, <jen Auszug auch den übrigen Miteigentümern zugänglich zu machen.

II. Anhörungs- und Erläuterungstermin

Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 -BGBL IS. 546- findet am

Montag, dem 13.11.1995, vormittags 9.30 Uhr im Rathaus Eppenrod, Rathausstraße 8,

statt, zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden.

In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert. Desweiteren erfolgt eine eingehende Information über den anstehenden Plan Wunschtermin.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungstermin, aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Kultu­ramt Westerburg in 56457 Westerburg, Jahnstraße 5, erhoben werden. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt. Die Feststel­lung wird öffentlich bekannt gemacht.

Die Beteiligten werden ausdrücklich daraufhingewiesen, daß die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundla­ge für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist.

Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Zusammenle­gungsgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rech­nen muß, daß ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden können, in der er keinen Vorbesitz hatte. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Zusammenlegungsgebietes einzusehen.

BI. Planwunschtermin

Im Anschluß an den Anhörungstermin und in den darauffol­genden Wochen findet der Termin zur

Abgabe der Planwünsche gern. § 57 FlurbG

statt, zu dem hiermit ebenfalls alle Beteiligten an dem Zusam­menlegungsverfahren Eppenrod geladen werden.

Hierzu wird jedem Besitzstand zusätzlich ein gesonderter Einzeltermin mitgeteilt, in dem dann die persönlichen Abfin­dungswünsche abgegeben werden können.

Für die Teilnehmer, die eine weite Anreise zum Anhörungster­min (siehe Termin Ziffer II) haben, wird versucht, die Plan­wünsche noch im Anschluß an den Anhörungstermin aufzu­nehmen.

Planwünsche können auch schriftlich bis spätestens zum 15.01.1996 bei der Heimstätte Rheinland-Pfalz GmbH, Jahn­straße 5, 56457 Westerburg, vorgebracht werden.

Läßt sich ein Beteiligter durch einen Bevollmächtigten vertre­ten, auch bei Eheleuten, so muß eine ordnungsgemäße Voll­macht vorgelegt werden, soweit eine solche nicht schon vor­liegt. Vollmachtsvordrucke können bei der Heimstätte bzw. beim Kulturamt in Westerburg angefordert werden bzw. sind bei den Ortsbürgermeistern in Eppenrod und Görgeshausen oder im Offenlagetermin erhältlich.

Zur Legitimationsführung, d. h. zur Feststellung der Erben von verstorbenen Grundstückseigentümern bzw. Berechtig­ten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind die erforderlichen Urkunden wie eröffnete Testamente, Erbschei­ne, Auszüge aus dem Grundbuch pp. zum Termin vorzulegen.

Ebenso mitzubringen sind diese Ladung sowie der zugestellte Auszug aus dem Besitzstandsnachweis.

Der Leiter des Kulturamtes

Im Auftrag Jürgen Lehnigk-Emden

Freiwillige Feuerwehr Görgeshausen

Zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung laden wir hiermit alle Mitglieder und Ehrenmitglieder der FFW Görges­hausen am Samstag, dem 4. November 1995, um 20.00 Uhr ins Feuerwehrgerätehaus ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Bericht des Wehrführers, 4. Bericht des Schriftführers, 5. Bericht des Kassierers, 6. Bericht des Kas­senprüfer, 7. Entlastung des Vorstandes, 8. Ehrungen, 9. Wahl des Wahlleiters, 10. Neuwahlen des Vorstandes, 11. Verschie­denes.

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