Montabaur
Simmern
Räumung von Grabstätten auf dem Friedhof Simmern (2. Veröffentlichung)
Für nachfolgend aufgeführte Grabstätten ist die Ruhefrist bzw. Nutzungszeit abgelaufen.
Block II, Reihe F Grab-Nr.
30 Reinhard Diefenbach. (t 1963)
31 Margareta Witsch.(t 1963)
32 Eduard Wagner.(t 1963)
33 Maria Agnes Herbst.(t 1963)
34 Katharina Metzler.(t 1965)
35 Jakob Saal.,.(t 1964)
36 Luise Hilpisch.(t 1964)
37 Anna Rasbach.(t 1964)
38 Sophie Lay.... (f 1965)
39 Klara Schneider. (t 1965)
40 Anna Reichert.(t 1965)
41 Amalie Reichert.(t 1965)
Block HI, Reihe A
Grab-Nr.
4 Leo Herbst.(t 1963)
5 Alois Spang.(t 1962)
6 Anna Schughart.(t 1962)
7 Peter Günster. (t 1962)
8 Katharina Christmann...(t 1960)
Block V, Reihe B Grab-Nr.
37 Barbara Lay
und Grabstätte Johann Wagner
Die Angehörigen oder Unterhaltungsverpflichteten der o. g. Grabstätten sind berechtigt, bis zum 30. September 1995 Grabschmuck, Grabeinfassungen und Grabsteine selbst zu entfernen. Soweit dies nicht geschieht, gehen die Gegenstände entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde Sim- mem über. Die Ortsgemeinde wird dann selbst den Zeitpunkt der Räumung festsetzen und die Einebnung durchfuhren.
Friedhofsverwaltung
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Simmern vom 26.06.1995
Nachdem der erste Ortsbeigeordnete Richard Bertram sein Ratsmandat niedergelegt hatte, wurden zur Nachbesetzung folgende Ausschußmitglieder neu gewählt:
Haupt- und Finanzausschuß: Antje Bertsch als stellv. Ausschußmitglied
Bauausschuß: Antje Bertsch als stellv. Ausschußmitglied Ausschuß für Landwirtschaft und Ortsverschönerung: Antje Bertsch als Ausschußmitglied, Gerhard Winkler als stellv. Ausschußmitglied, Adalbert Wittelsberger als Ausschußmitglied.
Nach eingehender Diskussion stimmten alle Ratsmitglieder dem vorgelegten Entwurf für eine Ortsfahne zu.
Der Ortsgemeinderat beschloß die Anschaffung zweier Holztore für den Spielplatz am Kindergarten und vergab den Auftrag. Er beriet über einen Antrag der FBG-Fraktion auf »Nutzungsänderung in der landwirtschaftlichen Flur der Gemarkung Simmern«. Nach der Berichterstattung der FBG-Fraktion wurde der Ortsbürgermeister beauftragt, bei der Verbandsgemeindeverwaltung und übergeordneten Stellen noch offen Fragen klären zu lassen.
Nach kontroverser Diskussion wurde beschlossen, die Koblenzer Straße 1995 folgendermaßen verkehrsberuhigt auszubauen:
1. Je zwei Baumtore mit Grünbepflanzung und erhöhten Bordsteinen an den dafür vorgesehenen Stellen
2. Grünbepflanzung im Eingangsbereich der Straße Altegarten
3. Grünbepflanzung im Eingangsbereich Alte Wiese
4. Das Gesamtpaket soll vorher mit den Anliegern abgestimmt werden, dabei soll auch über Parkplatzmarkierungen positiv oder negativ entschieden werden.
