Montabaur
Freiwillige Feuerwehr Eigendorf
Der diesjährige Vatertag am 25. Mai 1995 entfallt aufgrund der Ausflugsfahrt nach Holzgau (Lechtal). Außerdem weisen wir jetzt schon daraufhin, daiß am 14. Juni 1995 eine außerordentliche Versammlung in der Dorfgemeinschaftshalle stattfindet. Die Versammlung findet um 20.00 Uhr statt und beinhaltet die Wahl eines Vereinsvorsitzenden und dessen Stellvertreter.
SG Horressen/Elgendorf
Am Sonntag, 07.05.1995, muß unsere 1. Mannschaft um 14.30 Uhr bei der SG Hang/Horath antreten. Die 2. Mannschaft erwartet ebenfalls um 14.30 Uhr die Gäste von der SG Elbert. Die 3. Mannschaft empfangt in ihrem letzten Saisonspiel um 12.30 Uhr die Gäste vom SV Staudt II.
Der Vorstand der SG Horressen/Elgendorf lädt hiermit alle Mitglieder des SV Horressen und des TSV Eigendorf zur Jahreshauptversammlung der SG Horressen/Elgendorf am 26.05.1995 um 20.00 Uhr ins Vereinsheim des SV Horressen (am Sportplatz) ein.
S.V. Olympia Eschelbach
A.H. Eschelbach
Nächstes Spiel am 06.05.1995 in Eschelbach gegen Hahn a. See. Anstoß 16.00 Uhr.
Thekeumannschaft Ettersdorf
Unser nächstes A.H. Spiel findet am Samstag, dem 06.05.1995 in Stahlhofen statt. Spielbeginn: 16.30 Uhr, Gegner: A.H. Nentershausen, Platzabzeichnen: Michael Haberstock, Wolfgang Bendel.
“AHRBACHGEMEINDEN”
Boden
Kinderfreizeit vom 06.07. bis 14.07.1995
Kinder von 9 bis 13 Jahren
Wer hat Lust und Zeit dieses Jahr mit nach Petterweil zu fahren? Dort befindet sich Lilienwald, ein Pfadfinderzentrum mitten im Wald. Wir werden in Hütten wohnen, die um ein Haupthaus herum angelegt sind. Platz zum Spielen bietet eine große Wiese. Und ein kleiner Weiher fehlt auch nicht. Der geeignete Platz, um sich ein paar Tage aufzuhalten, zu spielen, zu basteln und von dort Ausflüge zu unternehmen. Die Kosten betragen 200,- DM. Wenn Ihr Interesse habt, meldet Euch an: Katholische Pfarrgemeinden Ruppach-Goldhausen und Großholbach, Hauptstraße 24, 56412 Ruppach-Goldhausen, Tel.: 02602/8447.
Heiligenroth
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 25.04.1995
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1995 verabschiedet
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1995 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1995, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 2.638.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Aüsgaben.je 291.000 DM
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 250.000 DM festgesetzt.
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Nr. 18/95
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1995 wie
folgt festgelegt:
Grundsteuer A.250 v.H.
Grundsteuer B.290 v.H.
Gewerbesteuer..320 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund. 50,- DM
für den zweiten Hund. 75,- DM
für jeden weiteren Hund.100,- DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1995 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Der am 12.04.1994 verabschiedete Haushalt des Jahres 1994 mußte durch die am 13.12.1994 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung korrigiert werden. Die Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes wurde aufgrund der nachfolgenden Kriterien erforderlich:
1. Es waren Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionen zu tätigen (vgl. § 98 Abs. 2 Ziffer 3 GemO).
2. Durch die Erweiterung des Kindergartens waren Angestellte neu einzustellen (vgl. § 98 Abs. 2 Ziffer 4 GemO).
Angesichts dieses gesetzlichen Erfordernisses wurden sämtliche Einnahmen- und Ausgabenansätze fortgeschrieben bzw. dem voraussichtlichen Bedarf angepaßt. Als Auswirkung dieser Fortschreibung war festzustellen:
a) Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes erhöhten sich von ursprünglich 2.438.000,- DM um 332.000,- DM auf nunmehr 2.770.000,- DM.
b) Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes erhöhten sich von ursprünglich 150.000,— DM um 212.000,- DM auf nunmehr 362.000,-DM.
Weiterhin wurde der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 100.000,- DM auf 0,- DM korrigiert.
Das Haushaltsjahr 1994 ist abgeschlossen und die Jahresrechnung erstellt. Als konkretes Ergebnis ist ein Rücklagenbestand von 165.104,34 DM zu vermelden. Dieses Guthaben ist günstiger als dies nach den Zahlen des Nachtragshaushaltes zu erwarten war. Positiv beeinflußt wurde diese Entwicklung durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer sowie durch Einsparungen bei Investitionsmaßnahmen.
Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zum 31.12.1994 auf 830.388,48 DM. Die sich hieraus ergebende Pro-Kopf-Verschuldung von 563,35 DM nähert sich kontinuierlich dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 534,- DM. Das Fazit des Haushaltsjahres 1994 lautet: Die finanzielle Situation der Ortsgemeinde Heiligenroth hat sich gegenüber den Zahlen des Haushaltes 1994 deutlich verbessert. Somit wurde eine günstigere Ausgangsbasis für die Aufstellung des Haushaltes 1995 geschaffen.
Haushalt 1995
Der Etat 1995 hat ein Gesamtvolumen von 2.929.000,- DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 2.638.000,— DM.und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 291.000,- DM.
Zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen werden keine Kredite benötigt. Allerdings sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 250.000,— DM zu veranschlagen.
Gegenüber dem Vorjahr treten keine Veränderungen bei den Steuersätzen ein.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 2.770.000,-DM um 132.000,-DM auf 2.638.000,-DM. Die im Nachtragshaushalt 1994 erheblichen Einnahmen aus Holzverkäufen haben das Volumen bestimmt. Im Haushaltsjahr 1995 wird ein derartig hoher Verkaufserlös nicht erwartet. Damit läßt sich der Rückgang des Volumens im Verwaltungshaushalt erklären.
Nach wie vor wird die Einnahmeseite im Verwaltungshaushalt von dem Aufkommen (72,35 %) des Abschnittes Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen geprägt. Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie folgt zusammen:
Erstattungen.9,92 v.H.
Gebühren.1,88 v.H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und
sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.10,98 v.H.
Sonstige Finanzeinnahmen.4,87 v.H.
(Konzessionsabgaben, Zinserträge u.ä.)
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf Erfahrungswerten des Vorjahres, ergeben sich aus tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelun-

