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Montabaur

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Nr. 10/95

tung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 23.02.1995 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.661.000,-DM

in der Ausgabe auf.661.000,DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.603.000,DM

in der Ausgabe auf.603.000,DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.-

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf..186.000,DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).250 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v. H.

2, Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v. H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal­ten werden:

für den ersten Hund.36,DM

für den zweiten Hund.54, DM

für jeden weiteren Hund.72,DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 1995 werden keine Bedenken erhoben. 56410 Montabaur, 23.02.1995 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10

im Aufträge gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.03.1995 bis 22.03.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Horbach, 06.03.1995 Ortsgemeindeverwaltung Horbach (S.)

gez. Wilhelmi, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet- ' zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachver­halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordüung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153). -

MGV »Cäcilia« Horbach e.V.

Chorprobe

Am Freitag, dem 10.03.1995, proben nur die Bässe ab 20.00 Uhr

Jugendfreizeit

Die geplante Jugendfreizeit ist erfreulicherweise mit einer Beteiligung von 15 Jugendlichen zustande gekommen. Evtl. Nachmeldungen bitten wir kurzfristig an uns zu geben. Wegen Überbuchung mußten wir auf die Jugendherberge Burg Stahl­eck in Bacharach umdisponieren. Wir werden im Laufe der nächsten Woche alle Eltern der Teilnehmer zu einen Informa­tionsgespräch einladen um Details und Wünsche zu klären.

Spvgg. Horbach

Am Wochenende wird die Saison 1994/95 mit dem Heimspiel Horbach/Winden - Staudt um 14.30 Uhr in Winden fortge­setzt.

Samstag, 11.03.1995, AH Horbach -AH Montabaur um 16.00 Uhr.

Hübingen

Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet am

Donnerstag, dem 16. März 1995, um 19.30 Uhr, im Gemeindehaus statt.

Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 10.01.1995

3. Beratung und Beschlußfassung über den Trägerschafts- vertrag zwischen Familienferiendorf und Ortsgemeinde Hübingen

4. Beratung und Beschlußfassung über zwei Anträge des Ten­nisvereins Hübingen

5. Beratung und Beschlußfassung über die vereinfachte Än­derung des Bebauungsplanes »Unterm Dorf« (§13 BauGB)

6. Beratung und Beschlußfassung über die Einsetzung eines Ausschusses (Dorfverschönerung)

7. Beratung und Beschlußfassung über die Vorhaltung eines Kulturfonds

8. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Geschäftsordnung

9. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes »Oberm Görgengarten«

- Auswertung der Bedenken und Anregungen im Rah­men der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Zustimmungsbeschluß

- Satzungsbeschluß gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO

10. Verschiedenes

n. Nichtöffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf eines Grundstückes

2. Beratung und Beschlußfassung über eine Grundstücksan­gelegenheit '

3. Verschiedenes

56412 Hübingen, 06.03.1995

Hoffmann, Ortsbürgermeister

Übergabe des neuen Löschgruppenfahrzeuges LF 8/6 an die Löschgruppe Hübingen

Am Sonntag, dem 12. März 1995, erfolgt ab 10.00 Uhr, an der Buchfinkenlandhalle in Hübingen, die Übergabe des neuen Löschgruppenfahrzeuges LF 8/6 durch Verbandsgemeinde­bürgermeister Dr. Possel-Dölken an die Löschgruppe Hübin­gen.

Anschließend nimmt Dekan Pfarrer Gereon Rehberg die Ein­segnung des Fahrzeuges vor.

Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger aus Hübingen, dem gesamten Buchfinkenland und den umliegenden Gemeinden herzlich eingeladen.

Wir werden Sie hei einem zünftigen Frühschoppenkonzert angenehm unterhalten.

Für Essen und Trinken ist selbstverständlich bestens gesorgt. Für Interessierte ist die Besichtigung des neuen Fahrzeuge jederzeit möglich.