Montabaur
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden VermÖgensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche
wird hingewiesen.
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§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
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Nr. 21/95
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. ,
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Geltungsbereich der Satzung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
56412 Holler, 18. Mai 1995 (S.)
Flosdorf, Ortsbürgermeisterin
Pflastersteine sind kein Spielzeug
In der Grünanlage am Brunnen haben Kinder Pflastersteine aus dem Gehweg entfernt. Daß Kinder spielen müssen ist selbstverständlich. Aber müssen es Pflastersteine sein?
Ich appelliere an die Eltern: Bitte belehren Sie Ihre Kinder dahingehend, daß Pflastersteine kein Spielzeug sind, andere Kinder die Steine evtl, als »Wurfmaterial« benutzen und Löcher im Gehweg eine Gefahrenquelle darstellen.
Herr Hies hat das Pflaster wieder verlegt. Er hat in der Gemeinde genug Arbeiten zu verrichten. Bitte bürden Sie ihm nicht noch zusätzliche Arbeit auf.
Danke.
Flosdorf, Ortsbürgermeisterin
Katholisches Pfarramt St. Margaretha
56412 Holler, Telefon: 02602/3495
Sprechzeit Gemeindereferent:
Mittwoch.. 11.00 bis 13.00 Uhr
Freitag.17.00 bis 19.00 Uhr
Bürozeit:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag.... 09.30 bis 13.00 Uhr Begleitender Wortgottesdienst
Der begleitende Wortgottesdienst für Grundschulkinder bis Firmalter am Sonntag, 28.05.1995, entfällt. Stattdessen gestalten die Kinder einen Gemeindegottesdienst zum Thema »Steine werfen« an diesem Sonntag mit.
50 Jahre nach Kriegsende Fußwallfahrt
Die Katholische Kirchengemeinde St. Margaretha lädt herzlich zur Fußwallfahrt zum Hähnchen am Montag, 29. Mai 1995, 18.00 Uhr, zum Abgang ab Friedhof Untershausen ein. Auch in unserer nächsten Umgebung werden Erinnerungen nach Kriegsende wach, die zu einer Normalisierung religiösen Brauchtums und des Lebens im Alltag zurückgefunden haben. Als schwesterlich-brüderliche Gemeinschaft wollen wir in der Flurprozession Maria - Die Königin des Friedens — verehren. Gemeinsam mit der Katholischen Kirchengemeinde St. Josef, Niederelbert, begehen wir unseren Bittgang.
Messedienerausflug zum Opelzoo
Zum Ausflug am Freitag, 17. Juni 1995, können sich die Meßdiener beim Pfarramt Holler, Tel.: 02602/3495, bis Montag, 12.06.1995, anmelden.
Abfahrt in Holler 09.30 Uhr; Untershausen 09.35 Uhr. Mutter-Kind-Kreis: Dienstag, 30.05.1995, 15.30 Uhr, Pfarr- heim
Neu-Messdiener mit Patricia und Nadine: Dienstag, 30.05.1995, 15.30 Uhr, Iürche
Messdienergruppe mit Jens Metternich: Donnerstag, 01.06.1995, 15.00 Uhr, Kirche
Messdienergruppe mit Oliver Holzenthal: Donnerstag, 01.06.1995, 16.00 Uhr, Kirche
Stahlhofen
Seniorennachmittag
Die Senioren aus Daubach und Stahlhofen sind herzlich zum nächsten Seniorennachmittag am Dienstag, 30. Mai 1995, eingeladen. Wir beginnen um 15.00 Uhr mit einer Andacht in der Kirche; anschließend gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen im Pfarrhaus. Josef Metternich wird uns einen Film vom »Königssee« zeigen. Träger der Veranstaltung ist das Katholische Bildungswerk.
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