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Montabaur

3. Hundesteuer:

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund.. 50, DM

für den zweiten Hund..;. 75,- DM

für jeden weiteren Hund.100,- DM

n.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Haushaltsjahr 1995 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in

Höhe von.:.117.000, DM.

56410 Montabaur, 28.04.1995 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10

Im Auftrag gez. Meckel

hl

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.05.1995 bis 24.05.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs, von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags, von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags, von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Heiligenroth, 03.05.1995 Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth (S.)

gez. Zerfas, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachver­halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Sonntag, 14. Mai 1995, ist es wieder einmal soweit, unsere Ortsvereine und der Pfarrgemeinderat laden ein zum traditio­nellen

Dorffest für einen guten Zweck

Einmal mehr, so ist es der Wunsch der Vereine und des Pfarrgemeinderates, soll der Erlös aus diesem Fest Herrn B, van der Post, von der Uniklinik Köln, für die psycho-sozia- le Betreuung junger Krebs- und Aidspatienten zur Verfügung gestellt werden.

Das Fest beginnt um 10.00 Uhr mit einem Gottesdienst in der Vogelsanghalle. Danach wird der Musikverein zum Früh­schoppen aufspielen.

Wer unsere Ortsvereine kennt, der weiß, daß für Essen und Trinken in vorzüglicher Qualität und auch ausreichend ge­sorgt sein wird. Am Nachmittag werden selbstverständlich Kaffee und Kuchen gereicht werden.

Es ist gute Tradition in unserer Gemeinde, daß aus vielen Familien Kuchen zur Unterstützung der Zielsetzung des Dorffestes gespendet werden. Wer das auch in diesem Jahr wieder so halten möchte, melde das doch bitte an, so wie im vergangenen Jahr, bei Agnes Kohn, Tel.: 17846 oder Anni Schughart, Tel.: 16596.

Aus organisatorischen Gründen ist es wünschenswert, daß die Kuchen bis 13.00 Uhr in die Vogelsanghalle gebracht werden. Wir, die Ortsvereine und der Pfarrgemeinderat freuen uns, Sie in der Vogelsanghalle begrüßen zu können.

Nr. 19/95

Auch Gäste aus den benachbarten Gemeinden und der »Stadt« sind uns herzlich willkommen.

gez. P.-G:Zerfas, Bürgermeister gez. R. Ortseifen, Vors. PGR

Suchmeldung - Kriegsjahr 1943

Mit Bezug auf eine konkrete Nachfrage bitte ich um Mittei­lung, welcher ehemalige Kriegsteilnehmer aus unserer Ge­meinde im August/September 1943 in Mecklenburg verwun­det wurde und in Terterow im Lazarett gesund gepflegt wurde.

gez. Zerfas, Ortsbürgermeister

Fraktionssitzung der FWG Herbst

Am Montag, dem 15.05.1995, findet um 20.00 Uhr, im Gemein­deamt, die nächste Fraktionssitzung der Freienwählergruppe Herbst, statt.

Seniorenkreis Heiligenroth

Am Donnerstag, dem 08.06.1995, wandern wir nach Boden mit einer Einkehr bei »Tante Anna«

Treffpunkt 13.30 Uhr, am Haus Erich Daun. Senioren die nicht laufen können, treffen sich 14.15 Uhr an der Haltestelle Feu­erwehr. Senioren die im Besitz eines Fahrzeuges sind, wollen bitte die Gehbehinderten befördern.

Alte Herren Heiligenroth

Samstag, 13.05.1995, 16.00 Uhr, AH Heiligenroth - AH Moschheim

SG Heiligenroth, Ahrbach, Großholbach

Seniorenfußball

Unsere 1. Mannschaft spielt am Sonntag, dem 14.05.1995, um 14.30 Uhr, in Selters (Saynbachtal/Maxein)

Unsere 2. Mannschaft spielt am Sonntag, dem 14.05.1995, um 14.30 Uhr, in Welschneudorf (Rasenplatz)

Jugendfußball

A-Jugend: Sonntag, den 14.05.1995, um 10.30 Uhr, in Steine­frenz (Rasenplatz)

B-Jugend: Samstag, den 13.05.1995, um 16.00 Uhr, in Eis­bachtal II

C-Jugend: Samstag, den 13.05.1995, um 15.30 Uhr, gegen

Rengsdorf, in Girod

Zuschauer sind herzlich willkommen.

Ruppach-Goldhausen _

Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Gold- hausen findet am

Montag, dem 15. Mai 1995, um 20.00 Uhr im Gemeindehaus statt.

Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung

1. Bekanntgabe der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 31.03.1995 (öffentlicher Teil)

2. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung

3. Beratung und Beschlußfassung über das Investitionspro­gramm für die Jahre 1995 bis 1999

4. Beratung und Beschlußfassung über die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone im Bereich »Hauptstraße/ Schulstraße«

5. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes »Flurzaun - In den Appelstücker«

a) Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 sowie des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentli­cher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen

b) Zustimmungsbeschluß

c) Beschluß zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB

6. Genehmigung und Kenntnisnahme von über- und außer­planmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1994

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