Montabaur
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Nr. 10/95
tung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 23.02.1995 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.661.000,-DM
in der Ausgabe auf.661.000,—DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.603.000,—DM
in der Ausgabe auf.603.000,—DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.-
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf..186.000,—DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v. H.
2, Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v. H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.36,—DM
für den zweiten Hund.54,— DM
für jeden weiteren Hund.72,—DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 1995 werden keine Bedenken erhoben. 56410 Montabaur, 23.02.1995 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10
im Aufträge gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.03.1995 bis 22.03.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Horbach, 06.03.1995 Ortsgemeindeverwaltung Horbach (S.)
gez. Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet- ' zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordüung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153). -
MGV »Cäcilia« Horbach e.V.
Chorprobe
Am Freitag, dem 10.03.1995, proben nur die Bässe ab 20.00 Uhr
Jugendfreizeit
Die geplante Jugendfreizeit ist erfreulicherweise mit einer Beteiligung von 15 Jugendlichen zustande gekommen. Evtl. Nachmeldungen bitten wir kurzfristig an uns zu geben. Wegen Überbuchung mußten wir auf die Jugendherberge Burg Stahleck in Bacharach umdisponieren. Wir werden im Laufe der nächsten Woche alle Eltern der Teilnehmer zu einen Informationsgespräch einladen um Details und Wünsche zu klären.
Spvgg. Horbach
Am Wochenende wird die Saison 1994/95 mit dem Heimspiel Horbach/Winden - Staudt um 14.30 Uhr in Winden fortgesetzt.
Samstag, 11.03.1995, AH Horbach -AH Montabaur um 16.00 Uhr.
Hübingen
Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen findet am
Donnerstag, dem 16. März 1995, um 19.30 Uhr, im Gemeindehaus statt.
Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 10.01.1995
3. Beratung und Beschlußfassung über den Trägerschafts- vertrag zwischen Familienferiendorf und Ortsgemeinde Hübingen
4. Beratung und Beschlußfassung über zwei Anträge des Tennisvereins Hübingen
5. Beratung und Beschlußfassung über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Unterm Dorf« (§13 BauGB)
6. Beratung und Beschlußfassung über die Einsetzung eines Ausschusses (Dorfverschönerung)
7. Beratung und Beschlußfassung über die Vorhaltung eines Kulturfonds
8. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Geschäftsordnung
9. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes »Oberm Görgengarten«
- Auswertung der Bedenken und Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
— Zustimmungsbeschluß
- Satzungsbeschluß gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO
10. Verschiedenes
n. Nichtöffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf eines Grundstückes
2. Beratung und Beschlußfassung über eine Grundstücksangelegenheit '
3. Verschiedenes
56412 Hübingen, 06.03.1995
Hoffmann, Ortsbürgermeister
Übergabe des neuen Löschgruppenfahrzeuges LF 8/6 an die Löschgruppe Hübingen
Am Sonntag, dem 12. März 1995, erfolgt ab 10.00 Uhr, an der Buchfinkenlandhalle in Hübingen, die Übergabe des neuen Löschgruppenfahrzeuges LF 8/6 durch Verbandsgemeindebürgermeister Dr. Possel-Dölken an die Löschgruppe Hübingen.
Anschließend nimmt Dekan Pfarrer Gereon Rehberg die Einsegnung des Fahrzeuges vor.
Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger aus Hübingen, dem gesamten Buchfinkenland und den umliegenden Gemeinden herzlich eingeladen.
Wir werden Sie hei einem zünftigen Frühschoppenkonzert angenehm unterhalten.
Für Essen und Trinken ist selbstverständlich bestens gesorgt. Für Interessierte ist die Besichtigung des neuen Fahrzeuge jederzeit möglich.

