Montabaur
Sportfreunde Kadenbach
Fußball
1. Manns chaft
Am Sonntag, dem 30.04.1995, spielen wir gegen Pfaffendorf. Spielort: Pfaffendorf, Spielbeginn: 14.30 Uhr.
Alte Herren
Am Freitag, dem 28.04.1995, spielen wir gegen die AH von Pfaffendorf.
Spielort: Kadenbach, Spielbeginn: 19.00 Uhr, Treffpunkt: 18.30 Uhr.
Neuhäusel
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am
Donnerstag, dem 11. Mai 1995, um 20.00 Uhr im Tagungsraum des Hotels Fries statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur;
Zustimmung der Ortsgemeinden gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung
2. Beratung und Beschlußfassung über Instandsetzungsarbeiten im Kohlenweg; Auftragsvergabe
3. Beratung und Beschlußfassung über verschiedene Sanie- rungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Bauausschußsitzung vom 19.04.1995)
4. Beratung und Beschlußfassung über die Widmung von Verkehrsflächen in der Ortsgemeinde;
Straße »In den Gärten«
5. Beratung und Beschlußfassung über die Neugestaltung der Brunnenanlage auf dem Kirmesplatz
a) Auswahl bzw. Ermittlung des besten Vorschlages aus dem Wettbewerb an der Augst-Schule
b) Prämierung der besten 3 Vorschläge
c) weitere Vorgehensweise
6. Beratung und Beschlußfassung über das Investitionsprogramm für die Jahre 1995 bis 1999
7. Genehmigung und Kenntnisnahme von über- und außenplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1994
8. Verschiedenes
9. Einwohnerffagestunde
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Bekanntgabe von Eilentscheidungen
2. Bauangelegenheit
3. Verschiedenes
56335 Neuhäusel, 25.04.1995 Roggenbach, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Jahr 1995 vom 18.04.1995 L
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 10.04.1995 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf...2.510.000,- DM
in der Ausgabe auf...2.510.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.736.000,- DM
in der Ausgabe auf.736.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.444.000,— DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.604.460,- DM
14
Nr. 17/95
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer;
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v. H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital...320 v. H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal
ten werden:
für den ersten Hund. 50,- DM
für den zweiten Hund.100,- DM
für jeden weiteren Hund...150,- DM
n.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1995 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von444.000,- DM.
56410 Montabaur, 10.04.1995
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Aufträge: gez. Meckel
m.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.05.1995 bis 11.05.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Neuhäusel, 18.04.1995 Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel (S.)
gez. Roggenbach, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form- j Vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder .
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe- E
hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet- ; zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der 1 Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachver- 3 halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. j
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge- i macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist f jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der | Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas- , sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153). Ji
ly
Seidenmalen für Schulkinder j
Für Schulkinder mit Vorkenntnissen bieten wir je einen Nach- mittag zum Seidenmalen an. jj
Ort: Jugendraum des ev. Gemeindehauses, Coermannstraße fj Datum: jij
Kurs 1: Samstag, 6. Mai 1995, Kurs 2: Samstag, 13. Mai 1995 [ Zeit: 15.00 bis circa 17.00 Uhr. |
Kursgebühr: 10,- DM (incl. 1 Kissen oder 1 Krawatte) |
Teilnehmerzahl: je 10 I
Kursleitung: Frau Schumacher |
Info und Anmeldung: A. Stüber, Tel.: 2724 1
Kirmesgesellschaff Neuhäusel 1995 f
Loseverkauf I
Die Kirmesgesellschaft Neuhäusel 1995 wird in den folgenden | zwei Wochen wieder durch die Gemeinde ziehen und Lose für die Kirmestombola verkaufen. Außerdem erhalten Sie wie ' gewohnt bei den üblichen Vorverkaufsstellen sowie bei jedem Kirmesgesellschaftsmitglied Lose.

