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Montabaur

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Nr. 11/95

Mountain-Bike-Treff Fit in den Frühling

Die nächste gemeinsame Trainingstour findet am Sonntag, dem 19. März 1995, statt. Treffpunkt ist um 10.00 Uhr am Sportlerheim. Die Tour dauert ca. 2 Stunden teilnehmen können nicht nur Ausdauersportler, sondern alle, die Spaß am Biken haben. Weitere Auskünfte: Wilfried Dahlem, Tel.: 02608/1371.

Welschneudorf

Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Bauausschusses des Ortsgemeinderates Die nächste Sitzung des Bauausschusses des Ortsgemeindera­tes Welschneudorf findet am

Mittwoch, dem 22. März 1995, um 18.00 Uhr statt. Treffpunkt: Kurfürstenhalle

Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung

1. Beanstandungen des Gemeindeunfallversicherungsver­bandes in der Kurfürstenhalle

2. Verschiedenes

56412 Welschneudorf, 08.03.1995

Heiden, Ortsbürgermeister

Kirmes 1995

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, heute starte ich erneut einen Versuch, die Kirmes 1995 zu beleben. In den vergangenen zwei Jahren war es mir auch in ! Verbindung mi t. Herrn Pfarrer Linnighäuser nicht möglich, die Jugendlichen unseres Dorfes für die Kirmes zu interessieren. Pläne für eine volkstümliche Kirmes, die keine großen Kosten verursachen würde, hegen seit Jahren im Rathaus. Aber Pläne alleine genügen bekanntlich ja nicht.

Es führt nicht zum Ziel, wenn man nur nostalgisch verklärt ! von den Kirmesfesten in früheren Zeiten schwärmt, aber heute nicht bereits ist, aktiv an der Gestaltung unserer Kirmes mitzuwirken.

| Meine herzliche Bitte an alle, wirken Sie auf die Jugend und j Ihren eigenen Nachwuchs ein, sich auch für die Gemeinschaft zu engagieren und zum Erhalt von altem Brauchtum beizutra­gen.

Ich bitte alle Interessierten an einer volkstümlichen Kirmes, sich mit mir in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Heiden, Ortsbürgermeister

Westerwald-V erein Welschneudorf

Zur Jahreshauptversammlung am Donnerstag, dem 23. März 1995, um 20.00 Uhr, werden hiermit alle Mitglieder in den »Westerwälder Hof« eingeladen.

Außerdem lädt der Zweigverein WelschneudorfMitglieder und ! Gäste zur nächsten Wanderung am Sonntag, dem 2. April 1995, ein. Geplant ist eine Rundwanderung Gelbachtal-Eisen- bachtal-Bornkasten-Gelbachtal. Mittagspause in der Studen­tenmühle. Abfahrt um 09.30 Uhr mit PKW ab Rathaus Wel­schneudorf bis Parkplatz Gelbachtal/Straße nach Heilber­scheid. Wanderstrecke ca. 10 km.

SV Welschneudorf

Am Sonntag, dem 19. März 1995, tritt die 1. Mannschaft zum nächsten Heimspiel gegen Steinefrenz/Weroth II an. Anstoß ! ist um 14.30 Uhr. Die Spieler würden sich über die tatkräftige Unterstützung vieler Zuschauer sehr freuen.

Alte Herren Welschneudorf-Hübingen ! Samstag, 18. März, 16.00 Uhr, Saisoneröffhungsspiel gegen Niederelbert in Niederelbert. Abfahrt: 15.00 Uhr beim Han­nes.

Vorankündigung: Generalversammlung, Freitag, 7. April 1995, 20.00 Uhr, beim Hannes.

GELBACHHÖHEN

Holler

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Bauausschusses des Ortsgemeinderates Holler Die nächste Sitzung des Bauausschusses des Ortsgemeindera­tes Holler findet am

Mittwoch, dem 22. März 1995, um 14.00 Uhr

statt.

Treffpunkt: Kirmesplatz

Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung

1. Endabnahme Kirmesplatz durch die Firma Hölzgen

2. Mängelbeseitigung in der Haupt- und Niederelberter Straße durch die Firma Koch

3. Abnahme Kindergarten Holler durch die Firma Neuroth (ab 16.00 Uhr)

4. Verschiedenes

56412 Holler, 13.03.1995 Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Holler vom 07.03.1995

Zuschuß zur Anschaffung eines Wassersaugers bewilligt Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, der Freiwilligen Feuerwehr einen Zuschuß in Höhe von 500 DM zur Anschaf­fung eines Wassersaugers zu gewähren.

Information über die Erhöhung der Grabaushubkosten Die Ratsmitglieder wurden darüber informiert, daß die Kosten für den Grabaushub in Holler ab dem 01.04.1995 460 DM (bisher 430 DM) betragen.

1. Änderung des Bebauungsplanes »An der Kehl -1. Erwei­terung« beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Änderung des Bebauungsplanes »An der Kehl - 1. Erweiterung« nebst Be­gründung und Textfestsetzung in der Form, wie sie dem Orts­gemeinderat in seiner Sitzung am 07.03.1995 Vorgelegen hat, nachdem im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 Baugesetz­buch sowie im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch weder Bedenken noch Anregungen geäußert wurden.

Sodann beschloß der Ortsgemeinderat den Bebauungsplan »An der Kehl - 1. Erweiterung« als Satzung gemäß §§ 10 Baugesetzbuch, 24 Gemeindeordnung.

1. Änderung des Bebauungsplanes »Unter der Struth« be­schlossen

Der Ortsgemeinderat stimmte der 1. Änderung des Bebau­ungsplanes »Unter der Struth« in der Form zu, wie sie dem Ortsgemeinderat in der Sitzung Vorgelegen hat, nachdem we­der im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 noch im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch Bedenken und Anregungen vorgebracht wurden. Der Ortsgemeinderat beschloß die Offenlage des Bebauungsplanes auf die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht. Die Verbandsgemein­deverwaltung wurde beauftragt, die betroffenen Träger öffent­licher Belange von der Offenlage zu benachrichtigen.

Genehmigung von Bauanträgen

Bezüglich der Genehmigung von Bauanträgen durch die Orts­gemeinde sind mir die abenteuerlichsten Geschichten zu Oh­ren gekommen, die dringend einer Klarstellung bedürfen: Will ein Bauwilliger in einem Bereich bauen, für den ein Bebauungsplan existiert, und entspricht der Bauantrag den im Bebauungsplan vorgegebenen Festsetzungen, dann kann der Bürgermeister diesem Antrag als »Geschäft der laufenden Verwaltung« ohne Ratsbeschluß zustimmen.

Existiert jedoch kein Bebauungsplan, dann hat der Ortsge­meinderat, auch für Objekte im bebaubaren Innenbereich, gern. §§ 34 und 36 BauGB hier das gemeindliche Einverneh­men zu erteilen. Hier kann die Bürgermeisterin nicht alleine entscheiden. Das Baugesetz findet bundesweit Anwendung und es ist meine Pflicht, es auch in Holler anzuwenden.

Flosdorf, Ortsbürgermeisterin