Montabaur
erfolgen, was einem Bestand zum 31.12.1994 von rund 503.000,— DM gleichgekommen wäre.
Hervorgerufen wurde diese positive Entwicklung durch erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer sowie durch Investitionsverlagerungen auf 1995 oder spätere Jahre.
Durch die in 1994 erbrachte Tilgungsleistung von 75.273,27 DM ist die Ortsgemeinde Görgeshausen erstmals seit Gründung der Verbandsgemeinde (1972) schuldenfrei.
Insgesamt gesehen bilden somit sehr solide finanzielle Verhältnisse die Grundlage für die Aufstellung des Haushaltes 1995.
Haushalt 1995
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.974.000,-DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 828.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 1.146.000,-DM.
Da weder Kredite noch Verpflichtungsermächtigungen benötigt werden, erübrigt sich deren Festsetzung. Die Steuersätze zur Erhebung der Gemeindesteuern verändern sich gegenüber dem Vorjahr nicht.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 933.000,— DM um 105.000,— DM auf 828.000,- DM. Dieser enorme Rückgang ist im wesentlichen den gegenüber dem Vorjahr niedrigeren Belastungen bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage und den Planungs- und Umlegungskosten zuzuschreiben.
Diese hohen Aufwendungen des Jahres 1994 hatten zur Folge, daß der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur über eine Zuführung vom Vermögenshaushalt (171.000,— DM) erreicht wurde. Im Haushaltsjahr 1995 ist die Ortsgemeinde wieder in der Lage, dem Vermögenshaushalt freie Mittel des Verwaltungshaushaltes zuführen zu können.
Zunächst aber soll die Einnahmensituation des Verwaltungshaushaltes näher beleuchtet werden. Wichtigste Einnahmequelle der Ortsgemeinde bildet das Gesamteinnahme-Soll des Bereichs Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen mit 78,41 v. H.
Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie
folgt zusammen:
Erstattungen. 5,19 v. H.
Gebühren. 0,72 v. H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und
sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen. 4,83 v. H.
Sonstige Finanzeinnahmen.10,85 v. H.
(Konzessionsabgaben, Zinsen)
Die Ansätze für die laufenden und ständig wiederkehrenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgaben an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
Prozentanteil 1995
Personalausgaben. 6,51 v. H.
Verwaltungs- und Betriebsausgaben.24,38 v. H.
Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche
Einrichtungen. 5,54 v. H.
Umlagen.61,41 v. H.
Zuführung zum Vermögenshaushalt. 2,16 v. H.
Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Görgeshausen errechnet sich unter Beachtung der als einmalig anzusehenden Umlegungskosten (10.000,—DM) mit Ü 28.000,—DM.
Vermögenshaushalt
Das Investitionsprogramm ist die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der Maßnahmen bestimmen daher das Volumen.
