Montabaur
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Aufstellung des Bebauungsplanes »Verlängerte Südstraße«
in Montabaur-Eigendorf
hier: Durchführung einer BürgerverSammlung gemäß § 16 Gemeindeordnung (GemO)
Zum Zwecke der Unterrichtung der Bürger und Einwohner von Montabaur-Elgendorf, insbesondere über den Planungsstand in dem Bebauungsplanverfahren »Verlängerte Südstraße«, wird eine Bürgerversammlung abgehalten.
Die interessierten Bürger und Einwohner werden deshalb für Dienstag, 2. Mai 1995,19.30 Uhr, in die Dorfgemeinschaftshalle Eigendorf eingeladen. Diese Veranstaltung soll dazu dienen, um die Bevölkerung besser zu informieren und Möglichkeiten für eine effektive und zeitsparende Unterrichtung zu schaffen. Vor allem soll der Planungsstand in dem anhängigen Bebauungsplanverfahren »Verlängerte Südstraße« erläutert und Möglichkeiten zur Diskussion gegeben werden.
Alle interessierten Bürger und Einwohner sind daher herzlich eingeladen.
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Girod den Ausbau der Straße »Hendelgraben« öffentlich aus.
Leistungsumfang: ca. 1.300 m 2 Planum regulieren
300 to Mineralgemisch
360 lfdm Bordsteine 8/20 versetzen
90 lfdm Rinne 5-zeilig
900 m 2 Pflaster verlegen, sowie Entwässerungs-
einrichtungen und Beeteinfassungen Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich ab Montag, 24.04.1995, bei dem Planungsbüro Alexander Brüll, Eschelbacher Straße 33, 56410 Montabaur, oder per Fax, 02602/9320-20 anzufordem.
Die Arbeiten werden nur an ein leistungsfähiges Unternehmen, das nachweislich gleichartige Arbeiten termingerecht und ordnungsgemäß ausgeführt hat, vergeben. Eine Vergabe nach Losen erfolgt nicht.
Die Schutzgebühr in Höhe von 30,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Architekten-Konto Nr. 505.966 bei der Kreissparkasse Montabaur, BLZ 57051001, einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Gegen zusätzliche Zahlung eines Betrages von 30,- DM wird auf Anforderung ergänzend zu den Ausschreibungsunterlagen ein Datenträger Diskette (MS DOS) 5,25” (1,2 MB/2HD) oder Diskette (MS DOS) 3,5” (1,4 MB/2HD) mit dem Leistungsverzeichnis in Kurztext GAEB-Kennung der Datenaustauschphase ‘83 übersandt.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
Mittwoch, 24. Mai 1995,10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 19.04.1995
In Vertretung: Reusch, 1. Beigeordneter
Sitzung des Werksausschusses
Die nächste Sitzung des Werksausschusses findet am Mittwoch, 3. Mai 1995, um 17.00 Uhr, im Sitzungssaal — Altbau — I. Etage statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Bericht aus den Verbandsgemeindewerken
2. Vergabe von Aufträgen
Nr. 17/95
a) Niedererbach, »Am Asberg«
aa) Erneuerung der Kanalisation
ab) Erneuerung der Wasserleitung
b) Verbindungsleitung Hochbehälter »Prinzenschlag« Montabaur - Niederelbert
c) Erweiterung der Kläranlage Montabaur - Vergrößerung des Betriebsgebäudes —
d) Anschluß von drei Pumpstationen an die neue Betriebsdatenerfassungsanlage
e) Ndukauf eines Werkstattwagens
f) Auftragserteilung für die Aufnahme von tachymetri- schen Wasser- und Kanalleitungen, einschl. Nebenanlagen
3. Wasserbilanz »Montabaurer Höhe«
4. Bestellung eines Abschlußprüfers zur Prüfung der Verbandsgemeindewerke — Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung -
5. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
gez. Reuseh, I. Beigeordneter
Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur
für das Jahr 1995 vom 24.04.1995
I.
Der Stadtrat hat aufgrund des § 84 GemO, § 40 des Stiftungsgesetzes vom 22.04.1966 (GVB1. S. 95) in der Fassung des Landesgesetzes vom 17.05.1972 (GVB1. S. 179) in Verbindung mit § 98 ff. der GemO für Rheinland-Pfalz vom 14.02.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldes als Aufsichtsbehörde vom 05.04.1995 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.17.125 DM
in der Ausgabe auf.17.125 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.67.055 DM
in der Ausgabe auf.67.055 DM
festgesetzt.
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
n.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Stiftung »Hospitalfonds der Stadt Montabaur« für das Haushaltsjahr 1995 werden keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
56410 Montabaur, 05.04.1995 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (S.)
Abt. 1 - Az. 950-04
Im Aufträge gez. Maerten
BL
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.05.1995 bis 11.05.1995 im »Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur gemeinnützige GmbH«, in der Verwaltung, 1. Stock, Dillstraße 1, 56410 Montabaur, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.30 Uhr) öffentlich aus.
56410 Montabaur, 24.04.1995
Stadt Montabaur gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 21 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem, Bürgermeister der Stadt Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rhöinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S. 104).

