Montabaur
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Nr. 10/95
Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Einwohnerversammlung eingeladen.
Niederelbert/Montabaur, 01.03.1995
Ortsgemeinde Niederelbert Bode, Ortsbürgermeister
Verbandsgemeinde Montabaur
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 16.02.1995 Errichtung einer Omnibuswartehalle im Oberdorf beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Errichtung einer Omnibushaltestelle im Oberdorf für die Fahrtrichtung Montabaur. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, die Planunterlagen zu erstellen und beim Straßen- und Verkehrsamt Diez einen Antrag auf Bezuschussung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz einzureichen.
Ausbau der »verlängerten Herbergstraße« und des Verbindungsweges vom »Wasserpfädchen« bis zur Bergstraße beschlossen und Auftrag vergeben
Einstimmig wurde beschlossen, entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses die »verlängerte Herbergstraße« und den Verbindungsweg zur Bergstraße auszubauen. Ortsbürgermeister Bode wurde beauftragt, mit Nachdruck daraufhinzuwirken, daß die Oberflächenwässer in den Weiherhelbach eingeleitet werden.
Die Firma Ferdinand, Heiligenroth, wurde beauftragt, entsprechend den Angebotspreisen für die Nordstraße den Ausbau der verlängerten Herbergstraße und des Verbindungsweges zur Bergstraße vorzunehmen. Mit der Bauleitung wurde das Planungsbüro Brüll beauftragt.
Der Ortsgemeinderat verzichtete auf eine öffentliche Ausschreibung analog § 31 Gemeindehaushaltsverordnung, da besondere Umstände eine freihändige Vergabe an die Firma Ferdinand rechtfertigten. Die Firma Ferdinand hat bereits in dem entsprechenden zum Ausbau anstehenden Abschnitt die Kanalleitungstrassen verlegt und kennt somit den Untergrund. Weiterhin ist die Firma Ferdinand bereit, die Auftragsvergabe zu den Bedingungen des Angebotes für die Nordstraße (zu den Preisen von 1994) durchzuführen. Es ist nicht zu erwarten, daß bei einer erneuten öffentlichen Ausschreibung günstigere Preise zu erzielen sind, da insbesondere die Material- und Lohnkosten gestiegen sind. Weiterhin ist die Firma Ferdinand bereit, direkt mit den Arbeiten zu beginnen. Die entsprechenden Maschinen sind bereits vor Ort vorhanden. Desweiteren wurde vom Ortsgemeinderat festgestellt, daß die Firma Ferdinand im Bereich der Nordstraße zur vollsten Zufriedenheit der Gemeinde gearbeitet hat. Die genannten Umstände rechtfertigten eine freihändige Vergabe, zumal es für die Ortsgemeinde die wirtschaftlichste Lösung darstellte.
Frühjahrsgestecke
Termine: 21.03. und 28.03.1995, Ort: Pfarrheim Niederelbert, Leitung: Hannelore Nickenig, Gebühr: 4,- DM, Anmeldung: Frau Lenz, Telefon 2140. Muster sind schon da.
Veranstaltung des Fördervereins der GS Niederelbert
»Folklore der Welt«.
Am Samstag, dem 25.03., findet um 20.00 Uhr, in der El- berthalle in Niederelbert, die zweite Veranstaltung in der Reihe »Folklore der Welt« statt.
Nach der gelungenen Premiere im letzten Jahr mit Eco Latino hat der Förderverein der Grundschule dieses Mal das Jugendorchester des Musikvereins Holler und die Gruppe »Tara Folk« verpflichtet.
Die Gruppe »Tara Folk« spielt seit vielen Jahren irische, schottische, amerikanische und deutsche Folksongs. Hinzu kommen Songs von Liedermachern, Songs der 60er Jahre und Lieder gegen Krieg und Gewalt. Das Trio trat schon im Vorprogramm von Donovan, Konstantin Wecker oder auch Hannes Wader auf. Außerdem sind sie auch durch verschiedene Auftritte in unserer Region vielen Folkfreunden bekannt. Karten sind ab sofort im Vorverkauf bei der Grundschule. Niederelbert (Telefon 2929), der Elbertapotheke in Niederelbert, Zweirad Bierenfeld in Holler und dem Versicherungsbüro Wirges in Untershausen erhältlich.
Oberelbert
Umlegungsausschuß
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Im Bamert« der Gemeinde Oberelbert ist am 09.02.1995 unanfechtbar geworden.
Von der Unanfechtbarkeit sind ausgenommen:
OrdnNr. 1 mit dem Bauplatz Nr. 127/1 im neuen Bestand, OrdnNr. 11 mit den Flurstücken Flur 1 Nr. 141 und 142 sowie dem Bauplatz im neuen Bestand,
OrdnNr. 12 mit den Flurstücken im alten und neuen Bestand. Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde festgesetzten Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt hat.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Oberelbert schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 02.03.1995
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)
gez. Reichling
Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert findet am Montag, dem 13. März 1995, um 20.00 Uhr, in der Stelzenbachhalle statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 02.02.1995 (öffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe für den Ausbau der Waldstraße (Teilstück Hauptstraße - Steinstraße)
3. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe für den Ausbau der Straße Im Bamert
4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Geschäftsordnung
5. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag zur Aufstellung eines Altkleidercontainers
6. Kenntnisnahme einer Preiserhöhung für den Grabaushub
7. Beratung über'die weitere Verwendung der Räume der ehemaligen Gemeindeverwaltung
8. Einwohnerfragestunde
9. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 02.02.1995 (nichtöffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Kirmes 1995
3. Bauangelegenheit
4. Verschiedenes
56412 Oberelbert, 06.03.1995 Jung, Ortsbürgermeister

