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Montabaur

Nr. 17/95

M

Chorgemeinschaft Daubach/Stahlhofen

Treffen aller aktiven Sänger am Freitag, 28.04.1995, um 18.00 Uhr, in Daubach zu Fotoaufnahmen. Daher bitte im dunklen Anzug erscheinen.

Anschließend sofort Gesangprobe im Vereinslokal in Daubach. Bitte geänderte Zeiten beachten.

Holler

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Holler

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Holler findet am Dienstag, dem 2. Mai 1995, um 19.30 Uhr,

in der Sport- und Kulturhalle Holler statt.

Tagesordnung

L Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 28.03.1995 (öffentlicher Teil)

2. Beratung und Beschlußfassung über den Anstrich der Straßenlampen in der Haupt- und Niederelberter Straße

3. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag der Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz auf Aufstellung eines Altkleider-Containers

4. Beratung und Beschlußfassung über das Investitionspro­gramm für die Jahre 1995 bis 1999

5. Beratung und Beschlußfassung über die Endabnahme Kir­mesplatz und die Schlußrechnung

6. Verschiedenes

7. Einwohnerfragestunde

IE. Nichtöffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 28.03.1995 (nichtöffentlicher Teil)

2. Grundstücksangelegenheiten

3. Verschiedenes 7

56412 Holler, 25.04.1995

Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Grtsgemeinde Holler für das Jahr 1995 vom 18.04.1995 L

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung be­schlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 11.04.1995 hiermit be­kanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.1.242.000,- DM

in der Ausgabe auf.1.242.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.1.118.000,- DM

in der Ausgabe auf.1.118.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf..- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)...250 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)..290 v. H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v. H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde; die innerhalb des Gemeindegebietes gehal­ten werden:

für den ersten Hund. 50,-DM

für den zweiten Hund.100,- DM

für jeden weiteren Hund.150,- DM

n.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Haushaltsjahr 1995 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 11.04.1995

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 i. A. gez. Meckel

HL

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.05.1995 bis 11.05.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Holler, 18.04.1995

Ortsgemeindeverwaltung Holler (S.)

Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannnten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachver­halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153)).

Sitzung der Jagdgenossenschaft Holler

Am Mittwoch, dem 17. Mai 1995,20.00 Uhr, findet im Bürger­meisteramt Holler eine Sitzung der Jagdgenossenschaft statt. Tagesordnung

1. Neuwahl des Vorstandes

2. Verschiedenes

Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstücksei­gentümer, deren Grundstücke nicht bebaut und eingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten aus­geübt werden. Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch eine andere mit schriftlicher Vollmacht ver­sehene volljährige Person vertreten lassen.

gez. Jagdvorsteher

Katholisches Pfarramt St. Margaretha Holler

56412 Holler, Telefon 02602/3495 Sprechzeit Gemeindereferent:

Mittwoch.11.00 bis 13.00 Uhr

Freitag.17.00 bis 19.00 Uhr

Bürozeit:

Montag, Dienstag,

Donnerstag, Freitag.09.30 bis 13.00 Uhr

Zusätzlicher Gep a-Verkauf

Im Hinblick auf die bevorstehende Erstkommunion bieten wir diesmal nach beiden Gottesdiensten am 29. und 30. April 1995 Schreibwaren und kleine Geschenke zum Verkauf an. Selbst­verständlich steht auch unser gewohntes Sortiment - Kaffee, Tee, Kakao, Honig etc. - zur Verfügung. Wir freuen uns. auf Ihren Besuch!

Begleitender Wortgottesdienst

Sonntag, 30.04.1995, 10.15 Uhr, für Grundschulkinder bis Firmalter im Pfarrheim

Frauengemeinschaft Holler/Untershausen

Unsere diesjährige Wallfahrt am Mittwoch, 17. Mai 1995,

führt uns nach Vierzehnheiligen bei Staffelstein. Wegen der