Montabaur
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Nr. 29/95
von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Gemäß § 70 Abs. 1 BauGB wird den an der Umlegung Beteiligten ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt. Montabaur, den 10.07.1995 (S.)
gez. Reichling, Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Niederelbert
Oberelbert
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Im Bamert - Lenzengarten« der Ortsgemeinde Oberelbert hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am 05.07.1995 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Im Bamert — Lenzengarten« wie folgt zu ändern.
1. Rücknahme der Verkehrsfläche ab Kreuzungspunkt Straße »Im BamerWWirtschaftswegeparzelle Nr. 64 bis Ende der Verkehrsfläche im südlichen Planbereich auf der Höhe der Parzelle 155/1 gemäß beiliegender Planskizze.
2. Ausweisung einer Wirtschaftswegepärzelle.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Ortsgemeinde Oberelbert
Änderung des Bebauungsplanes " Im Barmert - Lenzengarten "
Inhalt: Rücknahme der Straßei. verkehrsfläche
Ausweisung eines Wirtschaftsweges
Jung, Ortsbürgermeister
Oberelbert, 10.07.1995
Die Änderungsplanung einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 31.07. bis 31.08.1995 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) sowie bei der Ortsgemeinde Oberelbert während der ortsüblichen Sprechstunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsgemeinde Oberelbert schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Änderungsbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Oberelbert, 10.07.1995 Jung, Ortsbürgermeister
Hallo Gemeinde!
Für die Kirmeskrone benötigt die Kirmesgesellschaft weiterhin ausgeblasene Eier. Der letzte Abholtermin ist der 29.07.1995. Bitte macht alle mit!
Die Kirmeslose werden in der Zeit vom 17.07.1995 bis 05.08.1995 verkauft!
Senioren Oberelbert
Am Samstag, 29.07.1995, fahren wir zur Operetten-Revue »An der schönen blauen Donau« nach Bad Ems ins Kurtheater. Abfahrt: 18.00 Uhr. Fahrt und Eintritt: 25,— DM. Anmeldung bei Joh. Bendel oder Marianne Jung. Gäste sind willkommen.
“GELBACHHÖHEN”
Daubach
Verloren - Gefunden
Nach dem Sängerfest wurden 2 Regenschirme in der Grillhütte gefunden.
Am Heimathaus wurde ein Schlüsselbund gefunden.
Die Verlierer können die Fundsachen bei mir abholen.
R. Hahn, Ortsbürgermeister
Ausstellung im Daubacher Dorfcafe
Ab Sonntag, dem 23. Juli 1995, wird der Westerwald-Verein Daubach e.V. wieder die Bewirtung des Dorfcafes im Heimathaus übernehmen. Gäste aus nah und fern sind herzlich willkommen und können mit freundlicher Bedienung sowie besten Backwaren und Getränken rechnen. Geöffnet ist das Cafe von 14.00 bis 17.00 Uhr.
Gleichzeitig zeigt Karin Loth, die Leiterin der Daubacher Spinnstube im WWV, einige Bilder ihrer Aquarellmalerei. Ebenso werden zahlreiche Motive von Luftaufnahmen insbesondere von Daubach, aber auch von den Dörfern der Gelbachhöhen, zum Kauf angeboten. Die Fotoabzüge im Format DIN A 4 kosten einschließlich Schutzhülle nur 5,— DM. Desgleichen können Wanderkarten und Bücher aus dem Verlag des Westerwald-Vereins erworben werden.
Öffentliche Bekanntmachung Änderung des Bebauungsplanes »Im Bamert - Lenzengarten« der Ortsgemeinde Oberelbert hier: Öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am 05.07.1995 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Im Bamert - Lenzengarten« zu ändern (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 05.07.1995 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.
Holler
Gefunden - Verloren
Einer Familie in der Niederelberter Straße flog ein Wellensittich zu. Auch wenn die »Gasteltem« viel Freude an dem »Findelkind« haben, möchten sie nicht, daß der Besitzer über den Verlust traurig ist. Er wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 180035 zu melden.
Traurig ist auch ein kleiner Junge. Er hat seine »Kommunionuhr« im Bereich Halle/Sportplatz verloren. Ich bitte den ehrlichen Finder, die Uhr bei mir abzugeben.
Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

