Montabaur
Chronik Gelbachtal
Trotz der großen Nachfrage sind noch »Kurzchroniken«, die zur Einweihung der Gelbachtalhalle erstellt worden sind, vorhanden. In diesem Büchlein ist, neben der Entwicklung des Hallenbaues der Gelbachtalhalle, von den Gelbachtalorten Wirzenbach, Reckenthal, Bladernheim und Ettersdorf eine Kurchronik zusammengetragen worden. Für einen Unkostenbeitrag von 5,- DM kann man diese Festschrift bei folgenden Stellen beziehen: Rathausbuchhandlung, Konrad-Adenauer- Platz, 56410 Montabaur; Fremdenverkehrsverein, Kirch- straße, 56410 Montabaur; Gaststätte »Wirzenbomer Liss«, Kapellenstraße, 56410 MT-Wirzenbom; Gaststätte »Bauer«, In der Hehl, 56410 MT-Blademheim.
B
“AHRBACHGEMEINDEN”
Heiligenroth
Mandolinenverein Heiligenroth e.V.
Probenbeginn am 18.08.1995
Am 18.08.1995 beginnen wir nach Beendigung der Sommerpause wieder mit der Probenarbeit. Wir bitten um möglichst vollzähliges Erscheinen, da wir bereits am 19.08.1995 einen Auftritt anläßlich der silbernen Hochzeit unseres Vorstandsmitgliedes Wendelin Röther haben.
Musikverein Heiligenroth
Der Musikverein veranstaltet am Samstag, dem 12.08.1995, ein Grillfest an »Beck’s Weiher«. Hierzu sind alle Aktiven des Musikvereins mit Partner sowie das Jugendorchester herzlich eingeladen. Besteck, Teller und Gläser sind mitzubringen.
JSG Ahrbach
1. Training der E-Jugend (01.08.1985 bis 31.07.1987) ist am Mittwoch, dem 16.08.1995, tun 17.30 Uhr in Girod.
Sportverein Heiligenroth e.V.
Das Training für die D-Jugend der JSG Heiligenroth/Ahr- bach/Girod beginnt am 15.08.1995,17.00 Uhr, auf dem Sportplatz in Heiligenroth.
Fortfolgend findet das Training i mm er dienstags zur o. g. Zeit statt. Zur Bestandsaufnahme und Neuausgabe bitte ich die kompletten Trikots zum 1. Training mitzubringen. Die ausgeschiedenen Spieler bitte ich - soweit noch nicht geschehen - ihre Trikots endgültig abzugeben.
Bei Regenwetter steht uns die Halle in Heiligenroth zum Training zur Verfügung — gleiche Zeit. Ich bitte dann auch entsprechendes Schuhwerk für die Halle mitzubringen.
Alte Herren Heiligenroth
Samstag, 12.08.1995, 17.00 Uhr, AH Heiligenroth - AH Lau- renburg.
_ Ruppach-Goldhausen _
Öffentliche Bekanntmachung Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen vom 30. Juli 1995
Der Ortsgemeinderat Ruppach-Goldhausen hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemO/DVO) und des § 2 der Landesverordnung über die. Aufwandsentschädigung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (EntschädigungsVO-Gemeinden) die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen vom 20.10.1994 beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen vom 20.10.1994 wird wie folgt geändert:
16
Nr. 32/95
§ 1 Abs. 5 Satz 1 erhält folgende Neufassung:
»Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, die sich am Gemeindehaus und an der Gemeindegarage in der Hauptstraße befinden.«
§2
Diese Satzung tritt am 12. August 1995 in Kraft.
56412 Ruppach-Goldhausen, 30. Juli 1995 (S.)
Sprenger, Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO)vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 8 Nr. 1 des Landesgesetzes zur Änderung kommunal- rechtlicher Vorschriften vom 5. Oktober 1993 (GVB1. S. 481) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn,
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. Ruppach-Goldhausen, 30.07.1995
Sprenger, Ortsbürgermeister
Verloren - Gefunden
An der Fischteichanlage an der »Eselsbitz« wurde ein Geldbeutel mit Inhalt gefunden. Während der Kirmestage wurde ein Autoschlüssel der Marke Volkswagen gefunden und abgegeben. Die Eigentümer können die Gegenstände bei entsprechendem Eigentumsnachweis während der Sprechstunde des Ortsbürgermeisters abholen.
Gerold Sprenger, Ortsbürgermeister
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Sonntag, 03. Sept. 1995 v $*
in der Sporthalle \ j^Ruppach^oldhausii
Mitwirkende: >
Dekanatschor "Psallite" Ju|endchor Elz p
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