Montabaur
“BUCHFINKENLAND”
Fahrradtour nach Manderscheid
Die Freizeit für Kinder ab 9 Jahren findet vom 8. bis 15. August 1995 statt. Anmeldungen werden im Pfarramt Gackenbach (Telefon 064439/345) und Pfarramt Holler (Telefon 02602/ 3495) entgegengenommen. Der Teilnehmerbeitrag beträgt 230,- DM; für jedes weitere Geschwisterkind 200,- DM. Als Anzahlung wird ein Betrag von 100,- DM erbeten. Anmeldeschluß ist Pfingstmontag, 5. Juni 1995.
PfarrbriefVorbereitung
Zur Vorbereitung des Pfarrbriefes für Pfingsten treffen sich die Mitarbeiter am Montag, 15.05.1995, 20.15 Uhr, im Pfarrhaus Stahlhofen.
Gackenbach
Reinigungspflichten beachten
Der Mai ist gekommen und nicht nur die Bäume, sondern auch alle anderen Pflanzen, Gräser und (Un-)Kräuter schlagen aus. Dies gibt alljährlich Anlaß, alle Grundstückseigentümer auf die bestehenden Reinigungspflichten an den Grundstücksgrenzen (Bürgersteig, Straße) und auf den Grundstücken hinzuweisen.
Bitte beachten Sie folgende Gebote, einmal im Interesse der Allgemeinheit und damit unser Dorf schön und vorzeigbar bleibt, zum anderen aber auch im Interesse eines vernünftigen nachbarschaftlichen Miteinanders:
1. Straßenrinnen und Bürgersteige entlang Ihres Grundstücks, auch eines eventuell unbebauten Grundstücks, sind zumindest einmal wöchentlich von Schmutz, Unrat und Pflanzenbewuchs zu befreien, Soweit kein Bürgersteig vorhanden ist, gilt dies für einen 1,50 Meter breiten Streifen der Straße. Schmutz und Unrat müssen, entfernt werden und dürfen nicht einfach in die Regeneinlaufschächte »entsorgt« werden.
2. Blumenwiesen und Wildkräuter ecken, besonders auf unbebauten Grundstücken, sich sicherlich ein schöner Anblick und haben unbestritten auch einen hohen ökologischen Wert. Dennoch muß der Bewuchs spätestens dann zurückgeschnitten, gemäht oder beseitigt werden, wenn durch die Pflanzen oder durch Samenflug das Grundstück Ihres Nachbarn beeinträchtigt wird.
In die Gehwege oder den öffentlichen Verkehrsraum hineinragende Äste und Zweige müssen zurückgeschnitten werden; Sichtflächen an Einmündungen und Kreuzungen sind ebenfalls von jeglichem Bewuchs freizuhalten.
Nur zur Erinnerung:
Wer die satzungsmäßig festgelegte Reinigungspflicht nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig. Dies kann die Verhängung eines Bußgeldes nach sich ziehen.
Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Horbach
Wettbewerb:
»Unser Dorf soll schöner werden«
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, wie in einer der letzten Ausgaben des Wochenblattes bekannt gemacht, wird die Ortsgemeinde Horbach - nach 1992 - auch in diesem Jahr wieder am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« teilnehmen.
Die Kreisbewertungskommission wird unsere Gemeinde am
Dienstag, 23. Mai 1995,
besichtigen. '
Ich bitte alle Grundstückseigentümer, ihr Anwesen in der Ortslage in einen gepflegten Zustand zu versetzen. Die Erhaltung des natürlichen Pflanzenbewuchses stellt bei der Bewertung ein wichtiges Kriterium dar.
Bürgersteige und Straßenrinnen - auch im Bereich unbebauter Grundstücke - sollten von Schmutz und Unrat befreit werden.
23
Nr. 19/95
Im Namen der Ortsgemeinde bitte ich alle Bürger/-innen, an. der Verschönerung unseres Dorfes tatkräftig mitzuhelfen, damit eine gute Plazierung erreicht wird.
Ihr
Winfried Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Einweihung des Kinderspielplatzes
Wie bereits im Wochenblatt Nr. 14/1995 bekanntgegeben, wird der Kinderspielplatz »Im Wiesengrund« am Samstag, 13. Mai 1995, eingeweiht.
Ich lade nochmals alle Kinder mit ihren Eltern und auch alle Bürger/-innen zur Einweihungsfeier ein. Wir treffen uns um 15.00 Uhr am Kinderspielplatz. Für Essen und Trinken ist gesorgt.
Winfried Wilhelmi, Ortsbürgermeister
MGV »Cäcilia« Horbach
Die Chorprobe findet am Freitag, dem 12.05.1995, wie folgt statt:
1. Tenor und 1. Bass um 18.00 Uhr, 2. Tenor und 2. Bass um 19.00 Uhr.
Spvgg. Horbach
Folgende Spiele unserer Mannschaften finden statt:
Sonntag, 14.05.1995,14.30 Uhr Holler — Horbach/Winden Samstag, 13.05.1995,16.30 Uhr AH Horbach - AH Niederelbert Mittwoch, 17.05.1995, 18.30 Uhr AH Montabaur - AH Horbach
JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach
Samstag, 13.05.1995,16.00 Uhr B 11 Ehlscheid - JSG Samstag, 13.05.1995,14.30 Uhr D 11 Ransbach - JSG Samstag, 13.05.1995, 13.30 Uhr E 7 JSG - Haiserbach, in Horbach
Freitag, 12.05.1995,17,30 Uhr E 7 JSG - Moschheim in Horbach
Hübingen
Alte Herren Welschneudorf - Hübingen
Samstag, 13. Mai 1995,16.30 Uhr, Spiel gegen Holler in Holler. Treff: 15.45 Uhr »beim Hannes«.
Familienfest am 2. Juli 1995
wird wegen kurzfristig eingetretener Kollision mit Kindergartenfest verschoben. Datum wird noch bekanntgegeben.
“EISBACHGEMEINDEN”
Girod
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 25.04.1995
Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Nörr n«
Aufgrund des zwischenzeitlich erstellten Lärmschutzgutachtens stimmte der Ortsgemeinderat dem geänderten Bebauungsplan einschließlich Begründung und Textfestsetzungen und dem landespflegerischen Planungsbeitrag in der Form zu, wie er in der Sitzung am 25.04.1995 Vorgelegen hat. Desweiteren wurde beschlossen, den geänderten Bebauungsplan auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, die betroffenen Träger öffentlicher Belange von der erneuten Offenlage zu unterrichten.
Änderung der Geschäftsordnung
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, die Geschäftsordnung vom 16.08.1994 insofern zu ergänzen, daß künftig die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu Bauanträgen gemäß § 36 Baugesetzbuch in nichtöffentlicher Sitzung behandelt wird.
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