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Montabaur

Es werden keine Kredite zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben benötigt. Da aber die Ortsgemeinde für Maßnahmen der kommenden Jahre bereits in 1995 Verpflichtungen einge- hen möchte, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.807.000,-DM zu veranschlagen bzw. festzusetzen. Gegenüber dem Vorjahr werden die Steuern für die Hundehal­tung angehoben.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes vermindert sich von 2.416.000,-DM um 29.000,-DM auf 2.387.000-DM. Ursäch­lich verantwortlich hierfür zeichnen geringere Zinseinnahmen aus der Rücklagenfestlegung sowie die Tatsache, daß keine Zuführung vom Vermögenshaushalt (1994 = 90.000, DM) benötigt wird, um den Verwaltungshaushalt auszugleichen. Ungeachtet dieser Tatsachen sollte man die Einnahmenent­wicklung des Bereichs Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen betrachten. Dieser Unterabschnitt mit seinem Einnahmesoll von 1.759.665,DM stellt nämlich den Löwenanteil (73,70 v. H.) der Einnahmen des Verwaltungs­haushaltes.

Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen ba­siert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1995. Be­trachtet man die Gewerbesteuer der letzten Jahre so ist eine rückläufige Tendenz erkennbär, die auch die wirtschaftliche Gesamtsituation wiederspiegelt.

Die positive Tendenz beim Einkommensteueranteil ist als Konsequenz eines höheren Steueraufkommens anzusehen, welches zur Verteilung ansteht und an dem die Ortsgemeinde partizipiert. Der Einkommensteueranteil entwickelt sich für die Ortsgemeinde zur bedeutendsten und konstantesten Ein­nahme auf Jahre hinaus.

Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie

folgt zusammen:

Erstattungen. 4,50 v. H.

Gebühren. 0,40 v. H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten,

Pachten und sonstige Verwaltungs­und Betriebseinnahmen. 6,20 v. H.

Sonstige Finanzeinnahmen.15,20 v. H.

(Konzessionsabgaben, Zinserträge u.ä.)

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf Erfahrungswerten des Vorjahres, er­geben sich aus tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelungen oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden. Nachfolgend wird verdeutlicht, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgaben an den Gesamtausgaben des Verwal­

tungshaushaltes haben:

Personalausgaben. 7,00 v. H.

Verwaltungs- und Betriebsausgaben.19,01 v. H.

Zuschüsse für soziale Zwecke

oder ähnliche Einrichtungen. 4,26 v. H.

Umlagen.54,52 v. H.

Zuführung zum Vermögenshaushalt...15,21 v. H.

In den kommenden Jahren wird allerdings wieder damit ge­rechnet, daß die Ortsgemeinde im Verwaltungshaushalt Über­schüsse erzielt, die dem Vermögenshaushalt zufließen werden. Dies ist eine Aussage, die dem Vorbericht des Haushaltes 1994 entnommen ist. Sie wird in eindeutiger Weise durch den Zu­führungsbetrag von 363.000,- DM bestätigt, der auch gleich­zeitig die echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1995 darstellt.

Vermögenshaushalt

Ein vom Ortsgemeinderat beschlossenes Investitionspro­gramm ist die Grundlage für die Aufstellung des Vermögens­haushaltes. Dieses Programm setzt die Prioritäten für die Investitionen fest und bestimmt infolgedessen auch den Volu­

mensumfang.

Maßnahmen

1. Einrichtung des Bürgermeisterzimmers. 10.000, DM

2. Bau eines Gemeindehauses

Planungskosten... 20.000,DM

3. Gewährung eines Darlehens und einer

Zuweisung an den Spielmannszug. 25.000,DM

4. Bauausgaben Kapelle. 14.000, DM

5. Neu- und Umbau von Kinderspielplätzen.... 30.000,DM

6. Kostenbeteiligung an der Neueinrichtung

des Kindergartens. 15.000,-DM

7. Bauausgaben Stadiongebäude. 75.000,- DM

8. Grunderwerb im Umlegungsverfahren. 25.000,- DM

9. Zuweisungen für

Dorferneuerungsmaßnahmen. 2.000, DM

Nr. 9/95

10. Erschließung »Iin Wiesenmorgen«

II. Abschnitt einschließlich

Straßenoberflächenentwässerungsanteil.196.000,- DM

11. Ausbau der Bürgersteige in der

Niedererbacher Straße einschließlich Straßenoberflächenentwässerungsanteil.205.000, DM

