Montabaur
Nr. 17/95
M
Chorgemeinschaft Daubach/Stahlhofen
Treffen aller aktiven Sänger am Freitag, 28.04.1995, um 18.00 Uhr, in Daubach zu Fotoaufnahmen. Daher bitte im dunklen Anzug erscheinen.
Anschließend sofort Gesangprobe im Vereinslokal in Daubach. Bitte geänderte Zeiten beachten.
Holler
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Holler
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Holler findet am Dienstag, dem 2. Mai 1995, um 19.30 Uhr,
in der Sport- und Kulturhalle Holler statt.
Tagesordnung
L Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 28.03.1995 (öffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über den Anstrich der Straßenlampen in der Haupt- und Niederelberter Straße
3. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag der Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz auf Aufstellung eines Altkleider-Containers
4. Beratung und Beschlußfassung über das Investitionsprogramm für die Jahre 1995 bis 1999
5. Beratung und Beschlußfassung über die Endabnahme Kirmesplatz und die Schlußrechnung
6. Verschiedenes
7. Einwohnerfragestunde
IE. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 28.03.1995 (nichtöffentlicher Teil)
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Verschiedenes 7
56412 Holler, 25.04.1995
Flosdorf, Ortsbürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Grtsgemeinde Holler für das Jahr 1995 vom 18.04.1995 L
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 11.04.1995 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.1.242.000,- DM
in der Ausgabe auf.1.242.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.1.118.000,- DM
in der Ausgabe auf.1.118.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf..- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)...250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)..290 v. H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v. H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde; die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund. 50,-DM
für den zweiten Hund.100,- DM
für jeden weiteren Hund.150,- DM
n.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Haushaltsjahr 1995 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 11.04.1995
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 i. A. gez. Meckel
HL
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.05.1995 bis 11.05.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Holler, 18.04.1995
Ortsgemeindeverwaltung Holler (S.)
Flosdorf, Ortsbürgermeisterin
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannnten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153)).
Sitzung der Jagdgenossenschaft Holler
Am Mittwoch, dem 17. Mai 1995,20.00 Uhr, findet im Bürgermeisteramt Holler eine Sitzung der Jagdgenossenschaft statt. Tagesordnung
1. Neuwahl des Vorstandes
2. Verschiedenes
Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke nicht bebaut und eingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch eine andere mit schriftlicher Vollmacht versehene volljährige Person vertreten lassen.
gez. Jagdvorsteher
Katholisches Pfarramt St. Margaretha Holler
56412 Holler, Telefon 02602/3495 Sprechzeit Gemeindereferent:
Mittwoch.11.00 bis 13.00 Uhr
Freitag.17.00 bis 19.00 Uhr
Bürozeit:
Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag.09.30 bis 13.00 Uhr
Zusätzlicher Gep a-Verkauf
Im Hinblick auf die bevorstehende Erstkommunion bieten wir diesmal nach beiden Gottesdiensten am 29. und 30. April 1995 Schreibwaren und kleine Geschenke zum Verkauf an. Selbstverständlich steht auch unser gewohntes Sortiment - Kaffee, Tee, Kakao, Honig etc. - zur Verfügung. Wir freuen uns. auf Ihren Besuch!
Begleitender Wortgottesdienst
Sonntag, 30.04.1995, 10.15 Uhr, für Grundschulkinder bis Firmalter im Pfarrheim
Frauengemeinschaft Holler/Untershausen
Unsere diesjährige Wallfahrt am Mittwoch, 17. Mai 1995,
führt uns nach Vierzehnheiligen bei Staffelstein. Wegen der

