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Montabaur

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Nr. 15/95

er sein neues von den Medien hochgelobtes Programm »Reise zum Mittelpunkt Mann«.

Beginn ist um 20.00 Uhr, Einlaß ab 19.30 Uhr. Karten für 12,- DM, im Vorverkauf, bei folgenden Stellen: Naspa-Zweigstel- len in Oberelbert, Welschneudorf und Niederelbert, Gemein­deverwaltung Oberelbert, Naturkostladen und Speisen-Cafe Florian in Montabaur. Einlaß an der Abendkasse für 15,- DM. Günstiger Eintrittspreis für Inhaber einer Ermäßigungskarte, Jugendliche u. a.

Die Veranstaltung wird unterstützt von der Nassauischen Sparkasse. Info bei Karl Jung, Tel.: 02608/651 oder Uli Schmidt, Tel.: 02608/636.

Sportverein Oberelbert

Fußbaü

SG Elbert, JSG Elbert/WZH, Alte Herren Samstag, 15.04.1995

AH Oberelbert Ebemhahn, in Oberelbert, 16.00 Uhr Der komplett ausgefallene Spieltag Kreisliga B und D (SG Elbert I und II) ist für Samstag, 22.04.1995, neu angesetzt. Spielbeginn: 15.30 Uhr

_ Niederelbert _

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 30.03.1995

Anteil der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der »Verlängerten Herbergstraße« und des Ver­bindungsweges zur Bergstraße beschlossen.

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, den Anteil der Ortsgemeinde Niederelbert am beitragsfähigen Aufwand fin­den Ausbau der verlängerten Herbergstraße/Bergstraße, Ver­laufend von der Herbergstraße bis Bergstraße, auf 35 v. H. festzusetzen.

Haushaltsplan/Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1995 einstimmig verabschiedet

In der Sitzung am 30.03.1995 stand die Beratung und Be­schlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssat­zung 1995 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte er Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushalts­plan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1995, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 1.874.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 1.807.000 DM

Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 86.000 DM und der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 190.000 DM festgesetzt.

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1995 wie

folgt festgelegt:

Grundsteuer A. 240 v. H.

Grundsteuer B.270 v. H.

Gewerbesteuer.300 v. H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund... 75 DM

für den zweiten Hund.:...125 DM

für jeden weiteren Hund.;.175 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1995 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Infor­mationen zur Kenntnis gegeben:

Ein Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1994 macht deutlich, daß die finanzielle Ausgangslage für die Aufstellung des Etats 1995 weitaus besser ist, als dies nach den Zahlen des Hauhaltes 1994 zu erwarten war.

Zum Ausdruck kommt dies zum einen, daß eine ursprünglich vorgesehene Neuverschuldung in Höhe von 150.000,- DM nicht notwendig wird.und zum anderen, daß die Ortsgemeinde sogar noch über Rücklagenmittel von rd. 140.000,- DM verfü­gen kann.

Investitionsverlagerungen (Kostenanteil Linksabbiegerspur) sowie Mehreinnahmen aus Holzverkäufen, bei der Gewerbe­steuer und aus Grundstücksverkäufen haben ursächlich die­sen positiven Trend zu verantworten.

Erwähnenswert ist auch die Tatsache, daß die Ortsgemeinde Niederelbert, erstmals seit vielen Jahren, zum 31.12.1994 völlig schuldenfrei ist.

Somit kann festgestellt werden, daß solide finanzielle Verhält­nisse die Grundlage für die Aufstellung des Haushaltes 1995 bilden.

Haushalt 1995

Das Gesamtvolumen des Haushaltes 1995 beläuft sich auf 3.681.000,- DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.874.000, DM und auf den ausgegli­chenen Vermögenshaushalt 1.807.000,- DM.

Da zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen Kredite (86.000, DM) benötigt werden und die Ortsgemeinde außer­dem Verpflichtungen für kommende Jahre eingehen möchte (190.000,- DM), sind entsprechende Festsetzungen in der Haushaltssatzung vorzunehmen.

Gegenüber dem Vorjahr erhöhen sich Steuersätze für die Hun­dehaltung.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 1.870.000,- DM um 4.000,- DM auf 1.874.000, DM geringfü­gig. Mehreinnahmen im Bereich der Steuern sind ursächlicher Steigerungsgrund.

Der Einnnahmebereich des Verwaltungshaushaltes wird er­neut wie in all den Vorjahren beherrscht von dem Aufkommen im Bereich Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen -. Mit 79,80 v. H. stellen sie das Gros der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.

Die weiteren Einnahmen der Ortsgmeinde setzen sich wie folgt

zusammen:

Erstattungen. 2,08 v. H.

Gebühren. 0,74 v. H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und

sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.12,48 v. H.

Sonstige Finanzeinnahmen (Konzessionsabgaben,

Zinserträge u. ä.). 4,90 v. H.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf Erfahrungswerten des Vorjahres, er­geben sich aus tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelun­gen, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden oder beinhalten Wünsche der Ortsgmeinde.

Nachfolgend wird verdeutlicht, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgaben an den Gesamtausgaben des Verwal­tungshaushaltes haben.

Prozentanteil 1995

Personalausgaben.,.13,23 v. H.

Verwaltungs- und Betriebsausgaben.23,31 v. H.

Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche

Einrichtungen... 4,37 v. H.

Umlagen.53,91 v. H.

Zuführung zum Vermögenshaushalt. 5,18 v. H.

Als echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1995 er­rechnet sich unter Beachtung der als einmalig anzusehenden Sachkosten für das Umlegungsverfahren (»Im Hardtfeld«) ein Betrag von Ü 149.000, DM.

Somit wird die Prognose des Vorberichtes zum Haushaltsplan 1994 bestätigt, in den für die kommenden Jahre (1995 ff.) wieder mit einer positiven freien Finanzspitze gerechnet wird.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 19.05.1994 beschlossene Inve­stitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus erge­benden Maßnahmen bestimmen das Volumen.

Für die folgenden Investitionen, Investitionsforderungs­maßnahmen und Ausgaben müssen die entsprechenden Haus­haltsmittel zur Verfügung gestellt werden:

1. Anschaffung von Einrichtungsgegenständen

für das Rathaus. 2.000,- DM

2. Bauausgaben - Rathaus.. 20.000,- DM

3. Bauausgaben im Rathausbereich. 10.000,- DM

4. Rückzahlung des Entschädigungsbetrages im Zusammenhang mit Schadenfall

Rathausputz. 46.580,- DM

5. Bauausgaben - Elbertbach. 10.000,- DM

6. Bau eines Rundwanderweges. 20.000, DM

7. Ausgleichszahlungen an Beteiligte des

Umlegungsverfahrens. 150.000,- DM