12. Umbau des Marktplatzbereiches einschließlich

Straßenoberflächenentwässerungsanteil.226.000, DM

13. Ausbau der Niedererbacher Straße

Vorfinanzierung der Kreiskosten.250.000,-DM

14. Erschließung »Lahnstraße« einschließlich

Straßenoberflächenentwässerungsanteil.225.000, DM

15. Investitionskostenanteil für Kanalerneuerungsmaßnahmen in

verschiedenen Ortsstraßen.138.000,DM

16. Straßenbeleuchtungserweiterung. 5.000,-DM

17. Erwerb von Grundstücken. 30.000, DM

18. Haus- und Kanalanschlußkosten

für den Grundschulstandort.165.000,DM

Neben bereits veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen signalisiert die Ortsgemeinde durch die Veranschlagung eines weiteren Betrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.250.000,-DM die Bereitschaft, den Landeszuschuß zum Bau der Grundschule vorzufinanzieren.

Die Finanzierung sämtlicher Ausgaben wird durch die nach­folgend benannten Einnahmen sichergestellt:

1. Ausgleichszahlungen von Beteiligten

im Umlegungsverfahren.150.000, DM

2. Erschließungs- und Ausbaubeiträge

(siehe Seite 76).450.000,DM

3. Einnahmen aus der Veräußerung

von Grundstücken.310.000,DM

4. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.363.000, DM

5. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.393.000, DM

Ausblick 1996 bis 1998

Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, die Er­schließung »Im Wiesenmorgen«, der Ausbau der Bürgersteige Niedererbacher Straße, der Straßenbau Niedererbacher Straße, der Marktplatzumbau, die Erschließung »Im Wolfen«, die Erschließung »Lahnstraße«, der allgemeine Grunderwerb, die Errichtung eines Gemeindehauses, die Zuweisung für den Grundschulbau, die Errichtung einer Grillhütte, die Er­schließung eines Gewerbegebietes sowie die Erschließung ei­nes Neubaugebietes sind die vielfältigen Investitionen der kommenden Jahre.

Diese Maßnahmen können, so signalisieren es die Berechnun­gen der mittelfristigen Finanzplanung, problemlos finanziert werden. Ein Ausblick (Prognose), der die Ortsgemeinde bei ihren weiteren Vorhaben positiv stimmen sollte. i Beauftragung eines Rechtsanwaltes

zur Interessenvertretung der Ortsgemeinde Nentershausen gegenüber der Bahn AG Der Ortsgemeinderat beschloß, Herrn Rechtsanwalt Dr. Becker vom Büro Redecker, Bonn, mit der Wahrnehmung der Interessen der Ortsgemeinde Nentershausen gegenüber der Bahn AG zu beauftragen.

Auftrag zwecks Erstellung einer Dorf-Chronik vergeben Der Auftrag zur Erstellung einer Dorf-Chronik für die Ortsge­meinde Nentershausen wurde an Frau Sabine Hübner, Neu­häusel, vergeben.

DRK- Ortsverein Nentershausen e.V.

Jahreshauptversammlung

Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 10. März 1995, um 20.00 Uhr, im Gasthaus Ohly, Nentershausen, statt. Hierzu sind alle aktiven und fördernden Mitglieder recht herz­lich eingeladen.

Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Geschäftsbericht 1994, 4. Kassenbericht 1994, 5. Bericht über Kassenprüfung, 6. Entlastung Kassierer und Vorstand, 7. Haushaltsplan 1995, 8. Sonstiges

Blutspendetermin Nentershausen Unser nächster Blutspendetermin findet am Donnerstag, dem 16. März 1995, von 16.30 bis 20.30 Uhr, in der Hauptschule Nentershausen statt.

Eingeladen sind alle Mitbürger von 18 bis 65 Jahren. Warum Blutspenden Jeder Mensch kann unerwartet auf eine Blut­spende angewiesen sein. Tragen Sie doch mit Ihrer Solidarität dazu bei, unseren verletzten und kranken Mitmenschen zu helfen.

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