Montabaur
“GELBACHHOHEN”
Daubach
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach für das Jahr 1995 vom 20.01.1995 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 17.01.1995 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1995 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.436.000,—DM
in der Ausgabe auf.436.000,—DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.416.000,- DM
in der Ausgabe auf.416.000,—DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.-
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf ..—
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das
Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A).250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v. H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v. H.
3. Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund. 50,— DM
für den zweiten Hund.130,— DM
für jeden weiteren Hund.160,— DM
II. Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach für das Haushaltsjahr 1995 werden keine Bedenken erhoben. 56410 Montabaur, 17.01.1995 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10
Im Aufträge gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.01.1995 bis 08.02.1995 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs, von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags, von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Daubach, 20.01.1995 Ortsgemeindeverwaltung Daubach
(S.) gez. Hahn, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der
20
Nr. 4/95
Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Westerwald-Verein Daubach e.V.
Wer schreibt über Daubach?
Der Daubacher Heimatverein bereitet derzeit sein 13. Jahresheft vor, das nicht nur über den Verein berichten soll, sondern wiederum einen Überblick über die Dorfereignisse des vergangenen Jahres geben wird und mit vielfältigen Beiträgen aus dem Dorfleben und seiner Vergangenheit, aus Dorfkultur und Dorfnatur zum besseren Verständnis unserer Daubacher Gegebenheiten beitragen soll. Wer kann dazu noch eigene Beiträge zusteuern? Sie können schriftlich ab gefaßt sein, auf Kassette gesprochen oder mündlich erzählt werden. Entgegen nimmt sie Hermann-Josef Hucke, Tel.: 3965.
Holler
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Holler Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Holler findet ain Dienstag, dem 31. Januar 1995, um 19.00 Uhr in der Sport- und Kulturhalle Holler statt.
Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 20.12.1994 (öffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über eine Auftragsvergabe zur Erneuerung der Mikrophondosen in der Halle
3. Beratung und Beschlußfassung über die Planung der Außenanlagen am Kindergarten
4. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe eines Auftrages zur Errichtung eines Zaunes in der Hauptstraße
5. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe eines Wartungsvertrages für die Heizungsanlage in der Halle
6. Verschiedenes
7. Einwohnerfragestunde
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 20.12.1994 (nichtöffentlicher Teil)
2. Bauangelegenheit
3. Grundstücksangelegenheit
4. Vertragsangelegenheit
5. Verschiedenes
56412 Holler, 23.01.1995 Flosdorf, Ortsbürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ortsgemeinderates Holler findet am
Montag, dem 30. Januar 1995, um 18.30 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung
1. Beratung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr'1995
2. Verschiedenes
56412 Holler, 16.01.1995 Flosdorf, Ortsbürgermeisterin
Fastnachtszug am 19. Februar in Holler
Alle Wagen und Fußgruppen, die an unserem Fastnachtszug teilnehmen möchten, bitte ich um telefonische Anmeldung bis spätestens 4. Februar unter der Telefonnummer: 3508. Bitte geben Sie mir auch die genaue Teilnehmerzahl der einzelnen Gruppen bekannt.
Flosdorf, Ortsbürgermeisterin
Aufbau der Fastnachtswagen
Am 28. Januar, um 9.00 Uhr, beginnt der Aufbau der Wagen. Treffpunkt: »Fastnachtswagen-Depot Hiese Jupp«. Viele fleißige Helfer sind nötig, starke Männer sehr gefragt. Ich bitte um zahlreiches Erscheinen.
Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

