Montabaur
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Nr. 8/95
Horbach
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach vom 16.02.1995
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1995 verabschiedet In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1995 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1995, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben .je 661.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 603.000 DM
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 186.000 DM festgesetzt.
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1995 wie
folgt festgelegt:
Grundsteuer A. 250 v. H.
Grundsteuer B.290 v. H.
Gewerbesteuer.300 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.36 DM
für den zweiten Hund.54 DM
für jeden weiteren Hund.72 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushal-tssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1995 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Ein Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr läßt erkennen, daß die ursprünglich geplante Neuverschuldung in Höhe von 48.000,—DM nicht eintreten wird. Man wird voraussichtlich sogar über Rücklagenmittel in Höhe von rd. 200.000,-DM verfügen. Diese positive Entwicklung ist im wesentlichen zurückzuführen auf die Verlagerung von Maßnahmen (z. B. Sanierung des Bürgermeisteramtes, Ausbau der Schulstraße) nach 1995 sowie auf Mehreinnahmen beim Forsthaushalt.
Die Ortsgemeinde Horbach ist zum 31.12.1994 erneut schuldenfrei.
Haushalt 1995
Das Gesamtvolumen des Haushaltes beläuft sich auf 1.264.000,— DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 661.000,—DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 603.000,—DM.
Da keine Kredite zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben benötigt werden, erübrigt sich deren Festsetzung. Um aber im Haushaltsjahr 1995 Auftragsvergaben (Straßenbau) vornehmen zu können, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 186.000,-DM veranschlagt bzw. festgesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr treten keine Veränderungen bei der Steuerhebesätzen ein.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 648.000,—DM um 13.000,—DM auf661.000,—DM. Steigerungsgrund sind insbesondere höhere Einnahmen im Forsthaushalt. Auslaufende Grundsteuervergünstigungen und Wertfortschreibungen sind verantwortlich für den Anstieg bei der Grundsteuer B. Das Aufkommen bei der Grundsteuer A bleibt konstant. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Jahres 1994 und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen.
Der Einkommensteueranteil, konstanteste Einnahme der Ortsgemeinde, erhöht sich aufgrund des gestiegenen Einkom- menpontentials, welches zur Verteilung ansteht.
Der Rückgang bei den Schlüsselzuweisüngen ist der gestiegenen örtlichen Steuerkraft zuzurechnen:
Das Einnahmesoll des Steuerabschnitts in Höhe von 524.750,— DM stellt 79,39 v. H. der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.
Der Ausgabenbereich des Verwaltungshaushaltes wird geprägt durch das Gesamtumlagesoll in Höhe von 345.480,—DM; dies sind 52,27 v. H. der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes.
Bei gleichem Gewerbesteueraufkommen erhöht sich die Gewerbesteuerumlage infolge der Anhebung des Umlagesatzes von 56 v. H. auf 79 v. H. '
Der niedrigere Betrag der Umlage an das Land (Fonds Deutsche Einheit) beruht auf der direkten Verrechnung mit der Gewerbesteuerumlage. Die Erhöhung der Umlagegrundlage ist Ursache für die Steigerung von Kreis- und Verbandsgemeindeumlage.
Ausdruck der insgesamt positiven Entwicklung des Verwaltungshaushaltes gegenüber dem abgelaufenen Haushaltsjahr ist der Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 24.000,—DM (1994 - 12.000,—DM). Dieser Zuführungsbetrag bildet zusammen mit den in Abzug zu bringenden Sachkosten für Umlegungsverfahren in Höhe von 6.000,— DM die freie Finanzspitze.
Abschließend ist zu bemerken, daß die Ansätze für die ständig wiederkehrenden Ausgaben und Einnahmen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres beruhen.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage zur Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Ausweislich dieses Programmes sind für die nachfolgenden Maßnahmen die entsprechenden Haushaltsmittel
bereitzusteflen:
1. Sanierung des Bürgermeisteramtes... 85.000,— DM
2. Bau einer Freizeitanlage mit Zuwegung
»Brunnenweg« (1. Pflegegang). 5.000,-DM
3. Ausgleichszahlungen im Umlegungsverfahren
»Kleines Hühfeld«. 10.000,—DM
4. Grunderwerb im Zuge des Ausbaues
der L 326... 30.000,-DM
5. Erschließung »Kleines Hühfeld«.150.000,—DM
6. Ausbau der Schulstraße einschl.
Straßenbeleuchtung...286.000,-DM
7. Reparaturarbeiten Brunnenweg. 10.000,— DM
8. Erweiterung der Belegungsfläche auf dem
Friedhof.. 25.000,-DM
9. Zuweisung zur Anschaffung eines
Streugerätes. 1.500,—DM
10. Zuführung zur allgemeinen Rücklage
(Planabrundung). 500,— DM
Die Finanzierung sämtlicher Ausgaben wird durch folgende Einnahmen ermöglichst:
1. Zuweisung zum Kindergartenbau vom Land250.000,—DM
2. Zuweisung zum Kindergartenbau von der Ortsgemeinde
Gackenbach... 30.000,—DM
3. Ausgleichszahlungen im Umlegungsverfahren »Kleines
Hühfeld«... 10.000,-DM
4. Erschließungsbeiträge »Kleines Hühfeld«.100.000,— DM
5. Zuführung vom Verwaltungshaushalt. 24.000,—DM
6. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.189.000,— DM
Ausblick 1996 bis 1998
Für die nächsten Haushaltsjahre hat die Ortsgemeinde folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Erschließung »Kleines Hühfeld« — Fertigstellung —
- Ausbau der Schulstraße - Fertigstellung -
- Ausbau »Roter Weg« und »Waldstraße« einschließlich Straßenbeleuchtung
- Ausbau Rebstock einschließlich Straßenbeleuchtung
- Umgestaltung Kinderspielplatz
- Erschließung Baugebiet »Auf der Heide« (Erweiterung)
- Wirtschaftswegebau
Die mittelfristige Finanzplanung signalisiert eine problemlose Finanzierung aller Vorhaben.
Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1994 Der Ortsgemeinderat stimmte der Leistung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1994 in Höhe von 8.054,24 DM für den Ausbau der Ortsdurchfahrt L 326 zu. Es handelte sich bei dieser Ausgabe um eine Kostenrückforderung -für gemeinschaftlich durchgeführte Baulei-, stungen beim Ausbau der L 326 des Landes Rheinland-Pfalz. Dies war bei der Aufstellung des Haushaltsplanes nicht bekannt, da die Maßnahme bereits im Jahr 1992 abgeschlossen war.
MGV »Cacilia« Horbach e.V.
Wegen der Fernsehsitzung wird die Chorprobe auf 18.00 Uhr vorverlegt. Wir bitten um Beachtung und vollzählige Teilnahme.