Insgesamt sind 1.146.000,—DM bereitgestellt, um die nachfolgenden Investitionen und Ausgaben realisieren zu können:
1. Einrichtung des Sitzungssaales
und des Archivs. 25.000,— DM
2. Erweiterung des Kindergartens.213.420,-DM
3. Anlegung eines Trainingsplatzes. 20.000,— DM
4. Ausgleichszahlungen an Beteiligte
von Umlegungsverfahren. 50.000,-DM
5. Zuweisungen für
Dorferneuerungsmaßnahmen. 1.000,- DM
6. Erschließung »Auf der Bitz«...110.000,—DM
7. Bürgersteigausbau »Im Strichen«. 130.000,—DM
8. Ausbau der Grabenstraße.140.000,—DM
9. Ausbau der Mittelstraße. 190.000,—DM
10. Friedhofsneugestaltung. 30.000,- DM
11. Anbau Löwensteinhalle. 165.000,-DM
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12. Bauausgaben (Fußboden) Löwensteinhalle.. 15.000,- DM
13. Wirtschaftswegebau. 6.000,-DM
14. Erwerb von Grundstücken. 50.000,— DM
15. Zuführung zur allgemeinen Rücklage
(Planabrundungsbetrag). 580,—DM
Die Finanzierung des recht umfangreichen Investitionskata- loges übernehmen folgende Einnahmen:
1. Zuweisung des Landes zur
Kindergartenerweiterung.125.000,— DM
2. Zuweisung des Kreises zur
Kindergartenerweiterung. 35.000,— DM
3. Ausgleichszahlungen von Beteiligten
im Umlegungsverfahren. 25.000,—DM
4. Erschließungs- und Ausbaubeiträge
(siehe Seite 69).370.000,- DM
5. Zuweisung des Landes zum Ausbau
der Grabenstraße. 60.000,- DM
6. Zuweisung des Landes zum Ausbau
der Mittelstraße. 60.000,—DM
7. Zuweisung des Landes zum Anbau
an die Löwensteinhalle.. 30.000,— DM
8. Zuweisung der Verbandsgemeinde zur
Neubeschichtung des HaÜenbodens. 3.000,— DM
9. Einnahmen aus der Veräußerung von
Grundstücken. 60.000,—DM
10. Investitionsschlüsselzuweisungen. 10.000,— DM
11. Zuführung zum Verwaltungshaushalt. 18.000,- DM
12. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.350.000,- DM
Ausblick 1996 bis 1998
Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, die Erschließung »Auf der Bitz«, der Bau eines Bolzplatzes, der Ausbau »Auf der Bitz«, der Ausbau des Seitenweges zur Limburger Straße, der Ausbau »Im Wingert«, der Ausbau der Brunnenstraße (1. Abschnitt), die Erschließung »Im Strichen- Parkstraße/Westerwaldstraße«, der Wirtschaftswegebau, die Anschaffung eines Traktors sowie die Errichtung einer Grillhütte bilden die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre.
Die Finanzplanung signalisiert eine problemlose Finanzierung aller beabsichtigten Vorhaben.
Vergabe der Kirmesausrichtung in der Löwensteinhalle Einstimmig wurde beschlossen, die Vereine zu befragen, ob sie an einer Kirmesausrichtung interessiert sind. Anschließend soll die Vergabe gemäß den bekannten Auflagen und Konditionen vergeben werden.
Erhöhung des Entgeltes für den Grabaushub Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig, den Preis für den Grabaushub einschließlich Beseitigung von überschüssigem Erdreich von 420 DM auf 450 DM anzuheben.
Teilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden«
Die Ratsmitglieder beschlossen, am diesjährigen Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« teilzunehmen.
Gebührenfestsetzung für Erdablagerungen auf den Lärmschutzwällen im Baugehiet »Auf der Bitz«
Einstimmig wurde beschlossen, daß für Erdablagerungen ein cbm-Preis von 3 DM erhoben werden soll. Der Erdaushub ist einzuebnen bzw. einzuprofilieren. Aushub soll nur von Bauwilligen, die in Görgeshausen bauen, angefahren werden. Beratung und Beschlußfassung über Fragen im Zusammenhang mit der Abrechnung der »verlängerten Brunnenstraße«
Es wurde beschlossen, mit den Anliegern abzuklären, ob die Grenzen in einem Grenzregelungsverfahren neu festgelegt werden sollen. Als Einstandspreis wurde ein qm-Preis von 10 DM festgelegt.
Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag für die Mittelstraße beschlossen Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, daß Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag für die Mittelstraße, verlaufend von Diezer Straße (L 318) bis Limburger Straße (B 49), erhoben werden sollen. Der Vorausleistungsbetrag wurde wie folgt festgesetzt:
— Fahrbahn und Straßenentwässerung
4.50 DM pro qm beitragspflichtiger Geschoßfläche
- Bürgersteige und Beleuchtung
3.50 DM pro qm beitragspflichtiger Geschoßfläche
Der Beitrag ist drei Monate nach Zustellung des Beitragsbescheides fällig. Der Grunderwerb gilt als Herstellungsmerkmal der Baumaßnahme.
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