Montabaur
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Nr. 4/95
Katholische Kirchengemeinde St. Laurentius, Nentershausen
Nentershausen
Samstag, 28.01., 18.30 Uhr Vorabendmesse Sonntag, 29.01., 10.00 Uhr Hochamt
Nomborn
Samstag, 28.01., 18.30 Uhr Vorabendfnesse
Heilberscheid Sonntag, 29.01., 08.30 Uhr Hochamt
Am Mittwoch, dem 15.03.1995, findet in Dernbach ein Einkehrtag der Frauen von 09.00 bis 17.00 Uhr, mit Schwester Fabiola statt. Thema: »Christliche Frau heute«. Interessenten bitte umgehend im Pfarrbüro — wegen Fahrmöglichkeit — anmelden.
Am Montag, dem 30.01., 20.00 Uhr, beginnen wir wieder mit den Bastelabenden für den Osterbasar im Jugendheim (unten). Alle, die gerne mitmachen möchten, sind herzhch dazu eingeladen.
Neueröffnung der Pfarrbücherei Nentershausen am Sonntag, dem 05.02.1995, um 11.00 Uhr nach dem Hochamt. In den zurückhegenden Monaten wurde unsere Borromäus Pfarrbücherei neu eingerichtet. Eine große Anzahl von Büchern wurden eingestellt. Dazu kommt ein reichhaltiges Angebot von Spielen, Musik- und Hörkassetten.
Katholische Kirchengemeinde St. Katharina, Niedererbach
Niedererbach
Sonntag, 29.01., 10.00 Uhr Hochamt, Familiengottesdienst, Kollekte für die neue Orgel
Görgeshausen
Samstag, 28.01., 18.00 Uhr Vorabendmesse
Sonntag, 29.01., 14.00 Uhr Taufgottesdienst: Markus Bruns,
Miriam Sophie Krebs, Eppenrod
Öffnungszeiten der Bücherei in:
Niedererbach jeden Sonntag.von 11.00 bis 12.00 Uhr
Görgeshausen jeden Dienstag.....von 16.30 bis 17.30 Uhr
Katholische Pfarrgemeinde St. Jakobus zu Girod / Ww.
Gottesdienstordnung vom 29.01. bis 05.02.1995 Samstag, 18.30 Uhr Vorabendm. A. f. Peter Henkes u. verst. Angehörige
4. Sonntag im Jahreskreis, 09.30 Uhr Hochamt für die Pfarrgemeinde, keine Andacht!
Montag, 08.00 Uhr A. f. Verst. d. Farn. Christian Bauch Dienstag, 08.00 Uhr A. f. Bernhard Eid
Mittwoch, 08.00 Uhr A. f. Ehel. Georg u. Maria Reßmann u. verst. Angehörige
Donnerstag, Fest der Darstellung des Herrn (Lichtmeß!), 18.30 Uhr Kerzenweihe, anschl. Prozession durch die Kirche, danach dt. Amt für Mathilde Schäfer u. Klara Schröder - alle sind eingeladen!
Freitag, St. Blasius-Fest, »Verl. Tag« (Ortsfeiertag!), 10.00 Uhr Erteilung des Blasius-Segens an ältere Leute, Mütter m. Kleinkindern etc!
14.30 Uhr feierl. Stiftungs-Konzelebrations-Hochamt m. Festpr., anschl. Erteilung des Blasius-Segens (2 Priester!)
18.30 Uhr Abendm. f. Ehel. Peter u. Anna Mai, anschl. Erteilung des Blasius-Segens! — Herz-Jesu-Freitag eine Woche später! Koll. am Verl. Tag für Kirche und Pfarrei
Samstag, 08.00 Uhr A. f. Ehel. Peter u. Kath. Eid u. Angehörige
16.00 Uhr stille Anbetung
16.30 Uhr Salve-Andacht: Wir beten um den Frieden in der Welt
18.30 Uhr Vorabendm. A. f. Verst. in Meinung
Beichtgelegenheit: Samstag, 16.00 Uhr bis zur Salve-Andacht für alle.
