Montabaur
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form- vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch hach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
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Girod
Fundsache
Braunes Schlüsseletui mit 2 Schlüsseln als Fundsache abgegeben.
Hannappel, Ortsbürgermeister
Katholisches Bildungswerk
Thema: Hatha-Yoga für Senioren
Beginn: Donnerstag, 09.02.1995,18.30 bis 20.00 Uhr
Dauer: 15 Treffen ä 90 Minuten
Ort: Girod, Gemeindehaus
Leitung: Roswitha Amenda, Eschelbach
TN-Gebühr: 68,- DM (Zuschuß von Krankenkassen möglich) Nähere Auskünfte: Monika Schöpping, Tel. 06485/708, Judith Bauch, Tel. 06485/8545, Claudia Münz, Tel. 06485/216.
Görgeshausen
Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am
Donnerstag, dem 9. Februar 1995, um 20.00 Uhr im Raum geben dem Rathaus statt.
Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung
1. Beratung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung. für das Haushaltsjahr 1995
2. Verschiedenes
56412 Görgeshausen, 31.01.1995
gez, Burkard, Ortsbürgermeister
Erdgasversorgung der Ortsgemeinde Görgeshausen
Im Vorgriff auf die in 1996 vorgesehene erdgasseitige Erschließung der Ortsgemeinde Görgeshausen will die Gasversorgung Westerwald, eine Potentialerfassung durchführen.
Die hierzu erforderlichen Ausgangsdaten sollen durch eine Umfrage in allen Häusern ermittelt werden. Hierbei sollen zunächst nur allgemeine Angaben über die bestehende Wärmeversorgung eingeholt werden.
Die Umfrage wird von einem Beauftragten der Gasversorgung Westerwald GmbH ab Ende Januar 1995 durchgeführt.
Ich würde es begrüßen, wenn die betreffenden Hausbesitzer die Fragen möglichst umfassend beantworten würden. Görgeshausen, 23. Januar 1995
Burkard, Ortsbürgermeister
Nr. 5/95
Sammelaktion zugunsten Lebenshilfe in Limburg
Die Sammelaktion zugunsten der Lebenshilfe in Limburg anläßlich der Nikolausfeier, der Weihnachtsfeiern der Alten Herren, der 1. Mannschaft des Grün-Weiß Görgeshausen, des Männergesangvereins und des Frauenchors Görgeshausen, erbrachte eine Spendensumme in Höhe von 592,53 DM.
Allen Spendern recht herzlichen Dank.
Burkard, Ortsbürgermeister
Gymnastik- und Freizeitsportverein e.V. Görgeshausen
Einladung zur Mitgliederversammlung
Zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung am Dienstag, dem 21.03.95, 20.00 Uhr, in die Gaststätte Jägerstube, Inh. Salzmann, Görgeshausen, Kirchstraße 6, laden wir alle aktiven und passiven Tumer/-innen recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Totenehrung; 3. Bericht der Schriftführerin; 4. Bericht der Kassiererin; 5. Entlastung des Vorstandes; 6. Planung der Aktivitäten 1995; 7. Wahl eines Versammlungsleiters; 8. Neuwahl des Vorstandes; 9. Verschiedenes.
SV Grün-Weiß Görgeshausen
Herzliche Einladung zur gemeinsamen Kappensitzung aller Vereine am Samstag, dem 4. Febr. 1995, 20.11 Uhr, Löwensteinhalle in Görgeshausen.
Großholbach
Brennholzversteigerung
Am Samstag, dem 4. Februar 1995, um 10.00 Uhr, findet in der »Wolfertsheck« eine Versteigerung von Buchenbrennholz einschließlich Schlagabraum statt.
Interessenten treffen sich an Ort und Stelle. .
Winfried Röther, Ortsbügermeister
_ Heilberscheid _
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid am 25.01.1995
Haushaltsplan/Haushaltsatzung 1995 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1995 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1995, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 627.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 595.000 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1995 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A...250 v.H.
Grundsteuer B....290 v.H.
Gewerbesteuer.300 v.H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund...36,- DM
für den zweiten Hund...54,- DM
für jeden weiteren Hund.72,- DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1995 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.
Ein kurzer Rückblick auf das Haushaltsjahr 1994 macht deutlich, daß die Ortsgemeinde weiterhin schuldenfrei bleibt. Desweiteren wird ein Rücklagenbestand von rd. 470.000,- DM erwartet. Der Erlös aus dem Verkauf von Bauplätzen sowie
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“EISBACHGEMEINDEN”

