Montabaur
6. Beratung und Beschlußfassung über eine Auftragsvergabe für die Reinigung des Bürgerhauses
7. Bekanntgabe von Eilentscheidungen
8. Verschiedenes
56412 Untershausen, 18.04.1995 Müller, Ortsbürgermeister
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Untershausen für das Jahr 1995 vom 10.04.1995 L
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 06.04.1995 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.536.000,- DM
in der Ausgabe auf.536.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.277.000,- DM
in der Ausgabe auf.277.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.221.500,— DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.-
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v. H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v. H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.36,— DM
für den zweiten Hund.60,- DM
für jeden weiteren Hund.84,- DM
n.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Untershausen für das Haushaltsjahr 1995 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von221.500,- DM.
56410 Montabaur, 06.04.1995
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10
Im Aufträge gez. Meckel
ra.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.04.1995 bis 04.05.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Untershausen, 10.04.1995
Ortsgemeindeverwaltung Untershausen (S.)
gez. Müller, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der
Nr. 16/95
Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Geburtstage
An den nachstehenden Tagen werden folgende Personen unserer Gemeinde 80 Jahre alt:
Am 23.04. Helene D’Avis, Zum Röthchen 9.
Am 25.04. Hugo Herrmann, Hauptstraße 22.
Im Namen der Ortsgemeinde gratuliere ich den Genannten recht herzlich zu ihrem Geburtstag und wünsche ihnen für die Zukunft alles Gute.
Müller, Ortsbürgermeister
Turnverein Untershausen e.V.
Der Turnverein Untershausen e.V. lädt zur Mitgliederversammlung ein.
Wann? 26.04.1995,20.00 Uhr. Wo? Bürgerhaus Untershausen.
“Kirchliche Nachrichten”
Katholisches Pfarramt St. Peter in Ketten
Samstag, 22.04., 14.30 Uhr Treffen der Kommunionkinder zum Spaziergang an der Pfarrkirche
15.30 Uhr Beichtgelegenheit
17.00 Uhr Wortgottesdienst der Kommunionkinder
18.30 Uhr Vorabendmesse: t Hans Luft / f Josef Röder / Amt n. Meinung /1 Elisabeth Pöhler /1 Anne Schmitt Sonntag, 23.04., Weißer Sonntag, 09.00 Uhr Treffen der Kommunionkinder in der Altentagesstätte
09.30 Uhr Erstkommunionfeier in der Pfarrkirche
11.30 Uhr Hochamt für die Pfarrgemeinde 15.00 Uhr Dankandacht der Kommunionkinder
18.30 Uhr Abendmesse: t Claudia Görg /1 Peter Thome / Leb. u. tf d. Farn. Tophofen-Schlegel
Montag, 24.04., 09.30 Uhr Dankgottesdienst der Kommunionkinder
15.30 Uhr Rosenkranzgebet
Dienstag, 25.05., 19.30 Uhr Abendmesse: 1. J. Amt | Karl Celdar
Mittwoch, 26.04., 17.00 Uhr Gottesdienst für die Kinder des Kindergartens Don Bosco
Donnerstag, 27.04., 09.00 Uhr Frauenmesse: t Pfr. Hanns Goigofski / f Karl Altbrod / f Heinrich Hansen u. tt Ehel. Matthias Eisenhuth 15.00 Uhr Seniorenmesse in Horressen Freitag, 28.04., 18.30 Uhr Wort- und Kommuniongottesdienst
Samstag, 29.04., 14.00 Uhr Trauung: Peter Nikolaus Keller — Karin Hinterkeuser, Montabaur
15.30 Uhr Beichtgelegenheit
18.30 Uhr Vorabendmesse: 4-W. Amt | Rudolf Dommermuth / t Friedei Wenzel / t Karl Hermann Lenaif v. d. Stammtischfreunden /1 Rosel Dommermuth u. tt d. Jahrg. 1918/19 / ? Hildegard Steudter /1 Paul Lenz u. tt d. Farn. Adam Lenz Sonntag, 30.04., 3. Sonntag in der Osterzeit, 10.15 Uhr Hochamt für die Pfarrgemeinde. Gleichzeitig Wortgottesdienst für die Kinder in der Altentagesstätte
14.30 Uhr Taufgottesdienst: In die Gemeinde werden aufgenommen: Clara Wörsdörfer / Kim Ellen Ludwig
18.30 Uhr Abendmesse: t Katharina Scheugenpflug / t Otto Müller / 4-W. Amt t Adolf Bechtel
Brüderkirche
Sonntag, 09.00 Uhr hl. Messe
Wirzenborn
Sonntag, 23.04., 09.00 Uhr Hochamt: tt d. Farn. Bösch La- motte /1 Hubert Daum /1 Heinz Martinek /1 Eduard Schräder u. To. Gabi / tt Ehel. Paul u. Liesel Köster / tt d. Farn. Keller Herbst
Sonntag, 30.04., 09.00 Uhr Hochamt zum Kirchweihfest: Dankamt z. immerw. Hilfe nach Meinung / 1 Klaus Kloft u. t Karl Michels / t Peter Roßbach u. To. Rita / Dankamt z.
23

