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Montabaur

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Nr. 10/95

Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Einwohnerversammlung eingeladen.

Niederelbert/Montabaur, 01.03.1995

Ortsgemeinde Niederelbert Bode, Ortsbürgermeister

Verbandsgemeinde Montabaur

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 16.02.1995 Errichtung einer Omnibuswartehalle im Oberdorf be­schlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Errichtung ei­ner Omnibushaltestelle im Oberdorf für die Fahrtrichtung Montabaur. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, die Planunterlagen zu erstellen und beim Straßen- und Verkehrsamt Diez einen Antrag auf Bezuschus­sung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz einzu­reichen.

Ausbau der »verlängerten Herbergstraße« und des Verbin­dungsweges vom »Wasserpfädchen« bis zur Bergstraße be­schlossen und Auftrag vergeben

Einstimmig wurde beschlossen, entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses die »verlängerte Herbergstraße« und den Verbindungsweg zur Bergstraße auszubauen. Ortsbürgermei­ster Bode wurde beauftragt, mit Nachdruck daraufhinzuwir­ken, daß die Oberflächenwässer in den Weiherhelbach einge­leitet werden.

Die Firma Ferdinand, Heiligenroth, wurde beauftragt, ent­sprechend den Angebotspreisen für die Nordstraße den Aus­bau der verlängerten Herbergstraße und des Verbindungswe­ges zur Bergstraße vorzunehmen. Mit der Bauleitung wurde das Planungsbüro Brüll beauftragt.

Der Ortsgemeinderat verzichtete auf eine öffentliche Aus­schreibung analog § 31 Gemeindehaushaltsverordnung, da besondere Umstände eine freihändige Vergabe an die Firma Ferdinand rechtfertigten. Die Firma Ferdinand hat bereits in dem entsprechenden zum Ausbau anstehenden Abschnitt die Kanalleitungstrassen verlegt und kennt somit den Unter­grund. Weiterhin ist die Firma Ferdinand bereit, die Auftrags­vergabe zu den Bedingungen des Angebotes für die Nordstraße (zu den Preisen von 1994) durchzuführen. Es ist nicht zu erwarten, daß bei einer erneuten öffentlichen Ausschreibung günstigere Preise zu erzielen sind, da insbesondere die Mate­rial- und Lohnkosten gestiegen sind. Weiterhin ist die Firma Ferdinand bereit, direkt mit den Arbeiten zu beginnen. Die entsprechenden Maschinen sind bereits vor Ort vorhanden. Desweiteren wurde vom Ortsgemeinderat festgestellt, daß die Firma Ferdinand im Bereich der Nordstraße zur vollsten Zu­friedenheit der Gemeinde gearbeitet hat. Die genannten Um­stände rechtfertigten eine freihändige Vergabe, zumal es für die Ortsgemeinde die wirtschaftlichste Lösung darstellte.

Frühjahrsgestecke

Termine: 21.03. und 28.03.1995, Ort: Pfarrheim Niederelbert, Leitung: Hannelore Nickenig, Gebühr: 4,- DM, Anmeldung: Frau Lenz, Telefon 2140. Muster sind schon da.

Veranstaltung des Fördervereins der GS Niederelbert

»Folklore der Welt«.

Am Samstag, dem 25.03., findet um 20.00 Uhr, in der El- berthalle in Niederelbert, die zweite Veranstaltung in der Reihe »Folklore der Welt« statt.

Nach der gelungenen Premiere im letzten Jahr mit Eco Latino hat der Förderverein der Grundschule dieses Mal das Jugend­orchester des Musikvereins Holler und die Gruppe »Tara Folk« verpflichtet.

Die Gruppe »Tara Folk« spielt seit vielen Jahren irische, schot­tische, amerikanische und deutsche Folksongs. Hinzu kom­men Songs von Liedermachern, Songs der 60er Jahre und Lieder gegen Krieg und Gewalt. Das Trio trat schon im Vor­programm von Donovan, Konstantin Wecker oder auch Han­nes Wader auf. Außerdem sind sie auch durch verschiedene Auftritte in unserer Region vielen Folkfreunden bekannt. Karten sind ab sofort im Vorverkauf bei der Grundschule. Niederelbert (Telefon 2929), der Elbertapotheke in Niederel­bert, Zweirad Bierenfeld in Holler und dem Versicherungsbüro Wirges in Untershausen erhältlich.

Oberelbert

Umlegungsausschuß

Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Im Bamert« der Gemeinde Oberelbert ist am 09.02.1995 unanfechtbar geworden.

Von der Unanfechtbarkeit sind ausgenommen:

OrdnNr. 1 mit dem Bauplatz Nr. 127/1 im neuen Bestand, OrdnNr. 11 mit den Flurstücken Flur 1 Nr. 141 und 142 sowie dem Bauplatz im neuen Bestand,

OrdnNr. 12 mit den Flurstücken im alten und neuen Bestand. Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntma­chung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska­tasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde festgesetzten Zahlungs­termin die Geldleistungen gezahlt hat.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsaus­schusses der Gemeinde Oberelbert schriftlich oder zur Nieder­schrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 02.03.1995

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)

gez. Reichling

Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert findet am Montag, dem 13. März 1995, um 20.00 Uhr, in der Stelzenbachhalle statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 02.02.1995 (öffentlicher Teil)

2. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe für den Ausbau der Waldstraße (Teilstück Hauptstraße - Steinstraße)

3. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe für den Ausbau der Straße Im Bamert

4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Geschäftsordnung

5. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag zur Auf­stellung eines Altkleidercontainers

6. Kenntnisnahme einer Preiserhöhung für den Grabaushub

7. Beratung über'die weitere Verwendung der Räume der ehemaligen Gemeindeverwaltung

8. Einwohnerfragestunde

9. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 02.02.1995 (nichtöffentlicher Teil)

2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Kir­mes 1995

3. Bauangelegenheit

4. Verschiedenes

56412 Oberelbert, 06.03.1995 Jung, Ortsbürgermeister