“Wissenswertes”
Heimatbesuch der pommerschen Landsleute 1995
Pommern fahren wieder in die Heimat Wir bieten 1995 wieder Reisen in die Heimat an. Diesmal fahren wir wieder nach Stettin, Kolberg, Schneidemühl und Danzig. Die Unterbringung erfolgt in erstklassigen Hotels. Von Stettin, Kolberg, Schneidemühl und Danzig aus sind viele Ausflugsfahrten in die Umgebung geplant. Jeder hat Gelegenheit, seinen Heimatort zu besuchen. Für die Fahrt wird ein Reisebus aus dem Raum Saarbrücken eingesetzt, so daß an der gesamten Strecke über Mannheim bis nach Eisenach Zusteigemöglichkeiten bestehen. Zur Erledigung der Reiseformalitäten benötigen alle Reiseteilnehmer einen gültigen Reisepaß. Nähere Auskünfte über den Fahrtverlauf und den Aufenthalt gibt Ihnen Ihr Altdamer Landsmann Harry Hellmann unter der Telefon-Nummer 06371/3782.
Selbsthilfegruppen
Änderung:
Multiple Sklerose-Beratungsstelle
Frau Issel-Domberg, Telefon.02666/8197
Frauenhausberatungsladen
Montag bis Freitag von 09.00 bis 11.00 Uhr
unter Telefon.02663/27027
Haben Sie Fragen zur Rentenversicherung?
Sprechtage der LVA Rheinland-Pfalz 1995 Versichertenälteste der LVA
1995 bietet die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland- Pfalz, Speyer, in 197 Städten und Gemeinden in Rheinland- Pfalz ihren Versicherten und Rentnern Sprechtage an.
Wo und wann diese Sprechtage stattfinden, ist dem Faltblatt »Auskunft und Beratung — Sprechtage 1995« zu entnehmen, das die Pressestelle der LVA Rheinland-Pfalz, 67340 Speyer, auf Anforderung kostenlos zur Verfügung stellt.
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Die Volksbank Montabaur-Wallmerod informiert:
Der »Steuerblock« hilft bei der Einkommensteuererklärung
außergewöhnliche Belastungen: was wird anerkannt? Der Punkt »außergewöhnliche Belastungen« zählt zu den besonders kniffligen in der Einkommensteuererklärung. Was erkennt das Finanzamt an?
Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die dem Steuerzahler zwangsläufig entstehen und die höher sind als bei der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes. Die Ausbildung der Kinder, Unterhaltszahlungen für bedürftige Verwandte, Pflegekosten oder Kosten für eine Heimunterbringung können hier geltend gemacht werden. Unter bestimmten Umständen werden Kinderbetreuungskosten und der Arbeitslohn für eine Haushaltshilfe anerkannt. Auch Ehescheidungskosten gelten als außergewöhnliche Belastungen. Darüber hinaus sind Krankheitskosten, die nicht von der Kasse bezahlt werden, Ausgaben für eine Geburt oder eine Beerdigung, die nicht ersetzt werden, Kosten für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung nach einem Unglücksfall oder Kosten, die durch einen unumgänglichen Berufswechsel entstehen, außergewöhnliche Belastungen.
Behinderte und Hinterbliebene können unter dem Punkt außergewöhnliche Belastungen Pauschalbeträge geltend machen. Doch die meisten dieser Punkte sind mit einigen Einschränkungen verbunden. Grundsätzlich werden außergewöhnliche Belastungen erst anerkannt, wenn sie eine zumutbare Eigenbelastung überschritten haben. Was darüber hinaus geht, kann abgesetzt werden, vorausgesetzt die Notwendigkeit der Ausgabe kann tatsächlich nachgewiesen werden. Dies bedeutet, daß frühzeitig Belege gesammelt werden müssen, z. B. über alle Krankheitskosten, die die Kasse nicht erstattet hat* die aber dennoch vom Arzt als notwendig erachtet wurden.

