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Montabaur

Freiwillige Feuerwehr Heilberscheid

Die nächste Übung der I. und II. Gruppe findet am 27.01.1995, dem Freitag, um 19.00 Uhr, statt.

Nentershausen

Haubitzen 88 Nentershausen

Unser nächstes Treffen findet am Sonntag, dem 29.01.1995, statt. Wir treffen uns pünktlich und vollzä hli g um 18.00 Uhr im Gasthaus »Zur Post«.

Kirmesgesellschaft 1995 - Kirmesjugend 1995

Zur Planung der diesjährigen Kirmes treffen wir uns am Mon­tag, dem 30. Januar 1995, um 20.00 Uhr, im Gasthaus Ohly.

Freiwillige Feuerwehr Nentershausen

Die in der Jahreshauptversammlung angekündigte Aktiven­versammlung verschiebt sich vom 27.01.1995 auf den 17.02.1995.

Der Vorstand trifft sich am 02.02.1995.

Spielmannszug Nentershausen

Am Freitag, dem 27. Januar 1995, um 20.00 Uhr, findet in der Gaststätte Ohly die diesjährige Jahreshauptversammlung des Spielmannszuges Nentershausen statt.

Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Genehmigung der Tagesordnung, 3. Ehrung der Verstorbenen des Spielmannszuges, 4. Bericht des Vorsitzenden, Schriftfüh­rers, der Jugendvertreterin, des Kassierers und der Kassen­prüfer, 5. Antrag auf Entlastung des Vorstandes, 6. Wahl der Kassenprüfer für 1995, 7. Nachwahl eines Beisitzers, 8. Ände­rung des § 1 der Satzung zwecks neuer Namensgebung, 9. Beratung und Beschlußfassung über evtl. Anträge, 10. Ver­schiedenes und Termine

Niedererbach

Kinderturnen

Wir laden alle Turnkinder zum Faschingsturnen am Dienstag, dem 31. Januar 1995, ein.

Bei Spiel und Spaß kriegt jeder was -bitte kommt wie gewohnt in Turnkleidung!

Kinderturngruppe »Flik-Flak« (6 bis 9 Jahre), von 15.00 bis 16.00 Uhr,

Kinderturngruppe »Flummi« (3 bis 6 Jahre), von 16.00 bis 16.45 Uhr.

Nomborn

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Nomborn vom 17.01.1995 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1995 einstimmig verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Be­schlußfassung über den Haushaltsplan und die Haus­haltssatzung 1995 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1995, die die summarische Zusammenfassung des Haushalts­planes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 650.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben...je 364.000 DM

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 220.000 DM festgesetzt.

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1995 wie

folgt festgelegt:

Grundsteuer A...250 v. H.

Grundsteuer B.290 v. H.

Gewerbesteuer.320 v. H.

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Nr. 4/95

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund.30 DM

für den zweiten Hund.40 DM

für jeden weiteren Hund.50 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1995 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige In­formationen zur Kenntnis gegeben.

Das Guthaben der Ortsgemeinde Nomborn wächst weiter an. Dies ist das derzeitige Ergebnis der Haushaltswirtschaft 1994. Nach einer vorläufigen Übersicht wird sich der Rücklagen­stand zum 31.12.1994 bei rund 550.000,DM einpendeln. Dies ist entgegen den Prognosen des Haushaltes 1994 günstiger und wird insbesondere durch Investitionsverlagerungen, Ein­sparungen und Mehreinnahmen aus Holzverkäufen hervorge­rufen.

Zum Jahresende wird eine Verschuldung von 154.412,91 DM auszuweisen sein, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 232,54 DM entspricht. Sie hegt deutlich unter dem vergleich­baren Landesdurchschnitt von 389,- DM.

Zusammenfassend betrachtet bilden solide finanzielle Ver­hältnisse die Grundlage für die Aufstellung des Etats 1995.

Haushalt 1995

Das Gesamtvolumen des Haushaltes beläuft sich auf 1.014.000,- DM. Hiervon entfallen auf einen ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 650.000, DM und auf einen ausgegli­chenen Vermögenshaushalt 364.000,DM. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 220.000, DM festgelegt. Kredite werden zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen nicht benötigt.

Gegenüber dem Vorjahr wird der Hebesatz bei der Gewerbe­steuer von 300 v. H. auf 320 v. H. angehoben, um zukünftig (Dorfgemeinschaftshaus) in den Genuß von Zuweisungen zu kommen.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen erhöht sich von 649.000, DM um nur 1.000,- DM auf 650.000,DM. Zwar sind in einigen Bereichen (Kon­zessionsabgabe KEVAG, Forst, Zinsen und Rücklagenmitteln) Zuwächse gegenüber 1994 zu verzeichnen, dennoch begrenzt die negative Entwicklung des Bereichs »Steuern, allgemeine Zuweisungen« den Anstieg auf lediglich 1.000,-DM.

Die Wertfortschreibungen und der Wegfall von Grundsteuer­vergünstigungen bewirken bei der Grundsteuer B einen Ein­nahmenzuwachs gegenüber dem Vorjahr. Bei der Grundsteuer A werden ebenfalls leichte Einnahmeverbesserungen erwar­tet. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Jahres 1994 und den sich hieraus ergebenden Vorauszah­lungen.

Der Einkommensteueranteil, wichtigste und konstanteste Einnahmen der Ortsgemeinde, erhöht sich aufgrund des ge­stiegenen Einkommenpotentials, welches zur Verteilung an­steht. Bedingt durch den deutlichen Anstieg der örtlichen Steuerkraft läßt sich der Rückgang bei den Schlüsselzuwei­sungen erklären.

Das Einnahmen-Soll des Bereichs »Steuern, allgemeine Zu­weisungen« in Höhe von 518.174,-DM ist mit 79,71 v. H. die Hauteinnahmequelle des Verwaltungshaushaltes.

Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie folgt zusammen:

Erstattungen, Zuweisungen.-

Gebühren. 1,07 v. H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonstigen

Verwaltungs- und Betriebseunnahmen...10,61 v. H.

Sonstige Finanzeinnahmen... 8,61 v. H.

(Konzessionsabgaben, Zinsen etc.)

Neben den Planungs- und Umlegungskosten (33.000,- DM) sind die Umlagen die Hauptausgaben des Verwaltungshaus­haltes.

Die gesamte Entwicklung des Verwaltungshaushaltes spiegelt sich im Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 40.000, DM wieder. Er hegt um 5.000, DM unter dem Voijahresniveau. Bedingt ist dies insbesondere durch die ho­hen Umlegungs- und Planungskosten,

Als echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1995 er­rechnet sich unter Beachtung der als einmalig anzusehenden Umlegungskosten (15.000,- DM) ein Betrag von Ü 55.000,- DM.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionspro­gramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermö­genshaushaltes. Diesem Programm ist zu entnehmen, daß für die nachfolgenden Maßnahmen und Ausgaben entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen sind:

1. Dorferneuerungsmaßnahmen.. 10.000, DM