Montabaur
Oberelbert
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert findet am
Donnerstag, dem 2. Februar 1995, um 19.30 Uhr in der Stelzenbachhalle statt.
Tagesordnung
I. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 18.01.1995 (nichtöffentlicher Teil)
2. Grundstücksangelegenheit
3. Verschiedenes
II. Öffentliche Sitzung, 20.00 Uhr
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 18.01.1995 (öffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag an die Verbandsgemeinde auf Aufnahme einer Baulandfläche im Bereich »Flürchen« in den Flächennutzungsplan
3. Beratung und Beschlußfassung über eine Auftragsvergabe zur Küchenergänzung in der Stelzenbachhalle
4. Beratung und Beschlußfassung über eine Auftragsvergabe zur Ergänzung der ELA-Anlage in der StelzenbachhaÜe
5. Beratung und Beschlußfasssung über die Teilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden 1995«
6. Einwohnerfragestunde
7. Verschiedenes
56412 Oberelbert, 23.01.1995 Jung, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert
vom 18.01.1995
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1995 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1995 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1995, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 981.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.055.000 DM
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 30.000 DM festgesetzt.
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1995 wie
folgt festgelegt:
Grundsteuer A.250 v. H.
Grundsteuer B....290 v. H.
Gewerbesteuer.320 v. H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund.36 DM
für den zweiten Hund.. 54 DM
für jeden weiteren Hund.72 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1995 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht, Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.
Der Verlauf der Haushaltswirtschaft 1994 darf als durchaus zufriedenstellend bezeichnet werden. Diese Aussage kann nunmehr getroffen werden, da das Haushaltsjahr zu Ende geht.
Zum Ausdruck kommt die Entwicklung des Jahres 1994 in Form des Rücklagenbestandes von rd. 425.000,-DM. Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand zum 31.12.1993 von rd. 572.000,— DM sollte laut Plan 1994 eine Entnahme von ca. 477.000,- DM erfolgen, was einem Bestand zum 31.12.1994 von nur 95.000,-DM gleichgekommen wäre.
Positive Veränderungen im Forsthaushalt, Einsparungen in vielen Unterabschnitten des Verwaltungshaushaltes, Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt (Grundstücksverkauf, Er- schließüngsbeiträge) sowie letztlich die komplette Vereinnah- mung des Investitionskostenanteiles der Kirchengemeinde zum Bau der Stelzenbachhalle zeichnen für diese Entwicklung verantwortlich.
Nr. 4/95
Die Verschuldung der Ortsgmeinde beläuft sich zum 31.12.1994 auf 95.181,77 DM, was einer Pro-Kopf-Verschul- dung von 95,37 DM entspricht. Die vergleichbare Pro-Kopf- Verschuldung in Rheinland-Pfalz beläuft sich auf 389,- DM.
Haushalt 1995
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 2.036.000,—DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 981.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 1.055.000,-DM.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 30.000,- DM festgesetzt. Eine Festsetzung des Kreditgesamtbetrages erübrigt sich, da keine Kredite benötigt werden. Gegenüber dem Vorjahr verändern sich die Steuersätze nicht.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 1.059.000,-DM um 78.000,-DM auf 981.000,-DM. Der Haushalt des Jahres 1994 konnte nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 208.000,-DM ausgeglichen werden. Eine Zuführung in dieser Größenordnung ist im Haushaltsjahr 1995 nicht erforderlich. Allerdings werden aber immerhin noch 42.000,—DM benötigt, um den Ausgleich bewerkstelligen zu können. Der Rückgang dieses Zuführungsbetrages ist Ursache der Volumensreduzierung gegenüber dem Vor- jahr.
Ein besonderes Augenmerk gilt es auf die Einnahmenentwicklung des Bereichs »Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen« zu werfen, der mit rd. 78 % die Haupteinnahme des Verwaltungshaushaltes stellt:
Die Wertfortschreibungen und der Wegfall von Grundsteuervergünstigungen bewirken bei der Grundsteuer B einen Einnahmenzuwachs gegenüber dem Vorjahr. Bei der Grundsteuer A werden ebenfalls leichte Einnahmeverbesserungen erwartet. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Jahres 1994 und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen.
Der Einkommensteueranteil, wichtigste und konstanteste Einnahme der Ortsgemeinde, erhöht sich aufgrund des gestiegenen Einkommenpotentials, welches zur Verteilung ansteht. Bedingt durch den deutlichen Rückgang der örtlichen Steuerkraft läßt sich der Zuwachs bei den Schlüsselzuweisungen erklären. *
Den Ausgabenschwerpunkt des Verwaltungshaushaltes bildet erneut das Gesamtumlagensoll von 508.255,—DM = 51,82 %. Die Gewerbesteuerumlage erhöht sich trotz rückläufigem Aufkommen infolge der Anhebung des Umlagesatzes geringfügig. Die zu zahlende Umlage an das Land (Fonds Deutsche Einheit) errechnet sich aufgrund einer für die Ortsgemeinde ungünstigeren Berechnungsgrundlage gegenüber 1994.
Der Rückgang der Umlagegrundlage bewirkt eine deutlich geringere Umlagenbelastung bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage.
Die weiteren Ausgabenschwerpunkte des Verwaltungshaushaltes sind zusammenfassend wie folgt darzustellen:
Personalausgaben.13,67 %
Sachausgaben.23,26 %
Zuweisungen und Zuschüsse. 7,55 %
Zinsausgaben. 0,62 %
Zuführung zum Vermögenshaushalt. 2,98 %
Trotz einer besseren Finanzausstattung im Steuerbereich und zurückgehender Umlagezahlungen bewirken Ausgabenerhöhungen bzw. -neubelastungen in folgenden Bereichen: Sozialhilfeanteil, Personal- und Sachkostenanteile für den Kindergarten, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten für die Stelzenbachhalle, daß der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt (42.000,-DM) erzielt werden kann.
Als echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1995 errechnet sich ein Betrag von F 17.000,—DM.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm ist die Grundlage für die Aufstellung des Vermögens- haushaltes. Ausweislich dieses Programmes sind für die folgenden Vorhaben und Ausgaben entsprechende Haushalts
mittel bereitgestellt:
1. Ausgleichszahlungen an Beteiligte des
Umlegungsverfahrens. 39.810,—DM
»Im Bamert-Lenzengarten«
2. Zuweisungen für
Dorferneuerungsmaßnahmen. 1.500,—DM
3. Erschließung »Im Bamert« einschließlich
Straßenoberflächenentwässerungsanteil.170.000,- DM
4. Ausbau der Waldstraße (I. Teil) einschließlich
Straßenoberflächenentwässerungsanteil .,*,.165.000,- DM
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