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Montabaur

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Nr. 34/95

richtig einheizte, sorgten »Joe Wulf & His New Orleans Boys« mit traditionellem Jazz der 30er und 40er Jahre für ein ein­drucksvolles Konzert im Wechsel mit »Dr. Jazz Ambulanz«, die mi t, ihrem Hot Jazz für Bewegung im Saal sorgten.

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Joe 'Wulf...

M .. . .

... and kisNew Orleans Boys

Das »Bonbon« des Abends war sicher die gegen 24.00 Uhr stattfindende Session, ein Gemeinschaftsauftritt der beiden Bands. Walter, der Entertainer der Brassband bewies sein Jazz-Gefühl auf dem wohl ursprünglichsten aller Jazz-Instru­mente, dem »Waschbrett«.

Original »Waschbrett«Jazz

Hauptresonanz nach diesem gelungenen Wochenende war ein­stimmig: »Hoffentlich sehen wir uns nächstes Jahr wieder... beim Jazz-Weekend in Montabaui: 1996«! .

IÜS ARCHIVI

Archiv der Stadt Montabaur

Informationen zu Akten und Urkunden

Die Gemarkungen um die Stadt (H. Teil)

Bei unserem Gang zwischen Fröschpfortstraße und Koblenzer ,

Straße hatten wir die Weserstraße, das Stadtbad und das | Neubaugebiet »Am Wassergraben« erreicht. Jetzt geht es süd­lich der Horresser Gemarkungen dem Montabaurer Stadtwald zu.

Entlang der alten Koblenzer Straße zieht sich nach der Karte von 1868 die Gemarkung »Ober der Schneidmühl« bis zur Straße Horressen-Niederelbert hin. Nach einer Mühle, die ehemals durch den Biebrichsbach hätte betrieben werden kön­nen, ist hier schon lange ohne Erfolg gesucht worden. Natür­lich liegt der Wald für eine Sägemühle günstig, sozusagen vor der Tür. Der Name »Schneid« könnte auch eine andere Bedeu­tung haben: »Schneide« (mhd. sneide) meint auch einen Weg, der durch das »Anplätzen«, »Lachen« der Bäume bezeichnet wurde. Am Biebrichsbach entlang, unterhalb der Schneid­mühlflur, zieht sich die »Martelswies« bis an die genannte Straße. »Märtel« gehört zu »Mark« (Grenze). Der Gemarkungs­name könnte im Zusammenhang mit dem hochmittelalterli­chen Spurkenforst stehen, der Königsgut, Märkwald, war.

Zu kurtrierischer Zeit nutzten ihn forstlich 25 Gemeinden des Amtes Montabaur in Gemeinschaft; er war zum »Märkerwald« geworden. Erst 1818 wurde diese Märkergemeinschaft »zur Abwendung der großen Nachteile, welche eine gemeinschaft­liche Waldbenutzung zur Folge hat«, (1) aufgehoben und der Wald nach der Kopfzahl der »Teilhaber« an die einzelnen Gemeinden zu »ihrer völligen Zufriedenheit und zu ihrer aller­seitigen Wohlfahrt« (1) verteilt. Allerdings hatte sich die Stadt Montabaur seit dem Mittelalter »Obermärker« vorab 150 Morgen nach dem Montabaurer Maß zuteilen lassen. Dann ließ sich die Stadt »mit Horressen daselbst« 2877 Morgen und 22 Ruten zuweisen. »Mit Horressen daselbst«? Horressen ge­hörte zu kurtrierischer Zeit zur Stadt; erst 1816/17 wurde die Gemeinde bis 1972 selbständig. Als am 1. Mai 1819 der bisher gemeinsame Wald geteilt und »abgesteint« wird, »dankte« der Herzogliche Schultheiß von Horressen »für die gute Gesinnung der Stadt gegen Horressen«, was für die Zeit zuvor und viel­leicht auch danach nicht immer gesagt werden konnte. - Martelswies kann aber auch ein von Gleichberechtigten ge­nutztes Wald- oder Weidegebiet meinen, eine »Koppelwiese« oder »Mengweide«, wie auch gesagt wird. Wieder konnte also auch die Zeit der Märkerschaft gemeint sein, jedoch natürlich auch die lediglich von zwei Partnern, Horressen und Monta­baur, geübte Nutzung der Wiese.

Im Anschluß an die Marteiswiese erstreckt sich in Richtung Horressen der »Teufelsahlen«. »Ahlen« bedeutet eine schlucht­artige Flur. Das schon erwähnte Meßtischblatt zeigt nördlich eine Höhenzahl von 289,5 m und südlich am Spießweiher 276,5 m. Der Teufelsahlen befindet sich wohl in einer Höhe von 260 m. Der Weg nördlich des Biebrichsbaches ist bestimmt schwer gehbar gewesen. Auch heute führt der »Trimmpfad« am südli­chen Bachufer entlang.

Günter Henkel

(1) Stadtarchiv Mtbr. Abt. 3

Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch, Freitag.10.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag, Donnerstag.15.30 bis 17.30 Uhr j

Das Stadtarchiv befindet sich in der Joseph-Kehrein-Schule,

Tel. 02602/126210.

Fristablauf: 31. Dezember 1995

Beiträge für Zeiten der Heiratserstattung nachzahlen Jetzt beraten lassen!

Nur noch bis zum 31. Dezember 1995 können Frauen, die sich anläßlich einer Heirat ihre vor dem 1. Januar 1968 gezahlten Reritenversicherungsbeiträge erstatten ließen, die Nachzah­lung freiwilliger Beiträge für diese Zeiten beantragen. Da die