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Montabaur

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__ Niederelbert _

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Jahr 1995 vom 24.04.1995 L

Der Ortsgemeinderät hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung be­schlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 13.04.1995 hiermit be­kanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.1.874.000, DM

in der Ausgabe auf.1.874.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf..1.807.000,- DM

in der Ausgabe auf.1.807.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 86.000, DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.190.000, DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).240 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).270 v. H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v. H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal­ten werden:

für den ersten Hund.:. 75,- DM

für den zweiten Hund.125,- DM

für jeden weiteren Hund.175,- DM

r H.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Haushaltsjahr 1995 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von. 86.000,- DM.

56410 Montabaur, 13.04.1995

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 i. A. gez. Meckel

m.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.05.1995 bis 11.05.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Niederelbert, 24.04.1995

Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert (S.) .

gez. Bode, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachver­halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Nr. 17/95

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153)).

I

Pfarrgemeinde und Freiwillige Feuerwehr Niederelbert feiern »St. Florian«

Am Freitag, dem 28. April 1995, feiert die Pfarrgemeinde zusammen mit der Freiwilligen Feuerwehr den »St.-Florians- Tag 1995«. Die Aktiven der Wehr nehmen in Uniform an der heiligen Messe um 18.30 Uhr teil.

Anschließend sind alle (auch Nichtmitglieder) zu einem ge­mütlichen Beisammensein im Mannschaftsraum der Freiwil­ligen Feuerwehr eingeladen. Für Essen und Trinken ist be­stens gesorgt.

Musikcassette der Niederelberter Dorfspatzen

Am Sonntag, 30. April 1995, stellen die Dorfspatzen um 11.15 Uhr (nach dem Gottesdienst) im Pfarrheim ihre Musikcassette vor. Im Rahmen eines kleinen Frühschoppens, zu dem jeder eingeladen ist, kann man sich von der Qualität der Aufnahmen überzeugen. Die Cassette, die unter dem Titel »Singend durch Jahr und Tag« einen bunten Querschnitt von Kanons, Volksliedern und Chorsätzen bietet, wurde am 25. März 1995 in der Niederelberter Kirche aufgezeichnet. Digitale Aufnah­metechnik, die gute Akustik der Kirche und das Können der jungen Sängerinnen und Sänger sorgten für ein sehr anspre­chendes Klangergebnis. Für 15,- DM ist die MC am 30.04. oder bei Walter Frink (Telefon 2315) zu erwerben.

Sportverein »Blau-Weiß« Niederelbert

Abteilung Gymnastik für Männer

Unter dem Motto aktiv bleiben in jedem Alter bieten wir unsere Übungsstunden zu einem neuen Termin und Ort an. Wann? jeden Dienstag, um 18.00 Uhr Wo? im Sportlerheim Niederelbert.

Wir wollen Fitneß und Beweglichkeit gut entwickeln und erhalten und damit die Leistungsfähigkeit und die Bela­stungsverträglichkeit des Bewegungsapparates für den Alltag verbessern. Wir freuen uns, wenn viele Männer eine Stunde pro Woche opfern, um gesund und lange fit zu bleiben.

Schachclub 92 Elbert e.V.

Unsere Trainingsabende finden weiterhin montags von 17.30 bis 21.30 Uhr im katholischen Jugendheim Niederelbert statt, wozu alle Schachfreunde auch aus den Nachbargemeinden herzlich willkommen sind. Ansprechpartner H. Alfons Zim­mer, Telefon: 18862r

SV Niederelbert

Abteilung Alte Herren

Am 29.04.1995 haben wir ein Auswärtsspiel gegen die AH- Mannschaft von Dernbach.

Spielbeginn: 16.30 Uhr, Abfahrt: 16.00 Uhr.

Oberelbert

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert findet am

Dienstag, dem 2. Mai 1995, um 20.00 Uhr, in der Stelzenbachhalle statt.

Tagesordnung

L Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 13.03.1995 (öffentlicher Teil)

2. Beratung und Beschlußfassung über den Ersatz von Schä- den am Hausanwesen von Herrn Ortsbürgermeister Jung infolge eines Gewaltaktes sowie Übernahme der in diesem Zusammenhang anfallenden Rechtsschutzkosten.