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Montabaur

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Nr. 8/95

Horbach

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach vom 16.02.1995

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1995 verabschiedet In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1995 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1995, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben .je 661.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 603.000 DM

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 186.000 DM festgesetzt.

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1995 wie

folgt festgelegt:

Grundsteuer A. 250 v. H.

Grundsteuer B.290 v. H.

Gewerbesteuer.300 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund.36 DM

für den zweiten Hund.54 DM

für jeden weiteren Hund.72 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushal-tssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1995 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Infor­mationen zur Kenntnis gegeben:

Ein Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr läßt erken­nen, daß die ursprünglich geplante Neuverschuldung in Höhe von 48.000,DM nicht eintreten wird. Man wird voraussicht­lich sogar über Rücklagenmittel in Höhe von rd. 200.000,-DM verfügen. Diese positive Entwicklung ist im wesentlichen zu­rückzuführen auf die Verlagerung von Maßnahmen (z. B. Sa­nierung des Bürgermeisteramtes, Ausbau der Schulstraße) nach 1995 sowie auf Mehreinnahmen beim Forsthaushalt.

Die Ortsgemeinde Horbach ist zum 31.12.1994 erneut schul­denfrei.

Haushalt 1995

Das Gesamtvolumen des Haushaltes beläuft sich auf 1.264.000, DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 661.000,DM und auf den ausgegliche­nen Vermögenshaushalt 603.000,DM.

Da keine Kredite zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben benötigt werden, erübrigt sich deren Festsetzung. Um aber im Haushaltsjahr 1995 Auftragsvergaben (Straßenbau) vorneh­men zu können, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 186.000,-DM veranschlagt bzw. festgesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr treten keine Veränderungen bei der Steuerhebesätzen ein.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 648.000,DM um 13.000,DM auf661.000,DM. Steigerungs­grund sind insbesondere höhere Einnahmen im Forsthaushalt. Auslaufende Grundsteuervergünstigungen und Wertfort­schreibungen sind verantwortlich für den Anstieg bei der Grundsteuer B. Das Aufkommen bei der Grundsteuer A bleibt konstant. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Er­gebnis des Jahres 1994 und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen.

Der Einkommensteueranteil, konstanteste Einnahme der Ortsgemeinde, erhöht sich aufgrund des gestiegenen Einkom- menpontentials, welches zur Verteilung ansteht.

Der Rückgang bei den Schlüsselzuweisüngen ist der gestiege­nen örtlichen Steuerkraft zuzurechnen:

Das Einnahmesoll des Steuerabschnitts in Höhe von 524.750, DM stellt 79,39 v. H. der Einnahmen des Verwaltungshaushal­tes.

Der Ausgabenbereich des Verwaltungshaushaltes wird ge­prägt durch das Gesamtumlagesoll in Höhe von 345.480,DM; dies sind 52,27 v. H. der Ausgaben des Verwaltungshaushal­tes.

Bei gleichem Gewerbesteueraufkommen erhöht sich die Ge­werbesteuerumlage infolge der Anhebung des Umlagesatzes von 56 v. H. auf 79 v. H. '

Der niedrigere Betrag der Umlage an das Land (Fonds Deut­sche Einheit) beruht auf der direkten Verrechnung mit der Gewerbesteuerumlage. Die Erhöhung der Umlagegrundlage ist Ursache für die Steigerung von Kreis- und Verbandsge­meindeumlage.

Ausdruck der insgesamt positiven Entwicklung des Verwal­tungshaushaltes gegenüber dem abgelaufenen Haushaltsjahr ist der Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 24.000,DM (1994 - 12.000,DM). Dieser Zuführungsbe­trag bildet zusammen mit den in Abzug zu bringenden Sach­kosten für Umlegungsverfahren in Höhe von 6.000, DM die freie Finanzspitze.

Abschließend ist zu bemerken, daß die Ansätze für die ständig wiederkehrenden Ausgaben und Einnahmen auf den Erfah­rungswerten des Vorjahres beruhen.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionspro­gramm bildet die Grundlage zur Aufstellung des Vermögens­haushaltes. Ausweislich dieses Programmes sind für die nach­folgenden Maßnahmen die entsprechenden Haushaltsmittel

bereitzusteflen:

1. Sanierung des Bürgermeisteramtes... 85.000, DM

2. Bau einer Freizeitanlage mit Zuwegung

»Brunnenweg« (1. Pflegegang). 5.000,-DM

3. Ausgleichszahlungen im Umlegungsverfahren

»Kleines Hühfeld«. 10.000,DM

4. Grunderwerb im Zuge des Ausbaues

der L 326... 30.000,-DM

5. Erschließung »Kleines Hühfeld«.150.000,DM

6. Ausbau der Schulstraße einschl.

Straßenbeleuchtung...286.000,-DM

7. Reparaturarbeiten Brunnenweg. 10.000, DM

8. Erweiterung der Belegungsfläche auf dem

Friedhof.. 25.000,-DM

9. Zuweisung zur Anschaffung eines

Streugerätes. 1.500,DM

10. Zuführung zur allgemeinen Rücklage

(Planabrundung). 500, DM

Die Finanzierung sämtlicher Ausgaben wird durch folgende Einnahmen ermöglichst:

1. Zuweisung zum Kindergartenbau vom Land250.000,DM

2. Zuweisung zum Kindergartenbau von der Ortsgemeinde

Gackenbach... 30.000,DM

3. Ausgleichszahlungen im Umlegungsverfahren »Kleines

Hühfeld«... 10.000,-DM

4. Erschließungsbeiträge »Kleines Hühfeld«.100.000, DM

5. Zuführung vom Verwaltungshaushalt. 24.000,DM

6. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.189.000, DM

Ausblick 1996 bis 1998

Für die nächsten Haushaltsjahre hat die Ortsgemeinde folgen­de Maßnahmen vorgesehen:

- Erschließung »Kleines Hühfeld« Fertigstellung

- Ausbau der Schulstraße - Fertigstellung -

- Ausbau »Roter Weg« und »Waldstraße« einschließlich Straßenbeleuchtung

- Ausbau Rebstock einschließlich Straßenbeleuchtung

- Umgestaltung Kinderspielplatz

- Erschließung Baugebiet »Auf der Heide« (Erweiterung)

- Wirtschaftswegebau

Die mittelfristige Finanzplanung signalisiert eine problemlose Finanzierung aller Vorhaben.

Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1994 Der Ortsgemeinderat stimmte der Leistung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1994 in Höhe von 8.054,24 DM für den Ausbau der Ortsdurchfahrt L 326 zu. Es handelte sich bei dieser Ausgabe um eine Kosten­rückforderung -für gemeinschaftlich durchgeführte Baulei-, stungen beim Ausbau der L 326 des Landes Rheinland-Pfalz. Dies war bei der Aufstellung des Haushaltsplanes nicht be­kannt, da die Maßnahme bereits im Jahr 1992 abgeschlossen war.

MGV »Cacilia« Horbach e.V.

Wegen der Fernsehsitzung wird die Chorprobe auf 18.00 Uhr vorverlegt. Wir bitten um Beachtung und vollzählige Teilnah­me.