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Montabaur

Chronik Gelbachtal

Trotz der großen Nachfrage sind noch »Kurzchroniken«, die zur Einweihung der Gelbachtalhalle erstellt worden sind, vor­handen. In diesem Büchlein ist, neben der Entwicklung des Hallenbaues der Gelbachtalhalle, von den Gelbachtalorten Wirzenbach, Reckenthal, Bladernheim und Ettersdorf eine Kurchronik zusammengetragen worden. Für einen Unkosten­beitrag von 5,- DM kann man diese Festschrift bei folgenden Stellen beziehen: Rathausbuchhandlung, Konrad-Adenauer- Platz, 56410 Montabaur; Fremdenverkehrsverein, Kirch- straße, 56410 Montabaur; Gaststätte »Wirzenbomer Liss«, Kapellenstraße, 56410 MT-Wirzenbom; Gaststätte »Bauer«, In der Hehl, 56410 MT-Blademheim.

B

AHRBACHGEMEINDEN

Heiligenroth

Mandolinenverein Heiligenroth e.V.

Probenbeginn am 18.08.1995

Am 18.08.1995 beginnen wir nach Beendigung der Sommer­pause wieder mit der Probenarbeit. Wir bitten um möglichst vollzähliges Erscheinen, da wir bereits am 19.08.1995 einen Auftritt anläßlich der silbernen Hochzeit unseres Vorstands­mitgliedes Wendelin Röther haben.

Musikverein Heiligenroth

Der Musikverein veranstaltet am Samstag, dem 12.08.1995, ein Grillfest an »Becks Weiher«. Hierzu sind alle Aktiven des Musikvereins mit Partner sowie das Jugendorchester herzlich eingeladen. Besteck, Teller und Gläser sind mitzubringen.

JSG Ahrbach

1. Training der E-Jugend (01.08.1985 bis 31.07.1987) ist am Mittwoch, dem 16.08.1995, tun 17.30 Uhr in Girod.

Sportverein Heiligenroth e.V.

Das Training für die D-Jugend der JSG Heiligenroth/Ahr- bach/Girod beginnt am 15.08.1995,17.00 Uhr, auf dem Sport­platz in Heiligenroth.

Fortfolgend findet das Training i mm er dienstags zur o. g. Zeit statt. Zur Bestandsaufnahme und Neuausgabe bitte ich die kompletten Trikots zum 1. Training mitzubringen. Die ausge­schiedenen Spieler bitte ich - soweit noch nicht geschehen - ihre Trikots endgültig abzugeben.

Bei Regenwetter steht uns die Halle in Heiligenroth zum Training zur Verfügung gleiche Zeit. Ich bitte dann auch entsprechendes Schuhwerk für die Halle mitzubringen.

Alte Herren Heiligenroth

Samstag, 12.08.1995, 17.00 Uhr, AH Heiligenroth - AH Lau- renburg.

_ Ruppach-Goldhausen _

Öffentliche Bekanntmachung Satzung

zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen vom 30. Juli 1995

Der Ortsgemeinderat Ruppach-Goldhausen hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemO/DVO) und des § 2 der Landesverordnung über die. Aufwandsentschädigung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (EntschädigungsVO-Gemeinden) die fol­gende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsge­meinde Ruppach-Goldhausen vom 20.10.1994 beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen vom 20.10.1994 wird wie folgt geändert:

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Nr. 32/95

§ 1 Abs. 5 Satz 1 erhält folgende Neufassung:

»Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntma­chungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unauf­schiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, die sich am Ge­meindehaus und an der Gemeindegarage in der Haupt­straße befinden.«

§2

Diese Satzung tritt am 12. August 1995 in Kraft.

56412 Ruppach-Goldhausen, 30. Juli 1995 (S.)

Sprenger, Ortsbürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO)vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 8 Nr. 1 des Landesgesetzes zur Änderung kommunal- rechtlicher Vorschriften vom 5. Oktober 1993 (GVB1. S. 481) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn,

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde­verwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schrift­lich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet­zung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. Ruppach-Goldhausen, 30.07.1995

Sprenger, Ortsbürgermeister

Verloren - Gefunden

An der Fischteichanlage an der »Eselsbitz« wurde ein Geldbeu­tel mit Inhalt gefunden. Während der Kirmestage wurde ein Autoschlüssel der Marke Volkswagen gefunden und abgege­ben. Die Eigentümer können die Gegenstände bei entspre­chendem Eigentumsnachweis während der Sprechstunde des Ortsbürgermeisters abholen.

Gerold Sprenger, Ortsbürgermeister

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Sonntag, 03. Sept. 1995 v $*

in der Sporthalle \ j^Ruppach^oldhausii

Mitwirkende: >

Dekanatschor "Psallite" Ju|endchor Elz p

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