Montabaur
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Entlastung des Vorstandes, 6. Wahl des Versammlungsleiters,
7. Neuwahl des Vorstandes, 8. Verschiedenes.
TG Montabaur
Für.die nächsten beiden Trampolin-Übungstage gelten folgende, Änderungen:
Samstag, 25. Februar 1995, Turnhalle des Peter-Altmeier- Aufbaugymnasiums:
08.30 bis 09,40 Uhr Anfängergruppe L 1 und L2 09.45 bis 10.35 Uhr Fortgeschrittene L 3 10.40 bis 11.30 Uhr Fortgeschrittene L 4
11.35 bis 12.25 Uhr Fortgeschrittene L 5 und höher Mittwoch, 1. März 1995, neue Kreissporthalle im Schulzentrum:
14.30 bis 15.30 Uhr Anfängergruppe L 1 und L 2
15.35 bis 16.15 Uhr Fortgeschrittene L 3 16.20 bis 17.10 Uhr Fortgeschrittene L 4
17.15 bis 18.00 Uhr Fortgeschrittene L 5 und höher
TSV Eigendorf 1904 e.V.
Abteilung Tennis -10. Abteilungsversammlung Die 10. Abteilungsversämmlung am Freitag, 3. März 1995, 20.00 Uhr, findet nicht - wie angekündigt-in der Köppelstube Eigendorf, sondern in der Gaststätte »Zum Westerwald« (Inh. Tomic) - ehemals Pohlmann - in Horressen, statt.
TSV Eigendorf
Wir laden alle Kinder zur Fastnacht beim TSV am Sonntag, 26.02., in die Gemeindehalle nach Eigendorf ein. Einlaß ab 14.30 Uhr. Die Veranstaltung steht auch diesmal unter der Leitung von F. J. Kaster, für die musikalische Umrahmung sorgen Rainer und Axel.
Alte Herren Eigendorf
Am Samstag, dem 25.02.1995, spielen wir um 14.00 Uhr in Halle 1 gegen Horressen.
Feuerwehr Eigendorf
Die Ffw. Eigendorf fährt vom 25.05. bis 28.05.1995 nach Österreich (Lechtal/Holzgau). Zu dieser Fahrt sind alle interessierten Mitbürger sowie auch evtl. Vereine herzlich eingeladen. Nähere Auskünfte und Anmeldungen nimmt K.-H. Bösch (02602/4346) entgegen.
Gesangverein »Wohlgemuth« Ettersdorf
Chorproben im März
Am Mittwoch, dem 01.03.1995, findet die Probe schon um 19.30 Uhr statt. Anschließend gehen, wir zum Heringsessen ins Ver- Ginslokäl
Am Mittwoch, 08.03.1995, um 20.00 Uhr, Probe für Geburtstagsständchen.
Weitere Chorproben im März finden jeweils samstags: 11.03., 18.03. und 25.03. um 18.00 Uhr statt. Um Beachtung wird gebeten.
Musikverein 1961 Horressen e.V.
Am 10. März 1995 findet unsere Jahreshauptversammlung um 20.00 Uhr in der Bürgerstube Horressen statt. Hierzu sind alle aktiven und inaktiven Vereinsmitglieder herzlich eingeladen.
Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Bericht des 1. Vorsitzenden, der Jugendleiterin, des 1. Kassierers und der Kassenprüferinnen, 4. Wahl eines Wahlleiters, 5. Antrag auf Entlastung des Vorstandes, 6. Neuwahl des Vorstandes, 7. Neuwahl eines Kassenprüfers, 8. Anträge, 9. Sonstiges.
Anträge sind bis spätestens 03.03.1995 beim Vorstand einzureichen.
SV Horressen 1919 e.V.
Jahreshauptversammlung des SV Horressen 1919 e.V.
Die durch Beschluß der Versammlung am 27.01.1995 unterbrochene Jahreshauptversammlung wird am Freitag, 17.03.1995 um 20.00 Uhr mit folgenden Tagesordnungspunkten fortgeführt: 10. Neuwahl des Vorstandes, 11. Neuwahl
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eines Kassenprüfers, 13. Verschiedenes. Das Einreichen von Anträgen zu dieser Versammlung ist nicht mehr zulässig.
Jahreshauptversammlung 1995 des SV Olympia Eschelbach
Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung laden wir alle Vereinsmitglieder herzlich ein in unser Sportlerheim am Sportplatz.
Termin: Freitag, 10.03.1995,20.00 Uhr Anträge zur Jahreshauptversammlung sind bis zum 03.03.1995 beim 1. Vorsitzenden Heribert Pfeil schriftlich einzureichen.
Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Totenehrung, 3. Bericht des Vorsitzenden, 4. Kassenbericht, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung des Vorstandes, 7. Berichte der Abteilungsleiter, 8. Neuwahl eines Kassenprüfers, 9. Wahl eines Kassenprüfers für den Vereinsring, 10. Anträge, 11. Verschiedenes.
“AHRBACHGEMEINDEN”
Heiligenroth
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 07.02.1995 Sperrung des Verbindungsweges am »Bawert« für den Durchgangsverkehr
Einem Antrag auf Sperrung des Verbindungsweges am »Bawert« für den Durchgangsverkehr wurde einstimmig zugestimmt. Die Absperrung des Weges soll durch einen Blumenkübel erfolgen, der mit einer Straßenlaterne beleuchtet wird.
Einleitung des Umlegungsverfahrens für das Baugebiet des Bebauungsplanes »Illbach - Nordumgehung K 103« gemäß § 47 BauGB beschlossen
Die Ratsmitglieder beschlossen mehrheitlich, gemäß § 47 Baugesetzbuch vom 08.12.1986 in Verbindung mit der jeweils gültigen Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse für das Baugebiet des Bebauungsplanes »Illbach - Nordumgehung K 103« die Umlegung einzuleiten. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung »Illbach«.
Das Umlegungsgebiet liegt nördlich der K 152 und der A 3, begrenzt im Westen von der B 255 und im Osten von der Gemarkungsgrenze Goldhausen (Ahrbach).
Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden«
Einstimmig wurde beschlossen, am diesjährigen Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« nicht teilzunehmen. Änderung des Bebauungsplanes »Im Güren« beschlossen Im Rahmen der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch wurden weder von den Bürgern noch von den Trägern öffentlicher Belange Bedenken und Anregungen geltend gemacht. Der Ortsgemeinderat stimmte der durch Beschluß vom 16.06.1994 eingeleiteten Änderung des Bebauungsplanes »Im Güren« mit folgendem Inhalt zu:
Der Bebauungsplan »Im Güren« wird um die Textfestsetzung »Die Anzahl der Wohneinheiten wird auf höchstens 2, zuzüglich einer Einliegerwohnung, begrenzt« geändert und ergänzt.
Sodann beschlossen die Ratsmitglieder die Änderung des Bebauungsplanes »Im Güren« als Satzung gemäß §§ 10 Baugesetzbuch, 24 Gemeindeordnung.
Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Kuh« beschlossen Nachdem weder im Rahmen der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch noch im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch Bedenken und Anregungen eingebracht wurden, stimmte der Ortsgemeinderat der durch Beschluß vom 12.04.1994 eingeleiteten Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Kuh« mit folgendem Inhalt zu:
Die in der Begründung des Bebauungsplanes »Auf der Kuh« unter Nr. 12 enthaltenen allgemeinen Festsetzungen werden um den Punkt f)
»Die Anzahl der Wohneinheiten wird auf höchstens drei begrenzt«
geändert und ergänzt.