Desweiteren beriet der Ortsgemeinderat über einen Antrag der Anwohner der Siebenbornstraße auf Verkehrsberuhigung bzw. Tempo-30-Zone. Nach ebenfalls kontroverser Diskussion wurde folgender Beschluß gefaßt:
Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, eine gründliche Verkehrsmessung und die Möglichkeiten von baulichen Veränderungen durch das Bauamt und die Ortspolizeibehörde der
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Nr. 30/95
Verbandsgemeindeverwaltung prüfen zu lassen. Danach soll hierüber neu beraten werden. Ein Antrag der CDU-Fraktion, dem Antrag der Anlieger zuzustimmen, wurde abgelehnt.
Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1994 Und stimmte der Leistung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1994 zu.
Weiterhin wurde das Ergebnis der Beratungen des Bauausschusses über die Feststellung eines Standortes für den Bau einer Wartehalle bekanntgegeben.
Ortsbürgermeister Schmidt schlug vor, im Rahmen des Dor- femeuerungsprogrammes eine vorläufige Planung des Dorfplatzes mit eventuellen Bau einer Wartehalle erstellen zu lassen.
Der Antrag der CDU-Fraktion auf Errichtung einer Wartehalle sowie der Einrichtung einer öffentlichen Haltestelle in der Schulstraße (am Kindergarten) wurde abgelehnt.
Der Ortsgemeinderat beschloß die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden-Erschließungsbeitrag für die Straßen Schloßstraße (Parzelle 373), Im Roth (Parzelle 387 und Parzelle 386). Die Vorausleistungsbeträge wurden für alle drei Parzellen auf 20,- DM pro m 2 beitragspflichtiger Grundstücksfläche festgesetzt.
“BUCHFINKENLAND”
Schließung der Schultumhalle an der Grundschule Horbach
In der Zeit von Montag, 31.07.1995, bis einschließlich Sonntag, 13.08.1995, wird die Schultumhalle an der Grundschule Horbach wegen Grundreinigungsarbeiten geschlossen.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
— Schulamt -
Ausflug der »Buchfmken-Senioren«
Auf Einladung der Seniorengruppe aus Herborn fahren wir am Mittwoch, dem 9. August 1995, zu einem gemütlichen Nachmittag nach Herbom. Es wird die letzte Seniorenfahrt mit unserem gemeinsamen Pfarrer Gereon Rehberg sein, da er ja Gackenbach zum 1. Oktober verlassen wird. Vorher war er einige Zeit in Herbom als Kaplan tätig.
Die Veranstaltung findet bei guter Witterung im Freien statt; Pfarrer Rehberg wird hier einen »Feldgottesdienst« zelebrieren, wozu jeder bitte ein Gesangbuch mitbringen möge. Für Unterhaltung, Getränke und Essen sorgen die Herborner Senioren. Wir brauchen also nur noch gute Laune und Frohsinn mitzubringen und wir werden sicherlich einen schönen Tag erleben.
Euer Bernhard wünscht dem-Nachmittag einen wunderschönen Verlauf - ohne Regen. Meldet Euch bitte bis Dienstag, den 1. August 1995, unter folgender Telefonnummer bei Bernhard Wilhelmi ah: 06439/433.
Busabfahrt Zeiten:
Dies, Haltestelle.12.30 Uhr
Hübingen, Kapelle.12.35 Uhr
Gackenbach, Kirche.12.45 Uhr
Horbach, Haltestelle......12.55 Uhr
Gackenbach
Sommerpause des MGV »Cäcilia« endet
Die erste Chorprobe des MGV »Cäcilia« Gackenbach nach der Sommerpause findet am Mittwoch, dem 2. August 1995, ab 19.00 Uhr, im Gasthaus »Buchfinkenland« statt. Alle Sänger werden um - möglichst pünktlich - Teilnahme gebeten.
Zuschüsse für
Dorfemeuerungsmaßnahmen
Aufgrund verschiedener Anfragen weise ich darauf hin, daß die Ortsgemeinde gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Montabaur Zuschüsse für Maßnahmen zur Gestaltung, Instandsetzung und Modernisierung erhaltenswerter Bauwerke gewähren.

