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Montabaur

Vorstandes, 4. Beschlußfassung über vorliegende Anträge, 5. Neuwahl des Vorstandes und der Kassenprüfer, 6. Verschiede­nes

BUCHFINKENLAND

Pfarrbüeherei Gackenbach wird eröffnet

Am Sonntag, dem 19.03., ist die neue Pfarrbüeherei im Pfarrheim Gackenbach erstmals geöffnet. Es ergeht die herz­liche Einladung an jung und alt, sich nach dem Gottesdienst einmal in der neuen Bibliothek umzusehen.

Die Buchausgabe erfolgt an diesem Tag von 11.15 Uhr bis 12.30 Uhr. Die ursprünglich vorgesehene Einweihungsveran­staltung um 14.00 Uhr findet nicht statt.

Die Pfarrbüeherei Gackenbach wird in Zukunft jeden Sonntag nach dem Gottesdienst geöffnet sein.

Freizeit-Gymnastikverein Gackenbach

Zur Zeit werden keine Neuanmeldungen in der Frauen-Gym- nastikgruppe angenommen, da die Gruppe jetzt schon zu groß ist.

Gackenbach

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Jahr 1995 vom 07.03.1995 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung be­schlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 03.03.1995 hiermit be­kanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.553.000,DM

in der Ausgabe auf. 533.000,-DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.363.000,DM

in der Ausgabe auf.363.000,-DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 115.000,-DM"

2. der Gesamtbetrag der

Verpfhchtungsermächtigungen auf. 175.000,DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das

Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A).250 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v. H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v. H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal­ten werden:

für den ersten Hund..36,DM

für den zweiten Hund.54, DM

für jeden weiteren Hund...72,- DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 1995 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

in Höhe von. 115.000,DM

56410 Montabaur, 03.03.1995

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 i. A. gez. Meckel

20

Nfy 11/95

m. , ,\

Der Haushaltsplan Hegt zur Einsichtnahme vom 20:0,3.1995 bis 29.03.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 .bis 16,00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14:00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffeiU.Mch aus.

Gackenbach, 07.03.1995 - VeßU

Ortsgemeindeverwaltung Gackenbach (S.) ü?

gez. Weidenfeiler, Ortsbiirgermeisti <? Hinweis av j

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Forrxj, , Vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzt 1 | zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekann\ machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Die * gilt nicht, wenn D

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, t, (

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder w \

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­

hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet-, f zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dy. ~ Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachvey/ä' halts, der die Verletzung begründen soll, schrifthch gelten a gemacht hat. f]U

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend geD, macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten FrisJU jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der ei Gemeindeordnung von Rheinland Pfalz (GemO) in der Fas-.e- sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).) ,,I^

Fragenkatalog des Arbeitskreises x

für Dorf- und Heimatgeschichte t{

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, j r '

seit fast einem Jahr ist in unserer Gemeinde ein Arbeitskreis £ tätig, der sich mit der Dorf- und Heimatgeschichte beschäftigt.

Viele Fragen, die sich dem Arbeitskreis stellen, können durch e Mithilfe aus der Bürgerschaft beantwortet werden. Unser ie, [ Seniorinnen und Senioren können hierzu sicherUch am mei- ne ' sten beitragen.

Als Beilage finden Sie in der heutigen Ausgabe des Wochen-,; blattes einen Fragenkatalog über Themenbereiche des dörfbzy chen und täghehen Lebens. Möglichst viele Antworten|i diese Fragen hoffen wir mit Ihrer Hilfe zu finden. ög

Die Mitglieder des Arbeitskreises bitten Sie alle ganz herzheh j v ' um Ihre Unterstützung und danken schon heute für Ihrex Mitarbeit. ,rp !

Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeistei-

Horbach

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MGV »Caecilia« Horbach e.V.

Am Freitag, dem 17.03.1995, ist die Gesangsprobe nur für alle Tenöre um 20.30 Uhr. Wir bitten um Beachtung.

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Spvgg. Horbach

Folgende Spiele unserer Mannschaften finden am Wochenen­de statt:

Sonntag, 19.03.1995, 12.30 Uhr, SG Heiligenroth/A./G. II - Horbach/Winden I, in Ruppach/Goldhausen,

Samstag, 18.03.1995, 16.00 Uhr, AH Horbach - AH Holler

JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach

Samstag, 18.03.1995, 16.00 Uhr, Raubach B 11

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TV Hübingen

Jahreshauptversammlung

Hiermit sei nochmals an die Jahreshauptversammlung erin-* nert, die am Freitag, dem 17. März 1995, um 19.30 Uhr, im Vereinshaus, stattfindet.