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Montabaur

Freiwillige Feuerwehr Eigendorf

Der diesjährige Vatertag am 25. Mai 1995 entfallt aufgrund der Ausflugsfahrt nach Holzgau (Lechtal). Außerdem weisen wir jetzt schon daraufhin, daiß am 14. Juni 1995 eine außeror­dentliche Versammlung in der Dorfgemeinschaftshalle statt­findet. Die Versammlung findet um 20.00 Uhr statt und bein­haltet die Wahl eines Vereinsvorsitzenden und dessen Stell­vertreter.

SG Horressen/Elgendorf

Am Sonntag, 07.05.1995, muß unsere 1. Mannschaft um 14.30 Uhr bei der SG Hang/Horath antreten. Die 2. Mannschaft erwartet ebenfalls um 14.30 Uhr die Gäste von der SG Elbert. Die 3. Mannschaft empfangt in ihrem letzten Saisonspiel um 12.30 Uhr die Gäste vom SV Staudt II.

Der Vorstand der SG Horressen/Elgendorf lädt hiermit alle Mitglieder des SV Horressen und des TSV Eigendorf zur Jah­reshauptversammlung der SG Horressen/Elgendorf am 26.05.1995 um 20.00 Uhr ins Vereinsheim des SV Horressen (am Sportplatz) ein.

S.V. Olympia Eschelbach

A.H. Eschelbach

Nächstes Spiel am 06.05.1995 in Eschelbach gegen Hahn a. See. Anstoß 16.00 Uhr.

Thekeumannschaft Ettersdorf

Unser nächstes A.H. Spiel findet am Samstag, dem 06.05.1995 in Stahlhofen statt. Spielbeginn: 16.30 Uhr, Gegner: A.H. Nentershausen, Platzabzeichnen: Michael Haberstock, Wolf­gang Bendel.

AHRBACHGEMEINDEN

Boden

Kinderfreizeit vom 06.07. bis 14.07.1995

Kinder von 9 bis 13 Jahren

Wer hat Lust und Zeit dieses Jahr mit nach Petterweil zu fahren? Dort befindet sich Lilienwald, ein Pfadfinderzentrum mitten im Wald. Wir werden in Hütten wohnen, die um ein Haupthaus herum angelegt sind. Platz zum Spielen bietet eine große Wiese. Und ein kleiner Weiher fehlt auch nicht. Der geeignete Platz, um sich ein paar Tage aufzuhalten, zu spielen, zu basteln und von dort Ausflüge zu unternehmen. Die Kosten betragen 200,- DM. Wenn Ihr Interesse habt, meldet Euch an: Katholische Pfarrgemeinden Ruppach-Goldhausen und Großholbach, Hauptstraße 24, 56412 Ruppach-Goldhausen, Tel.: 02602/8447.

Heiligenroth

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 25.04.1995

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1995 verabschiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1995 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1995, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 2.638.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Aüsgaben.je 291.000 DM

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 250.000 DM festgesetzt.

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Nr. 18/95

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1995 wie

folgt festgelegt:

Grundsteuer A.250 v.H.

Grundsteuer B.290 v.H.

Gewerbesteuer..320 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund. 50,- DM

für den zweiten Hund. 75,- DM

für jeden weiteren Hund.100,- DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1995 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige In­formationen zur Kenntnis gegeben:

Der am 12.04.1994 verabschiedete Haushalt des Jahres 1994 mußte durch die am 13.12.1994 beschlossene Nachtragshaus­haltssatzung korrigiert werden. Die Aufstellung des Nach­tragshaushaltsplanes wurde aufgrund der nachfolgenden Kri­terien erforderlich:

1. Es waren Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investi­tionen zu tätigen (vgl. § 98 Abs. 2 Ziffer 3 GemO).

2. Durch die Erweiterung des Kindergartens waren Ange­stellte neu einzustellen (vgl. § 98 Abs. 2 Ziffer 4 GemO).

Angesichts dieses gesetzlichen Erfordernisses wurden sämtli­che Einnahmen- und Ausgabenansätze fortgeschrieben bzw. dem voraussichtlichen Bedarf angepaßt. Als Auswirkung die­ser Fortschreibung war festzustellen:

a) Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes erhöhten sich von ursprünglich 2.438.000,- DM um 332.000,- DM auf nunmehr 2.770.000,- DM.

b) Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes erhöhten sich von ursprünglich 150.000, DM um 212.000,- DM auf nunmehr 362.000,-DM.

Weiterhin wurde der Gesamtbetrag der Verpflichtungser­mächtigungen von 100.000,- DM auf 0,- DM korrigiert.

Das Haushaltsjahr 1994 ist abgeschlossen und die Jahresrech­nung erstellt. Als konkretes Ergebnis ist ein Rücklagenbe­stand von 165.104,34 DM zu vermelden. Dieses Guthaben ist günstiger als dies nach den Zahlen des Nachtragshaushaltes zu erwarten war. Positiv beeinflußt wurde diese Entwicklung durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer sowie durch Einsparungen bei Investitionsmaßnahmen.

Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zum 31.12.1994 auf 830.388,48 DM. Die sich hieraus ergebende Pro-Kopf-Verschuldung von 563,35 DM nähert sich konti­nuierlich dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 534,- DM. Das Fazit des Haushaltsjahres 1994 lautet: Die finanzielle Situation der Ortsgemeinde Heiligenroth hat sich gegenüber den Zahlen des Haushaltes 1994 deutlich verbessert. Somit wurde eine günstigere Ausgangsbasis für die Aufstellung des Haushaltes 1995 geschaffen.

Haushalt 1995

Der Etat 1995 hat ein Gesamtvolumen von 2.929.000,- DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaus­halt 2.638.000, DM.und auf den ausgeglichenen Vermögens­haushalt 291.000,- DM.

Zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen werden keine Kredite benötigt. Allerdings sind Verpflichtungsermächtigun­gen in Höhe von 250.000, DM zu veranschlagen.

Gegenüber dem Vorjahr treten keine Veränderungen bei den Steuersätzen ein.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 2.770.000,-DM um 132.000,-DM auf 2.638.000,-DM. Die im Nachtragshaushalt 1994 erheblichen Einnahmen aus Holz­verkäufen haben das Volumen bestimmt. Im Haushaltsjahr 1995 wird ein derartig hoher Verkaufserlös nicht erwartet. Damit läßt sich der Rückgang des Volumens im Verwaltungs­haushalt erklären.

Nach wie vor wird die Einnahmeseite im Verwaltungshaus­halt von dem Aufkommen (72,35 %) des Abschnittes Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen geprägt. Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie folgt zusammen:

Erstattungen.9,92 v.H.

Gebühren.1,88 v.H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und

sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.10,98 v.H.

Sonstige Finanzeinnahmen.4,87 v.H.

(Konzessionsabgaben, Zinserträge u.ä.)

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf Erfahrungswerten des Vorjahres, er­geben sich aus tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelun-