Montabaur
19
__ Niederelbert _
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Jahr 1995 vom 24.04.1995 L
Der Ortsgemeinderät hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 13.04.1995 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.1.874.000,— DM
in der Ausgabe auf.1.874.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf..1.807.000,- DM
in der Ausgabe auf.1.807.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 86.000,— DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.190.000,— DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).240 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).270 v. H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v. H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.:. 75,- DM
für den zweiten Hund.125,- DM
für jeden weiteren Hund.175,- DM
r H.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Haushaltsjahr 1995 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von. 86.000,- DM.
56410 Montabaur, 13.04.1995
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 i. A. gez. Meckel
m.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.05.1995 bis 11.05.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Niederelbert, 24.04.1995
Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert (S.) .
gez. Bode, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Nr. 17/95
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153)).
I
Pfarrgemeinde und Freiwillige Feuerwehr Niederelbert feiern »St. Florian«
Am Freitag, dem 28. April 1995, feiert die Pfarrgemeinde zusammen mit der Freiwilligen Feuerwehr den »St.-Florians- Tag 1995«. Die Aktiven der Wehr nehmen in Uniform an der heiligen Messe um 18.30 Uhr teil.
Anschließend sind alle (auch Nichtmitglieder) zu einem gemütlichen Beisammensein im Mannschaftsraum der Freiwilligen Feuerwehr eingeladen. Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt.
Musikcassette der Niederelberter Dorfspatzen
Am Sonntag, 30. April 1995, stellen die Dorfspatzen um 11.15 Uhr (nach dem Gottesdienst) im Pfarrheim ihre Musikcassette vor. Im Rahmen eines kleinen Frühschoppens, zu dem jeder eingeladen ist, kann man sich von der Qualität der Aufnahmen überzeugen. Die Cassette, die unter dem Titel »Singend durch Jahr und Tag« einen bunten Querschnitt von Kanons, Volksliedern und Chorsätzen bietet, wurde am 25. März 1995 in der Niederelberter Kirche aufgezeichnet. Digitale Aufnahmetechnik, die gute Akustik der Kirche und das Können der jungen Sängerinnen und Sänger sorgten für ein sehr ansprechendes Klangergebnis. Für 15,- DM ist die MC am 30.04. oder bei Walter Frink (Telefon 2315) zu erwerben.
Sportverein »Blau-Weiß« Niederelbert
Abteilung Gymnastik für Männer
Unter dem Motto aktiv bleiben in jedem Alter bieten wir unsere Übungsstunden zu einem neuen Termin und Ort an. Wann? jeden Dienstag, um 18.00 Uhr Wo? im Sportlerheim Niederelbert.
Wir wollen Fitneß und Beweglichkeit gut entwickeln und erhalten und damit die Leistungsfähigkeit und die Belastungsverträglichkeit des Bewegungsapparates für den Alltag verbessern. Wir freuen uns, wenn viele Männer eine Stunde pro Woche opfern, um gesund und lange fit zu bleiben.
Schachclub 92 Elbert e.V.
Unsere Trainingsabende finden weiterhin montags von 17.30 bis 21.30 Uhr im katholischen Jugendheim Niederelbert statt, wozu alle Schachfreunde auch aus den Nachbargemeinden herzlich willkommen sind. Ansprechpartner H. Alfons Zimmer, Telefon: 18862r
SV Niederelbert
Abteilung Alte Herren
Am 29.04.1995 haben wir ein Auswärtsspiel gegen die AH- Mannschaft von Dernbach.
Spielbeginn: 16.30 Uhr, Abfahrt: 16.00 Uhr.
Oberelbert
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert findet am
Dienstag, dem 2. Mai 1995, um 20.00 Uhr, in der Stelzenbachhalle statt.
Tagesordnung
L Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 13.03.1995 (öffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über den Ersatz von Schä- • den am Hausanwesen von Herrn Ortsbürgermeister Jung infolge eines Gewaltaktes sowie Übernahme der in diesem Zusammenhang anfallenden Rechtsschutzkosten.

