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Montabaur

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Nr. 37/95

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Öffentl.

Bekanntmachungen

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, Bauausschusses und Umweltausschusses

Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, Bau­ausschusses und Umweltausschusses findet am Donnerstag, 21.09.1995, statt.

Ort: Sitzungssaal des Rathauses (Altbau)

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung:

I. Haupt- und Finanzausschuß/Bauausschuß/Umwelt­ausschuß - Beginn: 17.30 Uhr

1. Ergebnis der Geschwindigkeitsmessungen im Gelbachtal

2. Wasserbilanz »Montabaurer Höhe«

3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

H. Haupt- und Finanzausschuß/Bauausschuß - Beginn: 18.00 Uhr

I. Vorstellung der Gestaltungsplanung für Lilien- und Flie­derstraße, Eschelbach

Teilnehmer: Büro Redlin, Dreikirchen

2. Ankauf eines Papierbecherautomaten für den Sauerbrun­nen am Rathaus - Antrag der FWG-Fraktion

3. Standort Buswartehalle in Eigendorf

4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

III. Haupt- und Finanzausschuß - Beginn: 18.45 Uhr

1. Gewährung städtischer Zuschüsse für Maßnahmen zur Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im Stadtge­biet

2. Schallschutzmaßnahmen an der Wilhelm-Mangels-Straße (Gewährung eines Zuschusses)

3. Auftrags vergaben

a) Bau eines Radweges im Gelbachtal

b) weitere (vorsorglich)

4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

Vor der nichtöffentlichen Sitzung findet um 15.00 Uhr eine ' nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, Bauausschusses und Umweltausschusses statt.

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis:

Zur Vorbereitung der o. g. Ausschußsitzungen finden folgende Fraktionssitzungen statt.

CDU Montag, 18.09.1995,18.30 Uhr, im Sitzungssaal

des Rathaus (Altbau)

Zuvor findet um 17.30 Uhr eine Sitzung des Fraktionsvorstands statt.

SPD Montag, 18.09.1995, 18.30 Uhr, im Trau- und

Besprechungszimmer (Neubau)

FWG Montag, 18.09.1995, 19.00 Uhr, im Sozialraum

des Rathauses (Neubau)

Bündnis90/

Grüne Dienstag, 19.09.1995,19.00 Uhr, bei Herrn Olaf

Manns, Talweg 2, Montabaur-Horressen BfM Dienstag, 19.09.1995,20.00 Uhr, bei Herrn Rein­

hard Lorenz, Baumbacher Straße 70, Monta­baur-Elgendorf

Rechtsverordnung

über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56410 Montabaur aus Anlaß des 10. Schustermarktes mit Westerwälder Handwerker- und Bauernmarkt am Sonntag, 17. September 1995

Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), in der zur Zeit geltenden Fassung, in Verbindung mit § 3 Nr. 3 der Landes­verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Ar- beits-, Immissions-, Strahlen- und technischen Gefahren­schutzes (AGImSchVO) vom 19. Mai 1992 (GVB1. S. 161) wird für die Stadt Montabaur folgende Rechtsverordnung erlassen:

§1

Die Verkaufsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus Anlaß des 10. Schustermarktes am Sonntag, 17. September 1995, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

§2

(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizu­stellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Sams­tag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.

(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlos­sen sein muß, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht ge­währt werden.

(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.

§3

Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburts­daten, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäf­tigten Arbeitnehmer und über diese gewährte Ersatzfreizeit zu führen.

§4

Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen.

§5

Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2. Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Ladenschlußgesetzes geahndet. Zuwiderhandlungen ge­gen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ord­nungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutz­gesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutzgesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315), in der zur Zeit geltenden Fassung als Ord­nungswidrigkeit verfolgt.

. §6

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündi­gung in Kraft.

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hat nach An­hörung des Verbandsgemeinderates am 29.06.1995 und des Stadtrates am 07.09.1995 die nachstehend abgedruckte Ge­bührenordnung über die Festsetzung'vonPiU'kgebührenfür die Stadt Montabaur vom 08.09.1995 erlassen:

Gebührenordnung

der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur über die Festsetzung von Parkgebühren für die Stadt Montabaur vom 08.09.1995

Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 19.12.1952 (BGBl. I S. 837) in der jeweils gültigen Fas­sung und der Landesverordnung über die Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren vom 02.04.1981 (GVB1. S. 81) werden nach Anhörung des Ver­bandsgemeinderates am 29.06.1995 und des Stadtrates am 07.09.1995 folgende Parkgebühren festgesetzt.

§1

1. Die Parkgebühren in der Parkgarage »Mitte« (Konrad-Ade- nauer-Platz) betragen 0,50 DM pro angefangene halbe Stunde.

2. Die Parkgebühren in der Parkgarage »Nord« betragen 0,25 DM pro angefangene halbe Stunde.

3. Die Parkgebühren auf den übrigen Parkflächen im Stadt­gebiet Montabaur an Parkscheinautomaten/Parkuhren be­tragen 0,25 DM pro angefangene halbe Stunde.

4. Parkgebührenregelungen für die Benutzung gebühren­pflichtiger Parkplätze bei besonderen Veranstaltungen bleiben hiervon unberührt.

§2

Die Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentli­chung in Kraft.

Montabaur, 11.09.1995 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich des Baugebietes »Himmelfeld H« in Montabaur

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluß des Stadtrates vom 07.09.1995 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung verlaufend von - bis Teileinrichtung

Am Himmelfeld Parz. 5,13, 26/2, 50, 58, Bürgersteig

71, 103

114/3, 137 Wohn wege

Brackleystraße Parz. 83

Sonnenring Parz. 113, 114/2, 116