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Montabaur

Für die Kinder und Jugendlichen werden viele interessante Spiele angeboten.

Selbstverständlich ist für das leibliche Wohl der Gäste in jeder Hinsicht bis zum späten Abend gut gesorgt.

Die katholische Kirchengemeinde lädt alle Bürgerinnen und Bürger aus Kadenbach und den Nachbargemeinden mit Freunden und Bekannten herzlich zum Mitfeiern ein, insbe­sondere auch unsere ausländischen Mitbürger.

Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Kadenbach e.V.

Der Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuer­wehr Kadenbach e.V. lädt alle Mitglieder mit Familienangehö­rigen zu einer Wanderung ins Blaue ein. Am Samstag, dem 08.07.1995, treffen wir uns um 10.00 Uhr auf dem Kirmesplatz. Anmeldungen müssen bis zum 01.07.1995 bei Rüdiger Fries, Tel.: 8248, und Jürgen Scheffler, Tel.: 8304, eingegangen sein.

Sportfreunde Kadenbach

AH Kadenbach

Fußb allwochenende am 10. und 11.06.1995

Samstag, den 10.06.1995, ab 13.00 Uhr, Turnier für Freizeit­mannschaften mit sechs teilnehmenden Mannschaften. Sonntag, den 11.06.1995, ab 11.00 Uhr, Turnier für »AH« Mannschaften mit sieben teilnehmenden Mannschaften. Sonntag, ab 15.00 Uhr, Kaffee und Kuchen. Auf regen Zu­spruch freuen sich die »Alten Herren«.

Unser nächstes Spiel bestreiten wir am Mittwoch, dem 14.06.1995, in Eitelborn. Spielbeginn: 19.00 Uhr.

Abteilung Wandern

Am Samstag, dem 10.06., und Sonntag, dem 11.06.1995, neh­men wir am Wandertag in Arzbach teil.

»TO« Kadenbach

Unser nächster Arbeitseinsatz ist am Freitag, dem 23.06.1995, ab 16.00 Uhr.

Neuhäusel

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Neuhäusel vom 11.05.1995

5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsge­meinde Montabaur

Der .Ortsgemeinderat erteilte einstimmig die Zustimmung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsge­meinde Montabaur gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung

Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnalimen

Der Ortsgemeinderat beschloß, verschiedene Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in der Ortsgemeinde (z. B. In­stallationsmaßnahmen an der Schutzhütte, Renovierungs­und Reparaturarbeiten am Sportlergebäude am alten Sport­platz, Verbesserung der Straßenbeleuchtung in alten Orts­straßen) durchzuführen.

Zukünftige Ausstattung von Leuchten im Ortsgebiet Auf Antrag der UBG beschloß der Ortsgemeinderat einstim­mig, die Verbandsgemeindeverwaltung zu beauftragen, bei der Neuanschaffung von Leuchten energiesparende Lampen, die den DIN-Normen entsprechen und der Verkehrssicherungs­pflicht genügen, in allen Ortsteilen einzusetzen.

Widmung von Verkehrsflächen in der Ortsgemeinde

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßen­gesetzes für Rheinland-Pfalz die nachfolgenden Verkehrsflä­chen dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

Bezeichnung: In den Gärten

Verlaufend von bis: Hauptstraße (B 49) - Simmemer Straße (K113)

Tag der Verkehrsübergabe: 01.03.1995

Neugestaltung der Brunnenanlage auf dem Kirmesplatz

Zu Beginn des Tagesordnungspunktes berichtete der Ortsbür­germeister, daß sich 5 Klassen der Grund- und Hauptschule an dem Wettbewerb im Rahmen des Kunstunterrichtes betei­ligt haben.

Nr. 23/95

Die Schüler haben nach einer Besichtigung der vorhandenen Brunnenanlage teils in Einzel-, teils in Gruppenarbeit eine Vielzahl von phantasievollen und originellen Vorschlägen er­arbeitet.

Um dem Rat die Auswahl etwas zu erleichtern, haben der Bürgermeister und die beiden Ortsbeigeordneten vor den Osterferien im Beisein des stellvertretenden Schulleiters eine Vorauswahl unter den ca. 60 bis 70 Arbeiten getroffen, um diese dem Rat vorzustellen.

