Montabaur
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Nr. 10/95
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Aus der Sitzung
des Ortsgemeinderates Welschneudorf
,, vom 15.02.1995 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1995 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1995 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1995, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.020.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 985.000 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1995 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A.250 v. H.
Grundsteuer B.290 v. H.
Gewerbesteuer.300 v. H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund..*.. 36 DM
für den zweiten Hund.54 DM
für jeden weiteren Hund.72 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1995 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Zum Jahresende 1994 kann die Ortsgemeinde über Rücklagenmittel von rd. 270.000,- DM verfügen. Diese Prognose kann aufgrund des derzeitigen Verlaufs der Haushaltswirtschaft gestellt werden. Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1993 von rd. 316.000,- DM bedeutet dies, daß im Haushaltsjahr 1994 eine Entnahme von 46.000,-DM erfolgen muß, um den Haushaltsausgleich herbeizuführen. Entgegen den ursprünglichen Vorgaben des Haushaltsplanes (Rücklagenentnahme: 102.000,-DM) reduziert sich die Entnahme um rd. 56.000,- DM. Investitionsverlagerungen und Einsparungen haben diese positive Entwicklung herbeigeführt. Die Ortsgemeinde Welschneudorf ist weiterhin schuldenfrei.
Insgesamt betrachtet, gestaltet sich somit die finanzielle Situation zur Aufstellung des Haushaltes 1995 weitaus besser, als dies die Zahlen des Haushaltsplanes 1994 vermuten ließen.
Haushalt 1995
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 2.007.000,-DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.022.000,-DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 985.000,-DM.
Gegenüber dem Vorjahr treten bei den Steuersätzen keine Veränderungen ein.
Verwaltungshaushalt ;
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 1.051.000,-DM um 29.000,-DM auf 1.022.000,-DM. Dieser Rückgang hat seine Ursachen im Ausgabenbereich. Im
Forsthaushalt 1995 gehen die Lohn- und Sachausgaben um rd. 35.000,-DM zurück.
Infolgedessen wird im Haushaltsjahr 1995 auch keine Zuführung vom Vermögenshaushalt (1994: 43.000 DM) benötigt, um den Verwaltungshaushalt auszugleichen.
Dies ist eine sehr positive Entwicklung gegenüber 1994.
Zum Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes gilt es insbesondere die Entwicklung des Abschnittes Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen zu beobachten. Die Einnahmen dieses Bereichs in Höhe von 706.501,- DM stellen mit 69,09 v. H. das Gros der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.
Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie
folgt zusammen:
Erstattungen, Zuweisungen. 2,81 v. H.
Gebühren. 0,56 v. H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten,
Pachten und sonst. Verwaltungsund Betriebseinnahmen.17,78 v. H.
Sonstige Finanzeinnahmen. 9,76 v. H.
(Konzessionsabgaben, Zinsen)
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabearten an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
Prozentanteil 1995
Personalausgaben.17,85 v. H.
Verwaltungs,- und Betriebsausgaben.29,47 v. H.
Zuschüsse für soziale Zwecke oder
ähnliche Einrichtungen. 4,60 v. H.
Umlagen.48,08 v. H.
Für das Haushaltsjahr 1995 errechnet sich für die Ortsgemeinde keine freie Finanzspitze. In den kommenden Jahren wird allerdings wieder mit positiven Werten gerechnet.
Vermögenshaushalt
Das Investitionsprogramm der Ortsgemeinde bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der Maßnahmen/Ausgaben bestimmen daher das Volumen. Folgende Investitionen, Investitionsförderungs
maßnahmen und Ausgaben sind vorgesehen:
1. Bauausgaben Rathaus... 21.000,—DM
2. Bau einer Grillhütte. 5.000,- DM
3. Dorfentwicklungsplan. 25.000,-DM
4. Zuweisungen für
Dorferneuerungsmaßnahmen. 2.000,— DM
5. Pflasterung von Bürgersteigen. 10.000,— DM
6. Erschließung »Bornwiese/Bornplatz« einschließlich Straßenoberflächen-
entwässerungsanteil.240.000,— DM
7. Bauausgaben Kurfürstenhalle... 10.000,— DM
8. Anpflanzung von Obstbäumen. 5.000,— DM
9. Wohnungsrenovierung. 20.000,-DM
10. Grunderwerb.;. 20.000,— DM
11. Haus- und Kanalanschlußkosten.252.000,— DM
12. Zuführung zur allgemeinen Rücklage.375.000,—DM
Die Finanzierung aller Ausgaben wird durch die nachfolgenden Einnahmen gewährleistet:
1. Zuweisung des Landes zur
Kindergartenerweiterung.250.000,— DM
2. Erschließungs- und Ausbaubeiträge
(siehe Seite 73)...196.500,—DM
3. Einnahmen aus der Veräußerung von
Grundstücken.531.000,— DM
4. Investitionsschlüsselzuweisungen. 7.500,—DM
Ausblick 1996 bis 1998
Der Umbau des Sportplatzes, der Bau einer Grillhütte, Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, die Pflasterung von Bürgersteigen, der Ausbau des Knotenpunktes L 327/L 330, die Anbindung der L 330 (Querspange), die Anschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges, der Ausbau der Schulstraße, die Erschließung »Bornwiese/Bornplatz«, Ausgaben im Rathausbereich sowie der Bau einer Friedhofshalle bilden die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre.
Die Finanzierung aller Vorhaben ist u. a. auch durch die Einnahmen aus dem Neubaugebiet »Bornwiese/Bornplatz« als gesichert anzusehen.
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
der Rosenmontagszug in diesem Jahr war sicherlich wieder ein voller Erfolg. Obwohl man als Teilnehmer selbst nur einen

