Montabaur
Freiwillige Feuerwehr Heilberscheid
Die nächste Übung der I. und II. Gruppe findet am 27.01.1995, dem Freitag, um 19.00 Uhr, statt.
Nentershausen
Haubitzen 88 Nentershausen
Unser nächstes Treffen findet am Sonntag, dem 29.01.1995, statt. Wir treffen uns pünktlich und vollzä hli g um 18.00 Uhr im Gasthaus »Zur Post«.
Kirmesgesellschaft 1995 - Kirmesjugend 1995
Zur Planung der diesjährigen Kirmes treffen wir uns am Montag, dem 30. Januar 1995, um 20.00 Uhr, im Gasthaus Ohly.
Freiwillige Feuerwehr Nentershausen
Die in der Jahreshauptversammlung angekündigte Aktivenversammlung verschiebt sich vom 27.01.1995 auf den 17.02.1995.
Der Vorstand trifft sich am 02.02.1995.
Spielmannszug Nentershausen
Am Freitag, dem 27. Januar 1995, um 20.00 Uhr, findet in der Gaststätte Ohly die diesjährige Jahreshauptversammlung des Spielmannszuges Nentershausen statt.
Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Genehmigung der Tagesordnung, 3. Ehrung der Verstorbenen des Spielmannszuges, 4. Bericht des Vorsitzenden, Schriftführers, der Jugendvertreterin, des Kassierers und der Kassenprüfer, 5. Antrag auf Entlastung des Vorstandes, 6. Wahl der Kassenprüfer für 1995, 7. Nachwahl eines Beisitzers, 8. Änderung des § 1 der Satzung zwecks neuer Namensgebung, 9. Beratung und Beschlußfassung über evtl. Anträge, 10. Verschiedenes und Termine
Niedererbach
Kinderturnen
Wir laden alle Turnkinder zum Faschingsturnen am Dienstag, dem 31. Januar 1995, ein.
Bei Spiel und Spaß kriegt jeder was -bitte kommt wie gewohnt in Turnkleidung!
Kinderturngruppe »Flik-Flak« (6 bis 9 Jahre), von 15.00 bis 16.00 Uhr,
Kinderturngruppe »Flummi« (3 bis 6 Jahre), von 16.00 bis 16.45 Uhr.
Nomborn
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Nomborn vom 17.01.1995 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1995 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1995 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1995, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 650.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben...je 364.000 DM
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 220.000 DM festgesetzt.
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1995 wie
folgt festgelegt:
Grundsteuer A...250 v. H.
Grundsteuer B.290 v. H.
Gewerbesteuer.320 v. H.
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Nr. 4/95
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.30 DM
für den zweiten Hund.40 DM
für jeden weiteren Hund.50 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1995 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.
Das Guthaben der Ortsgemeinde Nomborn wächst weiter an. Dies ist das derzeitige Ergebnis der Haushaltswirtschaft 1994. Nach einer vorläufigen Übersicht wird sich der Rücklagenstand zum 31.12.1994 bei rund 550.000,—DM einpendeln. Dies ist entgegen den Prognosen des Haushaltes 1994 günstiger und wird insbesondere durch Investitionsverlagerungen, Einsparungen und Mehreinnahmen aus Holzverkäufen hervorgerufen.
Zum Jahresende wird eine Verschuldung von 154.412,91 DM auszuweisen sein, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 232,54 DM entspricht. Sie hegt deutlich unter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 389,- DM.
Zusammenfassend betrachtet bilden solide finanzielle Verhältnisse die Grundlage für die Aufstellung des Etats 1995.
Haushalt 1995
Das Gesamtvolumen des Haushaltes beläuft sich auf 1.014.000,- DM. Hiervon entfallen auf einen ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 650.000,— DM und auf einen ausgeglichenen Vermögenshaushalt 364.000,—DM. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 220.000,— DM festgelegt. Kredite werden zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen nicht benötigt.
Gegenüber dem Vorjahr wird der Hebesatz bei der Gewerbesteuer von 300 v. H. auf 320 v. H. angehoben, um zukünftig (Dorfgemeinschaftshaus) in den Genuß von Zuweisungen zu kommen.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen erhöht sich von 649.000,— DM um nur 1.000,- DM auf 650.000,—DM. Zwar sind in einigen Bereichen (Konzessionsabgabe KEVAG, Forst, Zinsen und Rücklagenmitteln) Zuwächse gegenüber 1994 zu verzeichnen, dennoch begrenzt die negative Entwicklung des Bereichs »Steuern, allgemeine Zuweisungen« den Anstieg auf lediglich 1.000,-DM.
Die Wertfortschreibungen und der Wegfall von Grundsteuervergünstigungen bewirken bei der Grundsteuer B einen Einnahmenzuwachs gegenüber dem Vorjahr. Bei der Grundsteuer A werden ebenfalls leichte Einnahmeverbesserungen erwartet. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Jahres 1994 und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen.
Der Einkommensteueranteil, wichtigste und konstanteste Einnahmen der Ortsgemeinde, erhöht sich aufgrund des gestiegenen Einkommenpotentials, welches zur Verteilung ansteht. Bedingt durch den deutlichen Anstieg der örtlichen Steuerkraft läßt sich der Rückgang bei den Schlüsselzuweisungen erklären.
Das Einnahmen-Soll des Bereichs »Steuern, allgemeine Zuweisungen« in Höhe von 518.174,-DM ist mit 79,71 v. H. die Hauteinnahmequelle des Verwaltungshaushaltes.
Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie folgt zusammen:
Erstattungen, Zuweisungen.-
Gebühren. 1,07 v. H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonstigen
Verwaltungs- und Betriebseunnahmen...10,61 v. H.
Sonstige Finanzeinnahmen... 8,61 v. H.
(Konzessionsabgaben, Zinsen etc.)
Neben den Planungs- und Umlegungskosten (33.000,- DM) sind die Umlagen die Hauptausgaben des Verwaltungshaushaltes.
Die gesamte Entwicklung des Verwaltungshaushaltes spiegelt sich im Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 40.000,— DM wieder. Er hegt um 5.000,— DM unter dem Voijahresniveau. Bedingt ist dies insbesondere durch die hohen Umlegungs- und Planungskosten,
Als echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1995 errechnet sich unter Beachtung der als einmalig anzusehenden Umlegungskosten (15.000,- DM) ein Betrag von Ü 55.000,- DM.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Diesem Programm ist zu entnehmen, daß für die nachfolgenden Maßnahmen und Ausgaben entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen sind:
1. Dorferneuerungsmaßnahmen.. 10.000,— DM

