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Montabaur

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Nr. 10/95

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachver­halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Aus der Sitzung

des Ortsgemeinderates Welschneudorf

,, vom 15.02.1995 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1995 einstimmig verabschiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1995 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1995, die die summarische Zusammenfassung des Haushalts­planes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 1.020.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 985.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1995 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A.250 v. H.

Grundsteuer B.290 v. H.

Gewerbesteuer.300 v. H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund..*.. 36 DM

für den zweiten Hund.54 DM

für jeden weiteren Hund.72 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1995 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Infor­mationen zur Kenntnis gegeben:

Zum Jahresende 1994 kann die Ortsgemeinde über Rücklagen­mittel von rd. 270.000,- DM verfügen. Diese Prognose kann aufgrund des derzeitigen Verlaufs der Haushaltswirtschaft gestellt werden. Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1993 von rd. 316.000,- DM bedeutet dies, daß im Haushaltsjahr 1994 eine Entnahme von 46.000,-DM erfolgen muß, um den Haushaltsausgleich herbeizuführen. Entgegen den ursprünglichen Vorgaben des Haushaltsplanes (Rücklagen­entnahme: 102.000,-DM) reduziert sich die Entnahme um rd. 56.000,- DM. Investitionsverlagerungen und Einsparungen haben diese positive Entwicklung herbeigeführt. Die Ortsge­meinde Welschneudorf ist weiterhin schuldenfrei.

Insgesamt betrachtet, gestaltet sich somit die finanzielle Si­tuation zur Aufstellung des Haushaltes 1995 weitaus besser, als dies die Zahlen des Haushaltsplanes 1994 vermuten ließen.

Haushalt 1995

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 2.007.000,-DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.022.000,-DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaus­halt 985.000,-DM.

Gegenüber dem Vorjahr treten bei den Steuersätzen keine Veränderungen ein.

Verwaltungshaushalt ;

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 1.051.000,-DM um 29.000,-DM auf 1.022.000,-DM. Dieser Rückgang hat seine Ursachen im Ausgabenbereich. Im

Forsthaushalt 1995 gehen die Lohn- und Sachausgaben um rd. 35.000,-DM zurück.

Infolgedessen wird im Haushaltsjahr 1995 auch keine Zufüh­rung vom Vermögenshaushalt (1994: 43.000 DM) benötigt, um den Verwaltungshaushalt auszugleichen.

Dies ist eine sehr positive Entwicklung gegenüber 1994.

Zum Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes gilt es insbesondere die Entwicklung des Abschnittes Steuern, allge­meine Zuweisungen und allgemeine Umlagen zu beobachten. Die Einnahmen dieses Bereichs in Höhe von 706.501,- DM stellen mit 69,09 v. H. das Gros der Einnahmen des Verwal­tungshaushaltes.

Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie

folgt zusammen:

Erstattungen, Zuweisungen. 2,81 v. H.

Gebühren. 0,56 v. H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten,

Pachten und sonst. Verwaltungs­und Betriebseinnahmen.17,78 v. H.

Sonstige Finanzeinnahmen. 9,76 v. H.

(Konzessionsabgaben, Zinsen)

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabearten an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:

Prozentanteil 1995

Personalausgaben.17,85 v. H.

Verwaltungs,- und Betriebsausgaben.29,47 v. H.

Zuschüsse für soziale Zwecke oder

ähnliche Einrichtungen. 4,60 v. H.

Umlagen.48,08 v. H.

Für das Haushaltsjahr 1995 errechnet sich für die Ortsge­meinde keine freie Finanzspitze. In den kommenden Jahren wird allerdings wieder mit positiven Werten gerechnet.

Vermögenshaushalt

Das Investitionsprogramm der Ortsgemeinde bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der Maßnahmen/Ausgaben bestimmen daher das Volumen. Folgende Investitionen, Investitionsförderungs­

maßnahmen und Ausgaben sind vorgesehen:

1. Bauausgaben Rathaus... 21.000,DM

2. Bau einer Grillhütte. 5.000,- DM

3. Dorfentwicklungsplan. 25.000,-DM

4. Zuweisungen für

Dorferneuerungsmaßnahmen. 2.000, DM

5. Pflasterung von Bürgersteigen. 10.000, DM

6. Erschließung »Bornwiese/Bornplatz« einschließlich Straßenoberflächen-

entwässerungsanteil.240.000, DM

7. Bauausgaben Kurfürstenhalle... 10.000, DM

8. Anpflanzung von Obstbäumen. 5.000, DM

9. Wohnungsrenovierung. 20.000,-DM

10. Grunderwerb.;. 20.000, DM

11. Haus- und Kanalanschlußkosten.252.000, DM

12. Zuführung zur allgemeinen Rücklage.375.000,DM

Die Finanzierung aller Ausgaben wird durch die nachfolgen­den Einnahmen gewährleistet:

1. Zuweisung des Landes zur

Kindergartenerweiterung.250.000, DM

2. Erschließungs- und Ausbaubeiträge

(siehe Seite 73)...196.500,DM

3. Einnahmen aus der Veräußerung von

Grundstücken.531.000, DM

4. Investitionsschlüsselzuweisungen. 7.500,DM

Ausblick 1996 bis 1998

Der Umbau des Sportplatzes, der Bau einer Grillhütte, Zuwei­sungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, die Pflasterung von Bürgersteigen, der Ausbau des Knotenpunktes L 327/L 330, die Anbindung der L 330 (Querspange), die Anschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges, der Ausbau der Schulstraße, die Er­schließung »Bornwiese/Bornplatz«, Ausgaben im Rathausbe­reich sowie der Bau einer Friedhofshalle bilden die Investi­tionsschwerpunkte der kommenden Jahre.

Die Finanzierung aller Vorhaben ist u. a. auch durch die Einnahmen aus dem Neubaugebiet »Bornwiese/Bornplatz« als gesichert anzusehen.

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

der Rosenmontagszug in diesem Jahr war sicherlich wieder ein voller Erfolg. Obwohl man als Teilnehmer selbst nur einen