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Montabaur

Öffentl. Bekanntmachungen

Aufstellung des Bebauungsplanes »Verlängerte Südstraße«

in Montabaur-Eigendorf

hier: Durchführung einer BürgerverSammlung gemäß § 16 Gemeindeordnung (GemO)

Zum Zwecke der Unterrichtung der Bürger und Einwohner von Montabaur-Elgendorf, insbesondere über den Planungsstand in dem Bebauungsplanverfahren »Verlängerte Südstraße«, wird eine Bürgerversammlung abgehalten.

Die interessierten Bürger und Einwohner werden deshalb für Dienstag, 2. Mai 1995,19.30 Uhr, in die Dorfgemeinschaftshalle Eigendorf eingeladen. Diese Veranstaltung soll dazu dienen, um die Bevölkerung besser zu informieren und Möglichkeiten für eine effektive und zeitsparende Unterrichtung zu schaffen. Vor allem soll der Planungsstand in dem anhängigen Bebauungsplanverfahren »Verlängerte Südstraße« erläutert und Möglichkeiten zur Dis­kussion gegeben werden.

Alle interessierten Bürger und Einwohner sind daher herzlich eingeladen.

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Girod den Ausbau der Straße »Hen­delgraben« öffentlich aus.

Leistungsumfang: ca. 1.300 m 2 Planum regulieren

300 to Mineralgemisch

360 lfdm Bordsteine 8/20 versetzen

90 lfdm Rinne 5-zeilig

900 m 2 Pflaster verlegen, sowie Entwässerungs-

einrichtungen und Beeteinfassungen Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse ha­ben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich ab Mon­tag, 24.04.1995, bei dem Planungsbüro Alexander Brüll, Eschelbacher Straße 33, 56410 Montabaur, oder per Fax, 02602/9320-20 anzufordem.

Die Arbeiten werden nur an ein leistungsfähiges Unter­nehmen, das nachweislich gleichartige Arbeiten terminge­recht und ordnungsgemäß ausgeführt hat, vergeben. Eine Vergabe nach Losen erfolgt nicht.

Die Schutzgebühr in Höhe von 30,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Architekten-Konto Nr. 505.966 bei der Kreissparkasse Montabaur, BLZ 57051001, einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Gegen zusätzliche Zahlung eines Betrages von 30,- DM wird auf Anforderung ergänzend zu den Ausschreibungs­unterlagen ein Datenträger Diskette (MS DOS) 5,25 (1,2 MB/2HD) oder Diskette (MS DOS) 3,5 (1,4 MB/2HD) mit dem Leistungsverzeichnis in Kurztext GAEB-Kennung der Datenaustauschphase83 übersandt.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Mittwoch, 24. Mai 1995,10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift verse­hen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zim­mer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.

Montabaur, 19.04.1995

In Vertretung: Reusch, 1. Beigeordneter

Sitzung des Werksausschusses

Die nächste Sitzung des Werksausschusses findet am Mittwoch, 3. Mai 1995, um 17.00 Uhr, im Sitzungssaal Altbau I. Etage statt. Hierzu lade ich Sie höflich ein.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Bericht aus den Verbandsgemeindewerken

2. Vergabe von Aufträgen

Nr. 17/95

a) Niedererbach, »Am Asberg«

aa) Erneuerung der Kanalisation

ab) Erneuerung der Wasserleitung

b) Verbindungsleitung Hochbehälter »Prinzenschlag« Montabaur - Niederelbert

c) Erweiterung der Kläranlage Montabaur - Ver­größerung des Betriebsgebäudes

d) Anschluß von drei Pumpstationen an die neue Betriebs­datenerfassungsanlage

e) Ndukauf eines Werkstattwagens

f) Auftragserteilung für die Aufnahme von tachymetri- schen Wasser- und Kanalleitungen, einschl. Nebenan­lagen

3. Wasserbilanz »Montabaurer Höhe«

4. Bestellung eines Abschlußprüfers zur Prüfung der Ver­bandsgemeindewerke Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung -

5. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

gez. Reuseh, I. Beigeordneter

Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur

für das Jahr 1995 vom 24.04.1995

I.

Der Stadtrat hat aufgrund des § 84 GemO, § 40 des Stiftungs­gesetzes vom 22.04.1966 (GVB1. S. 95) in der Fassung des Landesgesetzes vom 17.05.1972 (GVB1. S. 179) in Verbindung mit § 98 ff. der GemO für Rheinland-Pfalz vom 14.02.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwal­des als Aufsichtsbehörde vom 05.04.1995 hiermit bekanntge­macht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.17.125 DM

in der Ausgabe auf.17.125 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.67.055 DM

in der Ausgabe auf.67.055 DM

festgesetzt.

§2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

n.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Stiftung »Hospitalfonds der Stadt Montabaur« für das Haushaltsjahr 1995 werden keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

56410 Montabaur, 05.04.1995 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (S.)

Abt. 1 - Az. 950-04

Im Aufträge gez. Maerten

BL

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.05.1995 bis 11.05.1995 im »Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur gemeinnützige GmbH«, in der Verwaltung, 1. Stock, Dillstraße 1, 56410 Montabaur, während der allgemei­nen Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.30 Uhr) öffentlich aus.

56410 Montabaur, 24.04.1995

Stadt Montabaur gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 21 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Be­zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem, Bürgermeister der Stadt Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeord­nung von Rhöinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S. 104).