Einzelbild herunterladen

Montabaur

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form- vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachver­halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch hach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

k

iu

Girod

Fundsache

Braunes Schlüsseletui mit 2 Schlüsseln als Fundsache abge­geben.

Hannappel, Ortsbürgermeister

Katholisches Bildungswerk

Thema: Hatha-Yoga für Senioren

Beginn: Donnerstag, 09.02.1995,18.30 bis 20.00 Uhr

Dauer: 15 Treffen ä 90 Minuten

Ort: Girod, Gemeindehaus

Leitung: Roswitha Amenda, Eschelbach

TN-Gebühr: 68,- DM (Zuschuß von Krankenkassen möglich) Nähere Auskünfte: Monika Schöpping, Tel. 06485/708, Ju­dith Bauch, Tel. 06485/8545, Claudia Münz, Tel. 06485/216.

Görgeshausen

Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am

Donnerstag, dem 9. Februar 1995, um 20.00 Uhr im Raum geben dem Rathaus statt.

Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung

1. Beratung über den Haushaltsplan und die Haushaltssat­zung. für das Haushaltsjahr 1995

2. Verschiedenes

56412 Görgeshausen, 31.01.1995

gez, Burkard, Ortsbürgermeister

Erdgasversorgung der Ortsgemeinde Görgeshausen

Im Vorgriff auf die in 1996 vorgesehene erdgasseitige Er­schließung der Ortsgemeinde Görgeshausen will die Gasver­sorgung Westerwald, eine Potentialerfassung durchführen.

Die hierzu erforderlichen Ausgangsdaten sollen durch eine Umfrage in allen Häusern ermittelt werden. Hierbei sollen zunächst nur allgemeine Angaben über die bestehende Wär­meversorgung eingeholt werden.

Die Umfrage wird von einem Beauftragten der Gasversorgung Westerwald GmbH ab Ende Januar 1995 durchgeführt.

Ich würde es begrüßen, wenn die betreffenden Hausbesitzer die Fragen möglichst umfassend beantworten würden. Görgeshausen, 23. Januar 1995

Burkard, Ortsbürgermeister

Nr. 5/95

Sammelaktion zugunsten Lebenshilfe in Limburg

Die Sammelaktion zugunsten der Lebenshilfe in Limburg an­läßlich der Nikolausfeier, der Weihnachtsfeiern der Alten Her­ren, der 1. Mannschaft des Grün-Weiß Görgeshausen, des Männergesangvereins und des Frauenchors Görgeshausen, erbrachte eine Spendensumme in Höhe von 592,53 DM.

Allen Spendern recht herzlichen Dank.

Burkard, Ortsbürgermeister

Gymnastik- und Freizeitsportverein e.V. Görgeshausen

Einladung zur Mitgliederversammlung

Zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung am Diens­tag, dem 21.03.95, 20.00 Uhr, in die Gaststätte Jägerstube, Inh. Salzmann, Görgeshausen, Kirchstraße 6, laden wir alle aktiven und passiven Tumer/-innen recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Totenehrung; 3. Bericht der Schriftführerin; 4. Bericht der Kassiererin; 5. Entlastung des Vorstandes; 6. Planung der Aktivitäten 1995; 7. Wahl eines Versammlungsleiters; 8. Neuwahl des Vorstandes; 9. Ver­schiedenes.

SV Grün-Weiß Görgeshausen

Herzliche Einladung zur gemeinsamen Kappensitzung aller Vereine am Samstag, dem 4. Febr. 1995, 20.11 Uhr, Löwen­steinhalle in Görgeshausen.

Großholbach

Brennholzversteigerung

Am Samstag, dem 4. Februar 1995, um 10.00 Uhr, findet in der »Wolfertsheck« eine Versteigerung von Buchenbrennholz einschließlich Schlagabraum statt.

Interessenten treffen sich an Ort und Stelle. .

Winfried Röther, Ortsbügermeister

_ Heilberscheid _

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid am 25.01.1995

Haushaltsplan/Haushaltsatzung 1995 einstimmig verabschiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1995 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1995, die die summarische Zusammenfassung des Haushalts­planes darstellt, enthält Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 627.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 595.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1995 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A...250 v.H.

Grundsteuer B....290 v.H.

Gewerbesteuer.300 v.H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund...36,- DM

für den zweiten Hund...54,- DM

für jeden weiteren Hund.72,- DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1995 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige In­formationen zur Kenntnis gegeben.

Ein kurzer Rückblick auf das Haushaltsjahr 1994 macht deut­lich, daß die Ortsgemeinde weiterhin schuldenfrei bleibt. Des­weiteren wird ein Rücklagenbestand von rd. 470.000,- DM erwartet. Der Erlös aus dem Verkauf von Bauplätzen sowie

17

EISBACHGEMEINDEN