Montabaur
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Nr. 10/95
Weitere Spende der Firma »Action Licht«
Wer die karnevalistischen Veranstaltungen unserer Ortsvereine besucht hat, dem ist aufgefallen, daß die ohnehin schon üppige Zusatzbeleuchtung der Halle noch einmal ergänzt wurde durch
- eine Lichtorgel und
- eine Nebelmaschine.
Beide Geräte sowie auch die Zusatzbeleuchtung sind Spenden der Firma »Action Licht«, Alfred Görgen GmbH, Schulstraße 17. Zusammen mit dem erforderlichen Installationsmaterial hat die Spende an die Ortsgemeinde einen Wert von nahezu 25.000,- DM.
Die nunmehr vorhandenen Beleuchtungsmöglichkeiten stellen eine erhebliche Verbesserung dar für die Veranstaltungen unserer Ortsvereine. Sie haben nun die Möglichkeit, diese —im wahrsten Sinne des Wortes — ins rechte Licht zu rücken!
Spenden, gleich welcher Art, stellen m. E. kein Selbstverständnis dar, sie sind immer noch das Außer gewöhnliche. Insofern ist es mir ein aufrichtiges Anliegen, der Firma »Action Licht« und der Familie Görgen unser aller Dank entgegenzubringen, insbesondere natürlich den der Ortsvereine.
gez. Zerfas, Ortsbürgermeister
Fraktionssitzung der FWG Herbst
Am Montag, dem 13.03.1995, findet in den Räumen der Ortsgemeindeverwaltung um 20.00 Uhr die nächste Fraktionssitzung statt.
Frauenchor Heiligenroth
Am 28. März 1995 findet um 20.30 Uhr unsere diesjährige Jahreshauptversammlung im ZBV-Raum der Vogelsanghalle statt. Hierzu laden wir alle aktiven und inaktiven Mitglieder ganz herzlich ein.
Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung durch die Vorsitzende, 2. Bericht der Schriftführerin, Kassiererin und der Kassenprüfer, 3. Dank an den Vorstand/Entlastung des Vorstandes, 4. Verschiedenes
Um rege Beteiligung wird gebeten.
Alte Herren Heiligenroth
Samstag, 11.03.1995,16.00 Uhr, AH Heiligenroth-AH Holler
E-Jugend gewann Hallenkreismeisterschaft
Die E-Jugend der Jugendspielgemeinschaft Ahrbach-Girod- Heiligenroth gewann am Sonntag, dem 19. Februar 1995, die Hallenkreismeisterschaft des Kreises Westerwald/Wied. Wir berichteten bereits darüber.
Hier das Mannschaftsfoto
von hinten links stehend: Betreuer Wolfgang Münz, Manuel Wörsdärfer, Benjamin Speier, Andreas Schmidt, Christoph Münz, Christian Speier, Nachwuchsspieler Tobias Wörsdärfer, Trainer Winfried Hisgen
vordere Reihe: Sebastian Ortseifen, Torhüter Michael Fedkenhauer, Torhüter Andreas Barthel, Frank Bauch
SG Heiligenroth, Ahrbach, Großholbach
Seniorenfiißball
Erste Mannschaft spielt am Sonntag, dem 12.03.1995, um 14.30 Uhr, in Horressen.
Zweite Mannschaft spielt am Sonntag, dem 12.03.1995, um 14.30 Uhr, gegen Dreikirchen, in Ruppach-Goldhausen. Jugendfiißball
A-Jugend: Sonntag, den 12.03.1995, um 10.30 Uhr, gegen Ellingen in Heiligenroth
B-Jugend: Samstag, den 11.03.1995, um 16.00 Uhr, in Fernthal
C-Jugend: Samstag, den 11.03.1995, um 15.30 Uhr, in Irlich D-Jugend: Spielfrei
E-Jugend: Samstag, den 11.03.1995, um 13.30 Uhr, gegen Feldkirch, in Girod
Fl-Jugend: Freitag, 10.03.1995, um 17.30 Uhr, in Ransbach- Baumbach
F2-Jugend: Montag, den 13.03.1995, in Gladbach Zuschauer sind zu allen Veranstaltungen gerne gesehen.
_ Ruppach-Goldhausen _
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Jahr 1995 vom 06.03.1995 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 14.02.1995 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.1.343.000,— DM
in der Ausgabe auf.1.343.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.1.497.000,—DM
in der Ausgabe auf.1.497.000,— DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.-
2. der Gesamtbetrag der
Verpfhchtungsermächtigungen auf.638.000,— DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das
Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A).250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v. H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.340 v. H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund. 50,— DM
für den zweiten Hund.100,— DM
für jeden weiteren Hund.200,— DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 1995 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von.353.000,—DM
56410 Montabaur, 14.02.1995 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10
i. A. gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan hegt zur Einsichtnahme vom 13,03.1995 bis 22.03.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags

