Montabaur
Es werden keine Kredite zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben benötigt. Da aber die Ortsgemeinde für Maßnahmen der kommenden Jahre bereits in 1995 Verpflichtungen einge- hen möchte, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.807.000,-DM zu veranschlagen bzw. festzusetzen. Gegenüber dem Vorjahr werden die Steuern für die Hundehaltung angehoben.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes vermindert sich von 2.416.000,-DM um 29.000,-DM auf 2.387.000-DM. Ursächlich verantwortlich hierfür zeichnen geringere Zinseinnahmen aus der Rücklagenfestlegung sowie die Tatsache, daß keine Zuführung vom Vermögenshaushalt (1994 = 90.000,— DM) benötigt wird, um den Verwaltungshaushalt auszugleichen. Ungeachtet dieser Tatsachen sollte man die Einnahmenentwicklung des Bereichs Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen betrachten. Dieser Unterabschnitt mit seinem Einnahmesoll von 1.759.665,—DM stellt nämlich den Löwenanteil (73,70 v. H.) der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.
Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1995. Betrachtet man die Gewerbesteuer der letzten Jahre so ist eine rückläufige Tendenz erkennbär, die auch die wirtschaftliche Gesamtsituation wiederspiegelt.
Die positive Tendenz beim Einkommensteueranteil ist als Konsequenz eines höheren Steueraufkommens anzusehen, welches zur Verteilung ansteht und an dem die Ortsgemeinde partizipiert. Der Einkommensteueranteil entwickelt sich für die Ortsgemeinde zur bedeutendsten und konstantesten Einnahme auf Jahre hinaus.
Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie
folgt zusammen:
Erstattungen. 4,50 v. H.
Gebühren. 0,40 v. H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten,
Pachten und sonstige Verwaltungsund Betriebseinnahmen. 6,20 v. H.
Sonstige Finanzeinnahmen.15,20 v. H.
(Konzessionsabgaben, Zinserträge u.ä.)
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf Erfahrungswerten des Vorjahres, ergeben sich aus tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelungen oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden. Nachfolgend wird verdeutlicht, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgaben an den Gesamtausgaben des Verwal
tungshaushaltes haben:
Personalausgaben. 7,00 v. H.
Verwaltungs- und Betriebsausgaben.19,01 v. H.
Zuschüsse für soziale Zwecke
oder ähnliche Einrichtungen. 4,26 v. H.
Umlagen.54,52 v. H.
Zuführung zum Vermögenshaushalt...15,21 v. H.
In den kommenden Jahren wird allerdings wieder damit gerechnet, daß die Ortsgemeinde im Verwaltungshaushalt Überschüsse erzielt, die dem Vermögenshaushalt zufließen werden. Dies ist eine Aussage, die dem Vorbericht des Haushaltes 1994 entnommen ist. Sie wird in eindeutiger Weise durch den Zuführungsbetrag von 363.000,- DM bestätigt, der auch gleichzeitig die echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1995 darstellt.
Vermögenshaushalt
Ein vom Ortsgemeinderat beschlossenes Investitionsprogramm ist die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Dieses Programm setzt die Prioritäten für die Investitionen fest und bestimmt infolgedessen auch den Volu
mensumfang.
Maßnahmen
1. Einrichtung des Bürgermeisterzimmers. 10.000,— DM
2. Bau eines Gemeindehauses —
Planungskosten... 20.000,—DM
3. Gewährung eines Darlehens und einer
Zuweisung an den Spielmannszug. 25.000,—DM
4. Bauausgaben — Kapelle. 14.000,— DM
5. Neu- und Umbau von Kinderspielplätzen.... 30.000,—DM
6. Kostenbeteiligung an der Neueinrichtung
des Kindergartens. 15.000,-DM
7. Bauausgaben — Stadiongebäude. 75.000,- DM
8. Grunderwerb im Umlegungsverfahren. 25.000,- DM
9. Zuweisungen für
Dorferneuerungsmaßnahmen. 2.000,— DM
Nr. 9/95
10. Erschließung »Iin Wiesenmorgen«
II. Abschnitt einschließlich
Straßenoberflächenentwässerungsanteil.196.000,- DM
11. Ausbau der Bürgersteige in der
Niedererbacher Straße einschließlich Straßenoberflächenentwässerungsanteil.205.000,— DM
12. Umbau des Marktplatzbereiches einschließlich
Straßenoberflächenentwässerungsanteil.226.000,— DM
13. Ausbau der Niedererbacher Straße
—Vorfinanzierung der Kreiskosten.250.000,-DM
14. Erschließung »Lahnstraße« einschließlich
Straßenoberflächenentwässerungsanteil.225.000,— DM
15. Investitionskostenanteil für Kanalerneuerungsmaßnahmen in
verschiedenen Ortsstraßen.138.000,—DM
16. Straßenbeleuchtungserweiterung. 5.000,-DM
17. Erwerb von Grundstücken. 30.000,— DM
18. Haus- und Kanalanschlußkosten
für den Grundschulstandort.165.000,—DM
Neben bereits veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen signalisiert die Ortsgemeinde durch die Veranschlagung eines weiteren Betrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.250.000,-DM die Bereitschaft, den Landeszuschuß zum Bau der Grundschule vorzufinanzieren.
Die Finanzierung sämtlicher Ausgaben wird durch die nachfolgend benannten Einnahmen sichergestellt:
1. Ausgleichszahlungen von Beteiligten
im Umlegungsverfahren.150.000,— DM
2. Erschließungs- und Ausbaubeiträge
(siehe Seite 76).450.000,—DM
3. Einnahmen aus der Veräußerung
von Grundstücken.310.000,—DM
4. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.363.000,— DM
5. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.393.000,— DM
Ausblick 1996 bis 1998
Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, die Erschließung »Im Wiesenmorgen«, der Ausbau der Bürgersteige Niedererbacher Straße, der Straßenbau Niedererbacher Straße, der Marktplatzumbau, die Erschließung »Im Wolfen«, die Erschließung »Lahnstraße«, der allgemeine Grunderwerb, die Errichtung eines Gemeindehauses, die Zuweisung für den Grundschulbau, die Errichtung einer Grillhütte, die Erschließung eines Gewerbegebietes sowie die Erschließung eines Neubaugebietes sind die vielfältigen Investitionen der kommenden Jahre.
Diese Maßnahmen können, so signalisieren es die Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung, problemlos finanziert werden. Ein Ausblick (Prognose), der die Ortsgemeinde bei ihren weiteren Vorhaben positiv stimmen sollte. i Beauftragung eines Rechtsanwaltes
zur Interessenvertretung der Ortsgemeinde Nentershausen gegenüber der Bahn AG Der Ortsgemeinderat beschloß, Herrn Rechtsanwalt Dr. Becker vom Büro Redecker, Bonn, mit der Wahrnehmung der Interessen der Ortsgemeinde Nentershausen gegenüber der Bahn AG zu beauftragen.
Auftrag zwecks Erstellung einer Dorf-Chronik vergeben Der Auftrag zur Erstellung einer Dorf-Chronik für die Ortsgemeinde Nentershausen wurde an Frau Sabine Hübner, Neuhäusel, vergeben.
DRK- Ortsverein Nentershausen e.V.
Jahreshauptversammlung
Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 10. März 1995, um 20.00 Uhr, im Gasthaus Ohly, Nentershausen, statt. Hierzu sind alle aktiven und fördernden Mitglieder recht herzlich eingeladen.
Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Geschäftsbericht 1994, 4. Kassenbericht 1994, 5. Bericht über Kassenprüfung, 6. Entlastung Kassierer und Vorstand, 7. Haushaltsplan 1995, 8. Sonstiges
Blutspendetermin Nentershausen Unser nächster Blutspendetermin findet am Donnerstag, dem 16. März 1995, von 16.30 bis 20.30 Uhr, in der Hauptschule Nentershausen statt.
Eingeladen sind alle Mitbürger von 18 bis 65 Jahren. Warum Blutspenden — Jeder Mensch kann unerwartet auf eine Blutspende angewiesen sein. Tragen Sie doch mit Ihrer Solidarität dazu bei, unseren verletzten und kranken Mitmenschen zu helfen.
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