Montabaur
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Nr. 37/95
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“Öffentl.
Bekanntmachungen”
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, Bauausschusses und Umweltausschusses
Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, Bauausschusses und Umweltausschusses findet am Donnerstag, 21.09.1995, statt.
Ort: Sitzungssaal des Rathauses (Altbau)
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung:
I. Haupt- und Finanzausschuß/Bauausschuß/Umweltausschuß - Beginn: 17.30 Uhr
1. Ergebnis der Geschwindigkeitsmessungen im Gelbachtal
2. Wasserbilanz »Montabaurer Höhe«
3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
H. Haupt- und Finanzausschuß/Bauausschuß - Beginn: 18.00 Uhr
I. Vorstellung der Gestaltungsplanung für Lilien- und Fliederstraße, Eschelbach
Teilnehmer: Büro Redlin, Dreikirchen
2. Ankauf eines Papierbecherautomaten für den Sauerbrunnen am Rathaus - Antrag der FWG-Fraktion
3. Standort Buswartehalle in Eigendorf
4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
III. Haupt- und Finanzausschuß - Beginn: 18.45 Uhr
1. Gewährung städtischer Zuschüsse für Maßnahmen zur Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im Stadtgebiet
2. Schallschutzmaßnahmen an der Wilhelm-Mangels-Straße (Gewährung eines Zuschusses)
3. Auftrags vergaben •
a) Bau eines Radweges im Gelbachtal
b) weitere (vorsorglich)
4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
Vor der nichtöffentlichen Sitzung findet um 15.00 Uhr eine ' nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, Bauausschusses und Umweltausschusses statt.
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis:
Zur Vorbereitung der o. g. Ausschußsitzungen finden folgende Fraktionssitzungen statt.
CDU Montag, 18.09.1995,18.30 Uhr, im Sitzungssaal
des Rathaus (Altbau)
Zuvor findet um 17.30 Uhr eine Sitzung des Fraktionsvorstands statt.
SPD Montag, 18.09.1995, 18.30 Uhr, im Trau- und
Besprechungszimmer (Neubau)
FWG Montag, 18.09.1995, 19.00 Uhr, im Sozialraum
des Rathauses (Neubau)
Bündnis90/
Grüne Dienstag, 19.09.1995,19.00 Uhr, bei Herrn Olaf
Manns, Talweg 2, Montabaur-Horressen BfM Dienstag, 19.09.1995,20.00 Uhr, bei Herrn Rein
hard Lorenz, Baumbacher Straße 70, Montabaur-Elgendorf
Rechtsverordnung
über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56410 Montabaur aus Anlaß des 10. Schustermarktes mit Westerwälder Handwerker- und Bauernmarkt am Sonntag, 17. September 1995
Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), in der zur Zeit geltenden Fassung, in Verbindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Ar- beits-, Immissions-, Strahlen- und technischen Gefahrenschutzes (AGImSchVO) vom 19. Mai 1992 (GVB1. S. 161) wird für die Stadt Montabaur folgende Rechtsverordnung erlassen:
§1
Die Verkaufsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus Anlaß des 10. Schustermarktes am Sonntag, 17. September 1995, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§2
(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.
(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muß, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.
(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.
§3
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmer und über diese gewährte Ersatzfreizeit zu führen.
§4
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen.
§5
Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2. Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Ladenschlußgesetzes geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutzgesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315), in der zur Zeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
. §6
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft.
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hat nach Anhörung des Verbandsgemeinderates am 29.06.1995 und des Stadtrates am 07.09.1995 die nachstehend abgedruckte Gebührenordnung über die Festsetzung'vonPiU'kgebührenfür die Stadt Montabaur vom 08.09.1995 erlassen:
Gebührenordnung
der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur über die Festsetzung von Parkgebühren für die Stadt Montabaur vom 08.09.1995
Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 19.12.1952 (BGBl. I S. 837) in der jeweils gültigen Fassung und der Landesverordnung über die Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren vom 02.04.1981 (GVB1. S. 81) werden nach Anhörung des Verbandsgemeinderates am 29.06.1995 und des Stadtrates am 07.09.1995 folgende Parkgebühren festgesetzt.
§1
1. Die Parkgebühren in der Parkgarage »Mitte« (Konrad-Ade- nauer-Platz) betragen 0,50 DM pro angefangene halbe Stunde.
2. Die Parkgebühren in der Parkgarage »Nord« betragen 0,25 DM pro angefangene halbe Stunde.
3. Die Parkgebühren auf den übrigen Parkflächen im Stadtgebiet Montabaur an Parkscheinautomaten/Parkuhren betragen 0,25 DM pro angefangene halbe Stunde.
4. Parkgebührenregelungen für die Benutzung gebührenpflichtiger Parkplätze bei besonderen Veranstaltungen bleiben hiervon unberührt.
§2
Die Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Montabaur, 11.09.1995 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich des Baugebietes »Himmelfeld H« in Montabaur
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluß des Stadtrates vom 07.09.1995 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung verlaufend von - bis Teileinrichtung
Am Himmelfeld Parz. 5,13, 26/2, 50, 58, Bürgersteig
71, 103
114/3, 137 Wohn wege
Brackleystraße Parz. 83
Sonnenring Parz. 113, 114/2, 116

