Montabaur
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Nr. 6/95
Öffentliche Bekanntmachung
_ Ruppach-Goldhausen _
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Flurzaun - In den Appelstücker« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 06.02.1995 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Flurzaun - In den Appelstücker« wie folgt zu ändern:
1. Die Textfestsetzung Nr. 1.11 — Höhenlage der baulichen Anlage - wird wie folgt geändert:
Die Höhe Oberkante Rohfußboden des Erdgeschosses darf bei talseitiger Erschließung sowie bei Gelände- und Verkehrsflächengleichheit nicht mehr als 0,80 m (bisher 0,40 m) über dem höchsten Punkt der Oberkante fertige Straßendecke hinausragen (s. Schnitt A/A). Die Oberkante fertige Straßendecke richtet sich nach den Festlegungen im Straßenausbauplan.
In hängigem Gelände darf bei bergseitiger Erschließung die Höhe Oberkante Rohfußboden des Erdgeschosses, gemessen als Vertikalprojektion, an der bergseitig gelegenen Gebäudekante zum Schnittpunkt natürliches Gelände 0,80 m (bisher 0,40 m) nicht überschreiten (s. Schnitt B/B). Der natürliche Geländeverlauf ist zum jeweiligen Bauantrag nachzuweisen.
Das Gelände darf nur in dem Maße verändert werden, wie es für die Bebauung und Erschließung der Grundstücke unbedingt notwendig ist. Die angrenzenden Flächen sind anzugleichen und an die gegebene Geländesituation anzupassen.
2. Außerdem wird der Bebauungsplan um die Textfestsetzung 1.12
»Die Anzahl der Wohneinheiten wird auf höchstens drei begrenzt« ergänzt.
Der Planbereich ist begrenzt:
- im Norden: durch den Weg Flurstück 2697 und die Südgrenzen der Flurstücke 2379 — 2384 sowie 1888 und 1869
- im Westen: durch die Bergstraße bzw. die K 101 und die Westgrenze des Flurstückes 1813
- im Süden: durch die Nordstraße
- im Osten: durch den Wirtschaftsweg Flurstück 2691 und ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
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Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
56412 Ruppach-Goldhausen, 7. Februar 1995
• Sprenger, Ortsbürgermeister
Änderung des Bebauungsplanes »Flurzaun - In den Appelstücker« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 06.02.1995 die Änderung des Bebauungsplanes »Flurzaun - In den Appelstücker« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele, die Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck wir Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit
vom 20.02. bis 20.03.1995 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) oder während der ortsüblichen Dienststunden beim Ortsbürgermeister.
56412 Ruppach-Goldhausen, 7. Februar 1995
Sprenger, Ortsbürgermeister
Urlaub des Ortsbürgermeisters
In der Zeit vom 12.02. bis 26.02.1995 befinde ich mich in Urlaub. Die Vertretung in diesem Zeitraum übernimmt der I. Ortsbeigeordnete Günter Steudter, Die Sprechstunden werden zu den gewohnten Zeiten abgehalten (in dringenden Fällen steht Ihnen selbstverständlich auch die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zur Verfügung, Tel.: 02602/1260).
gez. Gerold Sprenger, Ortsbürgermeister
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters fallt aus
Am Dienstag, dem 28.02.1995 (Fastnachtdienstag), fällt die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters aus.
gez. Gerold Sprenger, Ortsbürgermeister
VDK Ruppach-Goldhausen
Am Montag, dem 13.02.1995, um 19.30 Uhr, hält in der Gastwirtschaft Ruhberg Schänke, Ruppach, Herr Wardeiner, Hachenburg, ein Referat über das Pflegeversicherungs-Gesetz mit anschließender Diskussion. Auch Nichtmitglieder sind zu diesem Vortrag eingeladen.
Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.
. Abteilung Handball
"Samstag, 11. Februar 1995 — Damenmannschaft, 16.15 Uhr: GW Mendig — SG Saynbachtal/Ahrbach, Spielort: Sporthalle, Mendig-Obermendig, Treffpunkt: Vogelsanghalle, Heiligen- roth, um 14.45 Uhr.
Samstag, 11. Februar 1995 - I Mannschaft, 17.00 Uhr: SG Saynbachtal/Ahrbach - VfL Remagen, Spielort: Oberwaldhalle, Selters, Treffpunkt: Oberwaldhalle, Selters, um 16.00 Uhr. Samstag, 11. Februar 1995 -II. Mannschaft, 18.45 Uhr: SG Saynbachtal/Ahrbach — SV Urmitz IV, Spielort: Oberwaldhalle, Selters, Treffpunkt: Oberwaldhalle, Selters, um 18.00 Uhr. Zuschauer sind wie immer recht herzlich willkommen.
Katholische Kirchengemeinde »Maria Himmelfahrt« *
-, .i Fastnachts-Nachmittag für Senioren Alle Seniorinnen und Senioren aus Eitelborn sind ganz herzlich 1 Öingeladen zu einem geselligen Karnevals-Nachmittag
“AUGST”

