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Montabaur

Oberelbert

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert findet am

Donnerstag, dem 2. Februar 1995, um 19.30 Uhr in der Stelzenbachhalle statt.

Tagesordnung

I. Nichtöffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 18.01.1995 (nichtöffentlicher Teil)

2. Grundstücksangelegenheit

3. Verschiedenes

II. Öffentliche Sitzung, 20.00 Uhr

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 18.01.1995 (öffentlicher Teil)

2. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag an die Verbandsgemeinde auf Aufnahme einer Baulandfläche im Bereich »Flürchen« in den Flächennutzungsplan

3. Beratung und Beschlußfassung über eine Auftragsvergabe zur Küchenergänzung in der Stelzenbachhalle

4. Beratung und Beschlußfassung über eine Auftragsvergabe zur Ergänzung der ELA-Anlage in der StelzenbachhaÜe

5. Beratung und Beschlußfasssung über die Teilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden 1995«

6. Einwohnerfragestunde

7. Verschiedenes

56412 Oberelbert, 23.01.1995 Jung, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert

vom 18.01.1995

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1995 einstimmig verabschiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Be­ratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1995 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1995, die die summarische Zusammenfassung des Haushalts­planes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 981.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 1.055.000 DM

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 30.000 DM festgesetzt.

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1995 wie

folgt festgelegt:

Grundsteuer A.250 v. H.

Grundsteuer B....290 v. H.

Gewerbesteuer.320 v. H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund.36 DM

für den zweiten Hund.. 54 DM

für jeden weiteren Hund.72 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1995 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht, Hieraus werden auszugsweise einige Infor­mationen zur Kenntnis gegeben.

Der Verlauf der Haushaltswirtschaft 1994 darf als durchaus zufriedenstellend bezeichnet werden. Diese Aussage kann nunmehr getroffen werden, da das Haushaltsjahr zu Ende geht.

Zum Ausdruck kommt die Entwicklung des Jahres 1994 in Form des Rücklagenbestandes von rd. 425.000,-DM. Ausge­hend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1993 von rd. 572.000, DM sollte laut Plan 1994 eine Entnahme von ca. 477.000,- DM erfolgen, was einem Bestand zum 31.12.1994 von nur 95.000,-DM gleichgekommen wäre.

Positive Veränderungen im Forsthaushalt, Einsparungen in vielen Unterabschnitten des Verwaltungshaushaltes, Mehr­einnahmen im Vermögenshaushalt (Grundstücksverkauf, Er- schließüngsbeiträge) sowie letztlich die komplette Vereinnah- mung des Investitionskostenanteiles der Kirchengemeinde zum Bau der Stelzenbachhalle zeichnen für diese Entwicklung verantwortlich.

Nr. 4/95

Die Verschuldung der Ortsgmeinde beläuft sich zum 31.12.1994 auf 95.181,77 DM, was einer Pro-Kopf-Verschul- dung von 95,37 DM entspricht. Die vergleichbare Pro-Kopf- Verschuldung in Rheinland-Pfalz beläuft sich auf 389,- DM.

Haushalt 1995

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 2.036.000,DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 981.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaus­halt 1.055.000,-DM.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 30.000,- DM festgesetzt. Eine Festsetzung des Kreditge­samtbetrages erübrigt sich, da keine Kredite benötigt werden. Gegenüber dem Vorjahr verändern sich die Steuersätze nicht.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 1.059.000,-DM um 78.000,-DM auf 981.000,-DM. Der Haus­halt des Jahres 1994 konnte nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 208.000,-DM ausgeglichen werden. Eine Zuführung in dieser Größenordnung ist im Haus­haltsjahr 1995 nicht erforderlich. Allerdings werden aber im­merhin noch 42.000,DM benötigt, um den Ausgleich bewerk­stelligen zu können. Der Rückgang dieses Zuführungsbetrages ist Ursache der Volumensreduzierung gegenüber dem Vor- jahr.

Ein besonderes Augenmerk gilt es auf die Einnahmenentwick­lung des Bereichs »Steuern, allgemeine Zuweisungen und all­gemeine Umlagen« zu werfen, der mit rd. 78 % die Hauptein­nahme des Verwaltungshaushaltes stellt:

Die Wertfortschreibungen und der Wegfall von Grundsteuer­vergünstigungen bewirken bei der Grundsteuer B einen Ein­nahmenzuwachs gegenüber dem Vorjahr. Bei der Grundsteuer A werden ebenfalls leichte Einnahmeverbesserungen erwar­tet. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Jahres 1994 und den sich hieraus ergebenden Vorauszah­lungen.

Der Einkommensteueranteil, wichtigste und konstanteste Einnahme der Ortsgemeinde, erhöht sich aufgrund des gestie­genen Einkommenpotentials, welches zur Verteilung ansteht. Bedingt durch den deutlichen Rückgang der örtlichen Steuer­kraft läßt sich der Zuwachs bei den Schlüsselzuweisungen erklären. *

Den Ausgabenschwerpunkt des Verwaltungshaushaltes bildet erneut das Gesamtumlagensoll von 508.255,DM = 51,82 %. Die Gewerbesteuerumlage erhöht sich trotz rückläufigem Auf­kommen infolge der Anhebung des Umlagesatzes geringfügig. Die zu zahlende Umlage an das Land (Fonds Deutsche Ein­heit) errechnet sich aufgrund einer für die Ortsgemeinde un­günstigeren Berechnungsgrundlage gegenüber 1994.

Der Rückgang der Umlagegrundlage bewirkt eine deutlich geringere Umlagenbelastung bei der Kreis- und Verbandsge­meindeumlage.

Die weiteren Ausgabenschwerpunkte des Verwaltungshaus­haltes sind zusammenfassend wie folgt darzustellen:

Personalausgaben.13,67 %

Sachausgaben.23,26 %

Zuweisungen und Zuschüsse. 7,55 %

Zinsausgaben. 0,62 %

Zuführung zum Vermögenshaushalt. 2,98 %

Trotz einer besseren Finanzausstattung im Steuerbereich und zurückgehender Umlagezahlungen bewirken Ausgabenerhö­hungen bzw. -neubelastungen in folgenden Bereichen: Sozial­hilfeanteil, Personal- und Sachkostenanteile für den Kinder­garten, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten für die Stelzenbachhalle, daß der Ausgleich des Verwaltungshaushal­tes nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt (42.000,-DM) erzielt werden kann.

Als echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1995 er­rechnet sich ein Betrag von F 17.000,DM.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionspro­gramm ist die Grundlage für die Aufstellung des Vermögens- haushaltes. Ausweislich dieses Programmes sind für die fol­genden Vorhaben und Ausgaben entsprechende Haushalts­

mittel bereitgestellt:

1. Ausgleichszahlungen an Beteiligte des

Umlegungsverfahrens. 39.810,DM

»Im Bamert-Lenzengarten«

2. Zuweisungen für

Dorferneuerungsmaßnahmen. 1.500,DM

3. Erschließung »Im Bamert« einschließlich

Straßenoberflächenentwässerungsanteil.170.000,- DM

4. Ausbau der Waldstraße (I. Teil) einschließlich

Straßenoberflächenentwässerungsanteil .,*,.165.000,- DM

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