Montabaur
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Nr. 15/95
Buchhandlungen in Montabaur: Buchhandlung Reuffel, Bahnhofstraße 20, Buchhandlung am Rathaus, Konrad-Ade- nauer-Platz.
Willi Bode, Ortsbürgermeister
Straßenfest im Äußeren Weg
Sach- und Geldspenden erwünscht
Am Samstag, 24.06.1995 findet wieder das Straßenfest im Äußeren Weg statt.
Die Organisatorin dieser gemeinnützigen Veranstaltung, Frau Weißfolg, bittet um Sachspenden für die Verlosung. Gerne werden auch Geldbeträge entgegengenommen, um damit Verlosungsgewinne zu kaufen.
Abfahrt und Rückkunft sowie der Teilnehmerbetrag werden alsbald im Amtsblatt veröffentlicht. Anmeldung/Info: Michael Neeb, Tel.: 02608/1419 oder 376
Abteilung Judo
Vorankündigung
Ah dem 28. April startet der neue Kurs »Selbstverteidigung und Selbstbehauptung für Frauen«.
Kursdauer: 10 Wochen freitags von 19.30 bis 21.00 Uhr Sportlerheim Oberelbert.
Kursgebühr je nach Teilnehmerzahl circa 50,- DM, die Höchstteilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt.
Anmeldung/Info: Michael Neeb, Tel.: 02608/1419, Heike Ko- pietz-Volk, Tel.: 02608/878
Zier- und Gartenpflanzen, Sträucher, Stauden, Ableger
»lieber verschenken als wegwerfen!«
Jedes Frühjahr und jeden Herbst werden zahlreiche Zier- und Gartenpflanzen, die zu groß geworden sind oder nicht mehr benötigt werden, ausgegraben und weggeworfen.
Sicherlich könnten viele dieser Blumen, Stauden, Ableger, Blüten- und Laubgehölze irgendwo anders wieder sinnvoll verwendet werden, wenn man nur wüßte, wer etwas abzugeben hat.
Ein Gemeinderatsmitglied hat angeregt, daß die Ortsgemeinde hier zwischen denjenigen, die etwas abzugeben haben und denjenigen, die Blumen und Sträucher suchen, unter dem Motto »Lieber verschenken als wegwerfen« vermitteln könnte. Ich nehme gerne diese Anregrung auf und bitte Sie, mir mitzuteilen (montags, donnerstags: 18.00 bis 20.00 Uhr; Tel.: 3482) wer etwas abzugeben hat. Uber eine Veröffentlichung im Wochenblatt findet sich vielleicht in Niederelbert jemand, der die Pflanzen übernehmen und durch die Aktion Geld sparen kann.
Willi Bode, Ortsbürgermeister
Fundsache
Auf dem Kinderspielplatz in der Herbergstraße wurde ein Schlüssel gefunden. Er kann im Rathaus abgeholt werden.
Oberelbert
MGV »Liederkranz«
Am Karfreitag treffen wir uns um 14.15 Uhr zum Durchsingen in der Stelzenbachhalle. Anschließend um 15.00 Uhr singen wir in der Kirche. Danach findet die Chorprobe in der Stelzenbachhalle statt.
Sportverein Oberelbert
Maifest 1995
Sonntag, den 30.04.1995
20.00 Uhr, Tanz in den Mai mit dem Trio »Schürzenjäger« Montag, den 01.05.1995
11.00 Uhr, geführte Wanderung, 11.00 Uhr, Beginn des Frühschoppens, 12.00 Uhr, Mittagessen mit einem deftigen Eintopf, 15.00 Uhr, Kaffee und Kuchen.
Die Veranstaltungen finden in der Stelzenbachhalle Oberelbert statt. Für den 1. Mai bitten wir um Kuchenspenden.
SV Oberelbert
Jugendorganisation
Aufgrund der großen Beteiligung des vergangenen Jahres wird auch dieses Jahr ein Tagesausflug für die Vereinsjugend durchgeführt.
Diesmal soll es in den Holiday Park nach Haßloch gehen. Als Termin ist der 29. April vorgesehen.
Teilnehmen können alle Kinder und Jugendlichen des Sportvereins zwischen 8 und 16 Jahren.
Der Teilnehmerbetrag wird je nach Teilnehmerzahl circa 35,- DM (einschließlich Eintritt) betragen.
Da die Gruppe vorangemeldet werden muß, ist eine Anmeldung zur Fahrt bis zum 20. April erforderlich.
Bei ausreichendem Platzangebot können auch Oberelberter Kinder teilnehmen, die nicht im Sportverein sind.
Welschneudorf
Verkauf von Baugrundstücken im Baugebiet »Bomplatz«
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung dem vorgelegten Plan zur Parzellierung der Grundstücke im neuen Baugebiet »Bomplatz« zugestimmt. Der Aufteilungsplan ist in dieser Ausgabe des Amtsblattes abgedruckt. Er kann aber auch im Rathaus während den Sprechstunden eingesehen werden. Ferner wurde der Verkaufspreis festgelegt. Die Ortsgemeinde veräußert das unerschlossene Bauland für 45,— DM/qm. Hinzu kommen noch Kosten, die der Gemeinde für die Erschließung des Baugeländes entstehen, in Höhe von 54,- DM/qm.
Die Regelung der Erschließungs- und der sonstigen Kosten erfolgt über einen Erschließungsvertrag mit endgültigen Beträgen. Durch diesen Vertrag wird sichergestellt, daß der Bauwillige schon bei Vertragsabschluß weiß, was endgültig zu zahlen ist; eine Nach- oder Rückzahlung von Kosten ist somit ausgeschlossen.
Der Käufer muß sich ferner einer Bauverpflichtung unterwerfen, innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb des Grundstückes mit dem Bau eines Hauses zu beginnen. Durch eine weitere Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Ortsgemeinde ist ein Weiterverkauf an Dritte und damit eine Spekulation ausgeschlossen.
Die Einwohner unserer Gemeinde werden bei der Vergabe dieser gemeindlichen Baugrundstücke vorrangig berücksichtigt.
Ich bitte alle Interessierten, sich umgehend mit mir in Verbindung zu setzten.
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Mit freundlichen Grüßen Helmut Heiden, Ortsbürgermeister