Die Ratsmitglieder entschieden sich nach eingehender Begut­achtung einstimmig für den Entwurf von Stefanie Crezelius, Klasse 8 b, aus Kadenbach.

Sodann wurde beschlossen, die besten drei Vorschläge zu prämieren. Für den ersten Platz sollten 500 DM, für den 2. Platz 300 DM und für den 3. Platz 200 DM der jeweiligen Klassenkasse überreicht werden.

Den 2. Platz belegte der Entwurf von Michaela Meurer, Klasse 4 c, aus Neuhäusel. Bei der Abstimmung über den 3. Platz erreichten die Entwürfe von Stefan Gingele, Klasse 4 a, Sim- mem, und von Julia Bender, Klasse 4 c, Neuhäusel, die gleiche Stimmenanzahl.

Daraufhin wurde beschlossen, in Abwandlung des zuerst ge­faßten Beschlusses die Preise wie folgt zu vergeben:

1. Preis: 400 DM, 2. Preis: 300 DM, 3. Preis: 2 x 150 DM. Bezüglich der weiteren Vorgehensweise beschlossen die Rats­mitglieder einstimmig, die Auszeichnung der Preisträger in einer öffentlichen Veranstaltung mit Vertretern der Gemeinde in Anwesenheit der Presse in der Schule durchzuführen.

Genehmigung und Kenntnisnahme von über- und außer­planmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1994

Die Ratsmitglieder nahmen Kenntnis von unerheblichen über­und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1994. Sie stimmten der Leistung von erheblichen über- und außer­planmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1994 einstim­mig zu.

Wappenfahnen der Ortsgemeinde

Aufgrund ständiger Anfragen aus der Bevölkerung hat der Ortsgemeinderat von Neuhäusel in seiner Sitzung am 01.06.1995 beschlossen, eine Nachbestellung von Ortsfahnen durchzuführen.

Folgende Größen von Fahnen stehen zur Auswahl:

200 x 120 cm Preis 82,75 DM zuzügl. MWSt. u. Frachtkosten 250 x 120 cm Preis 90,30 DM zuzügl. MWSt. u. Frachtkosten 300 x 120 cm Preis 94,- DM zuzügl. MWSt. u. Frachtkosten jeweils als Hängefahne oder Banner erhältlich. Die o. a. Preise gelten bei einer Gesamtabnahme von mindestens 30 Fahnen. Der Stückpreis pro Bannerfahne erhöht sich mit der Ausrü­stung für freistehenden Fahnenmast (Oberkante mit Hohl­saum aus starkem Besatzband, Querstab, Seitenknöpfen und Aufhängeschnur) jeweils um 5,25 DM.

Um einen Überblick über die Anzahl der gewünschten Fahnen zu erhalten bitte ich, die an einer der o.a. Fahnen interessier­ten Mitbürgerinnen und Mitbürger bis zum 06.07.1995 persön­lich während der üblichen Sprechstunden bei der Ortsgemein­deverwaltung vorzusprechen und die Bestellung aufzugeben. Es wäre begrüßenswert, wenn sich möglichst viele Neuhäuse- ler dieser Aktion anschließen würden, da größere Stückzahlen eine Kostensenkung bewirken.

Roggenbach, Ortsbürgermeister

Dorfverschönerung Private Pflege öffentlicher Anlagen/Grünflächen Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am 01.06.1995 beraten und beschlossen, die Pflege öffentlicher Anlagen/Grünflächen usw. durch Anlieger zu ermöglichen. Durch Eigeninitiative von Anliegern kann dadurch ein aktiver Beitrag zur Dorfverschönerung geleistet werden. Interessen­ten, die sich bereiterklären, derartige Pflegearbeiten freiwillig zu übernehmen, melden sich bitte telefonisch unter der Ruf­nummer 8442 oder persönlich während der üblichen Sprech­stunden bei der Ortsgemeindeverwaltung bis zum 29.06.1995. Weitere Details (Lage und Größe der zu pflegenden Fläche usw.) können dann in jedem Einzelfall besprochen und schrift­lich festgehalten werden.

Roggenbach, Ortsbürgermeister

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