Montabaur
Nr. 34/95
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Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
3. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.
4. Dieser Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.
Bei mehr als 300 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen
- können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
- kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
5. Die Einwendungen werden dem Vorhabensträger und den
beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt sind, bekanntgegeben. >
Der Einwender kann verlangen, daß Name und Anschrift vor der o. g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nicht erforderlich sind.
6. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
IV. Einbeziehung' der Öffentlichkeit nach dem UVPG:
Mit dieser Auslegung der Planunterlagen wird gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung gleichzeitig die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens angehört. Hierzu wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Für diese Stellungnahmen gelten die Anforderungen aus obigem Abschnitt III (Einwendungen etc.) mit den Nummern 1 bis 6 entsprechend. Auf die in den Planunterlagen enthaltene allgemein verständliche Zusammenfassung der Umweltauswirkungen wird hingewiesen.
V. Hinweis zu Entschädigungsansprüchen: Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
VI. Veränderungssperre und Vorkaufsrecht:
Von Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).
Hinweis:
Während der Dienstzeiten an den Donnerstagnachmittagen 07., 14., 21. und 28.09.1995, von jeweils 14.00 bis 18.00 Uhr, steht ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG für die Beantwortung von Fragen und Auskünften zur Verfügung.
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Die Verwaltung informiert
Öffnungszeiten der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
jeweils vormittags von.08.00 bis 12.00 Uhr
sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie
montags- bis donnerstagsnachmittags
von...14.00 bis 16.00 Uhr
Stellenausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur stellt für das Jahr 1996 zwei Ausbildungsplätze für
Anwärter(innen) in der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes
bereit.
Einstellungsvoraussetzung: mittlere Reife oder Hauptschulabschluß * (* Bewerber/innen mit Hauptschulabschluß müssen vor Beginn der Ausbildung eine einjährige Dienstanfängerzeit in der Verwaltung absolvieren).
Wir suchen Nachwuchskräfte, die lernwillig, flexibel, kontaktfreudig, aufgeschlossen sind und Interesse an einer s abwechslungsreichen Ausbildung haben.
Die Ausbildung erstreckt sich über zwei Jahre (Beginn: 01.07.1996) und gliedert sich in Praxis (Tätigkeit in der Verwaltung) und Theorie (Blockunterricht an der Zentralen Verwaltungsschule in Mayen).
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) werden bis zum 9. September 1995 erbeten an die
Verb andsgemeindeverwaltung Montabaur Personalamt Postfach 1262 56402 Montabaur
Bereits eingegangene Bewerbungen werden berücksichtigt.
Nähere Auskünfte können telefonisch erfragt werden unter der Rufnummer 02602/126.131 oder 126.132.
Die »Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur gemeinnützige GmbH« sucht zum 01.10.1995 bzw. nächst möglichen Zeitpunkt eine/-n
a) Stellvertretende/-!! Wohnbereichsleiter/-in b) eine/-n Altenpfleger/-in bzw. Krankenschwester/-pfleger
Im Alten- und Pflegeheim leben 98 ältere Menschen, die z. T. noch rüstig, z. T. aber auch schwerstpflegebedürftig sind. Unser Ziel ist eine ganzheitliche Pflege und Betreuung unserer Bewohner zu erreichen.
Wir erwarten zu a) und b):
- abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger/-in bzw. Krankenschwester/-pfleger
- Bereitschaft zur Teamarbeit und zu motiviertem und bewohnerorientiertem Arbeiten
- eine engagierte, verantwortungsbewußte und kooperative Persönlichkeit
- Verständnis für alte, gebrechliche und behinderte Menschen
- Bereitschaft zur Umsetzung einer aktivierenden Altenpflege unter Berücksichtigung einer psycho-sozialen Betreuung
Wir erwarten zu a):
- möglichst mehrjährige Berufspraxis
- Weiterbildung zur Leitung einer Station oder die Bereitschaft die Weiterbildung innerhalb der nächsten drei Jahre zu absolvieren
- Fähigkeit und Bereitschaft zu einem kooperativen und engagierten Führungsstil
Wir bieten:
- ein vielfältiges, selbständiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
- einen sicheren Arbeitsplatz
- Vergütung nach BAT
- Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
- ggf. anteilige Zahlung des Weihnachtsgeldes für 1995 Ihre schriftlichen Bewerbungen richten Sie bitte an: »Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur gemeinnützige GmbH« - Geschäftsführung — Dillstraße 1, 56410 Montabaur.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei unserer Pflegedienstleiterin, Frau Braun, unter der Telefonnummer 02602/ 13040.

