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Montabaur

BUCHFINKENLAND

Fahrradtour nach Manderscheid

Die Freizeit für Kinder ab 9 Jahren findet vom 8. bis 15. August 1995 statt. Anmeldungen werden im Pfarramt Gackenbach (Telefon 064439/345) und Pfarramt Holler (Telefon 02602/ 3495) entgegengenommen. Der Teilnehmerbeitrag beträgt 230,- DM; für jedes weitere Geschwisterkind 200,- DM. Als Anzahlung wird ein Betrag von 100,- DM erbeten. Anmelde­schluß ist Pfingstmontag, 5. Juni 1995.

PfarrbriefVorbereitung

Zur Vorbereitung des Pfarrbriefes für Pfingsten treffen sich die Mitarbeiter am Montag, 15.05.1995, 20.15 Uhr, im Pfarrhaus Stahlhofen.

Gackenbach

Reinigungspflichten beachten

Der Mai ist gekommen und nicht nur die Bäume, sondern auch alle anderen Pflanzen, Gräser und (Un-)Kräuter schlagen aus. Dies gibt alljährlich Anlaß, alle Grundstückseigentümer auf die bestehenden Reinigungspflichten an den Grundstücks­grenzen (Bürgersteig, Straße) und auf den Grundstücken hin­zuweisen.

Bitte beachten Sie folgende Gebote, einmal im Interesse der Allgemeinheit und damit unser Dorf schön und vorzeigbar bleibt, zum anderen aber auch im Interesse eines vernünftigen nachbarschaftlichen Miteinanders:

1. Straßenrinnen und Bürgersteige entlang Ihres Grund­stücks, auch eines eventuell unbebauten Grundstücks, sind zumindest einmal wöchentlich von Schmutz, Unrat und Pflanzenbewuchs zu befreien, Soweit kein Bürgersteig vor­handen ist, gilt dies für einen 1,50 Meter breiten Streifen der Straße. Schmutz und Unrat müssen, entfernt werden und dürfen nicht einfach in die Regeneinlaufschächte »ent­sorgt« werden.

2. Blumenwiesen und Wildkräuter ecken, besonders auf unbe­bauten Grundstücken, sich sicherlich ein schöner Anblick und haben unbestritten auch einen hohen ökologischen Wert. Dennoch muß der Bewuchs spätestens dann zurück­geschnitten, gemäht oder beseitigt werden, wenn durch die Pflanzen oder durch Samenflug das Grundstück Ihres Nachbarn beeinträchtigt wird.

In die Gehwege oder den öffentlichen Verkehrsraum hin­einragende Äste und Zweige müssen zurückgeschnitten werden; Sichtflächen an Einmündungen und Kreuzungen sind ebenfalls von jeglichem Bewuchs freizuhalten.

Nur zur Erinnerung:

Wer die satzungsmäßig festgelegte Reinigungspflicht nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig. Dies kann die Verhängung eines Bußgeldes nach sich ziehen.

Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Horbach

Wettbewerb:

»Unser Dorf soll schöner werden«

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, wie in einer der letzten Ausgaben des Wochenblattes bekannt gemacht, wird die Ortsgemeinde Horbach - nach 1992 - auch in diesem Jahr wieder am Wettbewerb »Unser Dorf soll schö­ner werden« teilnehmen.

Die Kreisbewertungskommission wird unsere Gemeinde am

Dienstag, 23. Mai 1995,

besichtigen. '

Ich bitte alle Grundstückseigentümer, ihr Anwesen in der Ortslage in einen gepflegten Zustand zu versetzen. Die Erhal­tung des natürlichen Pflanzenbewuchses stellt bei der Bewer­tung ein wichtiges Kriterium dar.

Bürgersteige und Straßenrinnen - auch im Bereich unbebau­ter Grundstücke - sollten von Schmutz und Unrat befreit werden.

23

Nr. 19/95

Im Namen der Ortsgemeinde bitte ich alle Bürger/-innen, an. der Verschönerung unseres Dorfes tatkräftig mitzuhelfen, da­mit eine gute Plazierung erreicht wird.

Ihr

Winfried Wilhelmi, Ortsbürgermeister

Einweihung des Kinderspielplatzes

Wie bereits im Wochenblatt Nr. 14/1995 bekanntgegeben, wird der Kinderspielplatz »Im Wiesengrund« am Samstag, 13. Mai 1995, eingeweiht.

Ich lade nochmals alle Kinder mit ihren Eltern und auch alle Bürger/-innen zur Einweihungsfeier ein. Wir treffen uns um 15.00 Uhr am Kinderspielplatz. Für Essen und Trinken ist gesorgt.

Winfried Wilhelmi, Ortsbürgermeister

MGV »Cäcilia« Horbach

Die Chorprobe findet am Freitag, dem 12.05.1995, wie folgt statt:

1. Tenor und 1. Bass um 18.00 Uhr, 2. Tenor und 2. Bass um 19.00 Uhr.

Spvgg. Horbach

Folgende Spiele unserer Mannschaften finden statt:

Sonntag, 14.05.1995,14.30 Uhr Holler Horbach/Winden Samstag, 13.05.1995,16.30 Uhr AH Horbach - AH Niederelbert Mittwoch, 17.05.1995, 18.30 Uhr AH Montabaur - AH Hor­bach

JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach

Samstag, 13.05.1995,16.00 Uhr B 11 Ehlscheid - JSG Samstag, 13.05.1995,14.30 Uhr D 11 Ransbach - JSG Samstag, 13.05.1995, 13.30 Uhr E 7 JSG - Haiserbach, in Horbach

Freitag, 12.05.1995,17,30 Uhr E 7 JSG - Moschheim in Hor­bach

Hübingen

Alte Herren Welschneudorf - Hübingen

Samstag, 13. Mai 1995,16.30 Uhr, Spiel gegen Holler in Holler. Treff: 15.45 Uhr »beim Hannes«.

Familienfest am 2. Juli 1995

wird wegen kurzfristig eingetretener Kollision mit Kindergar­tenfest verschoben. Datum wird noch bekanntgegeben.

EISBACHGEMEINDEN

Girod

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 25.04.1995

Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Nörr n«

Aufgrund des zwischenzeitlich erstellten Lärmschutzgutach­tens stimmte der Ortsgemeinderat dem geänderten Bebau­ungsplan einschließlich Begründung und Textfestsetzungen und dem landespflegerischen Planungsbeitrag in der Form zu, wie er in der Sitzung am 25.04.1995 Vorgelegen hat. Desweiteren wurde beschlossen, den geänderten Bebauungs­plan auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, die betroffenen Träger öffentlicher Belange von der erneuten Offenlage zu unterrichten.

Änderung der Geschäftsordnung

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, die Geschäftsord­nung vom 16.08.1994 insofern zu ergänzen, daß künftig die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu Bauanträgen gemäß § 36 Baugesetzbuch in nichtöffentlicher Sitzung behan­delt wird.

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