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Montabaur

Nr. 17/95

Weiter beabsichtigen wir in nächster Zukunft mit Minis beginnen. Wer sich dafür interessiert oder mitwirken möchte kann sich ebenfalls bei Oliver Köllig melden.

SG Heiligenroth, Ahrbach, Großholbach

Seniorenfußball

Am'Sonntag, dem 30.04.1995, um 14.30 Uhr, spielt unsere 1. Mannschaft in Dernbach. 2. Mannschaft am Sonntag, dem 30.04.1995, um 14.30 Uhr in Girod.

Jugendfußball

A-Jugend: Sonntag, den 30.04.1995, um 10.30 Uhr, in Unkel. B-Jugend: Samstag, den 29.04.1995, um 16.45 Uhr, in Mai­scheid.

C-Jugend: Samstag, den 29.04.1995, um 15.30 Uhr, in Will- roth.

D-Jugend: Spielfrei

Zuschauer sind herzlich willkommen.

AUGST

SPD Eitelbom

50. Jahrestag nach Kriegsende; Zusammenbruch und Ende des Terrors der Nazi-Diktatur in Deutschland

Autorenlesung des Historikers Dr. Uli Jungbluth aus seinem Buch mit dem Titel »Zur Nazifizierung der Deutschen«; - Machtergreifung im Westerwald, am 28. April 1995,19.00 Uhr, in der Gaststätte der »Augst-Halle« Eitelhorn/Neuhäusel.

Wir vom SPD-Ortsverein Eitelbom laden die Bürger der Region Augst recht herzlich zu dieser Autorenlesung ein. Interessante Aspekte zu dem belastenden und unmenschli­chen Zeitabschnitt der Nazi-Diktatur auch aus unserer Region werden den Zuhörern und Diskussionsteilnehmem vermittelt. Die Autorenlesung soll nicht nur ein historischer Rückblick sondern auch ein Beitrag als Mahnung für Gegenwart und Zukunft sein, damit sich solches menschenvemichtendes Ge­schehen nicht wiederholt!

SPD-Ortsverein Eitelborn

Katholische Pfarrbücherei Neuhäusel

In der Katholischen Pfarrbücherei im St. Annahaus, Neuhäu­sel, findet eine Kinderbuchausstellung für Kinder im Alter von 6 bis 8 Jahren statt und zwar vom 26.04. bis 14.05.1995 - während der üblichen Öffnungszeiten. Ein Besuch lohnt sich bestimmt!

Verkehrsverein Neuhäusel e.V.

Bei der Jahreshauptversammlung am 21.04.1995 wurde der Vorstand einstimmig entlastet.

Der Kassierer A. Beisei schied jedoch auf eigenen Wunsch aus; als Nachfolger wurde Jürgen Lengsfeld gewählt.

Die Mitglieder und der Vorstand bedanken sich bei A. Beisei für seine geleistete Arbeit.

Unser nächster Stammtisch findet am Donnerstag, dem 11. Mai 1995, um 19.00 Uhr, in der »Linde«, statt.

Wir laden alle Interessierten recht herzlich ein.

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelbom für das Jahr 1995 vom 18.04.1995 L

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung be­schlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 11.04.1995 hiermit be­kanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.2.351.000, DM

in der Ausgabe auf.2.351.000,- DM

Vennögenshaushalt

in der Einnahme auf.960.000,- DM

in der Ausgabe auf.960.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 114.000,- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf. 20.000,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).250 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v. H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v. H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal­ten werden:

für den ersten Hund. 50, DM

für den zweiten Hund. 75,- DM

für jeden weiteren Hund.100,- DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Haus­haltsjahr 1995 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in

Höhe von.. 20.000,DM

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von....114.000,- DM

56410 Montabaur, 11.04.1995

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Aufträge: gez. Meckel

IH.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.05.1995 bis 11.05.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Eitelbom, 18.04.1995 Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn (S.)

gez. Blath, Ortsbürgermeister Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachver­halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (Gemö) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Westerwald-Verein Eitelbom

Am Sonntag, 30. April 1995, unternehmen wir eine Halbtags­wanderung auf der Strecke St. Johann - Hochsimmer - Ettrin­gen - St. Johann. «

Wanderzeit: Circa drei Stunden, Führung: Elisabeth Marzi, | Treffpunkt: 13.00 Uhr, am Parkplatz der Augst-Schule, Gäste: Herzlich willkommen.'

Kamevalsgesellschaft Eitelbom

Am Freitag, dem 28.04.1995, 20.00 Uhr, findet im Gasthaus zur Krone eine wichtige Mitgliederversammlung, statt.