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Montabaur

haltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1995, die die summarische Zusammenfassung des Hauhalts­planes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 436.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 416.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1995 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A.250 v. H.

Grundsteuer B. 290 v. H.

Gewerbesteuer.320 v. H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund. 50 DM

für den zweiten Hund.130 DM

für jeden weiteren Hund.160 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1995 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Infor­mationen zur Kenntnis gegeben:

Zum Jahresende 1994 wird ein Rücklagenstand von rd. 520.000,DM erwartet.

Dieses Guthaben ist günstiger als dies die Zahlen des Haus­haltsplanes 1994 andeuteten. Ausgehend von einem tatsächli­chen Bestand von 439.859,30 DM (1993) sollte eine Entnahme von 204.500, DM erfolgen, was einem Bestand zum 31.12.1994 von rd. 235.359,30 DM gleichgekommen wäre. Die deutliche Verbesserung ist ausschließlich auf die Verlagerung von Investitionen nach 1995 zurückzuführen.

Die Ortsgemeinde Daubach ist zum Jahresende erneut schul­denfrei.

Haushalt 1995

Das Gesamtvolumen des Haushaltes beläuft sich auf852.000, DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungs­haushalt 436.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermö­genshaushalt 416.000,DM.

Zur Finanzierung der geplanten Vorhaben des Vermögens­haushaltes werden weder Kredite benötigt, noch sind Ver­pflichtungsermächtigungen zu veranschlagen.

Gegenüber dem Vorjahr wird der Hebesatz der Gewerbesteuer angehoben von 300 v. H. auf 320 v. H. Diese Anhebung muß vorgenommen werden aufgrund der Antragstellung auf Bezu­schussung der Baumaßnahme »Bau der Einsegnungshalle mit Kapelle«.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich gegen­über dem Vorjahr von 390.000,- DM um 46.000,- DM auf 436.000, DM. Steigerungsgrund sind insbesondere die Mehr­einnahmen im Steuerbereich.

Auslaufende Grundsteuervergünstigungen und Wertfort­schreibungen sind verantwortlich für den Anstieg bei der Grundsteuer B. Das Aufkommen bei der Grundsteuer A bleibt konstant.

Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Jahres 1994 und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlun­gen.

Der Einkommensteueranteil, konstanteste Einnahme der Ortsgemeinde, erhöht sich aufgrund des gestiegenen Einkom­mensteuerpotentials, welches zur Verteilung ansteht. Aufgrund der Verringerung der eigenen örtlichen Steuerkraft sowie aufgrund einer gegenüber dem Vorjahr höheren Einwoh­nerzahl (1994: 366; 1995: 379) erhält die Ortsgemeinde höhere Schlüsselzuweisungen (+ 37.200,-DM).

Das Gesamteinnahmesoll im Steüerbereich in Höhe von 306.889,- DM ist mit 70,18 % die Haupteinnahmequelle des Verwaltungshaushaltes.

Den Ausgabenschwerpunkt des Verwaltungshaushaltes bildet das Gesamtumlagesoll mit 198.321,DM = 45,41 %.

Die Gewerbesteuerumlage verringert sich infolge eines gerin­geren Aufkommens. Trotz der Anhebung des Umlagesatzes (1994:56 v. H.; 1995: 79 v. H.) erhöht sich die Umlage. Letztlich verleibt dennoch eine Differenz zum Vorjahr.

Die zu zahlende Umlage »Fonds Deutsche Einheit« erhöht sich aufgrund der negativen Entwicklung der Berechnungsgrund­lagen und aufgrund der Anhebung des Umlagesatzes.

Die Erhöhung der Umlagegrundlage ist Ursache für die Stei­gerung von Kreis- und Verbandsgemeindeumlage.

Bei Gegenüberstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind die Ausgaben um 10.000,- DM höher als die Einnahmen. Dieser Betrag muß vom Vermö­genshaushalt an den Verwaltungshaushalt abgeführt werden, damit der Verwaltungshaushalt ausgeglichen werden kann. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine »Verbesserung« um 36.000,- DM (Zuführungsbetrag 1994 = 46.000, DM; 1995 =

Nr. 2/95

10.000,-DM). Diese Entwicklung ist u. a. zurückzuführen auf eine Verbesserung des Forsthaushaltes gegenüber dem Vor­jahr und Mehraufwendungen im Bereich Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen.

Als freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1995 errechnet sich ein Betrag von F 10.000,- DM. Dies bedeutet eine »Ver­besserung« gegenüber dem Vorjahr. Jedoch ist mittelfristig weiterhin mit einem negativen Trend zu rechnen:

1994- F 46.000,-DM

1995- F 10.000,-DM

1996- F 7.000,-DM

1997- F 18.000,-DM

1998- F 8.000,-DM V ermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionspro­gramm bildet die Grundlage zur Aufstellung des Vermögens­haushaltes. Diesem Programm ist zu entnehmen, daß für die nachfolgend benannten Investitionen die entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen sind:

1. Begrünungs- und Verschönerungsmaßnahmen

im Ortsbereich. 2.000,DM

2. Brunnenfassung zum Dorfplatz. 5.000, DM

3. Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen. 6.000, DM

4. Fertigstellung »In den Gärten«. 5.000, DM

5. Straßenbeleuchtungserweiterung. 10.000,-DM

6. Bau einer Einsegnungshalle mit Kapelle.250.000,DM

7. Ausbau von Wirtschaftswegen.... 5.000,- DM

8. Pfanzung von Obstbäumen. 3.000, DM

9. Erwerb von Grundstücken.120.000, DM

Im Unterabschnitt 9100 - sonstige allgemeine Finanzwirt­schaft benötigt die Ortsgemeinde folgende Mittel:

Zuführung zum Verwaltungshaushalt. 10.000, DM

Die Finanzierung sämtlicher Ausgaben wird durch folgende Einnahmen sichergestellt:

1. Investitionsschlüsselzuweisungen... 2.000,- DM

2. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.414.000,DM

Überblick 1996-1998

Für die nächsten Haushaltsjahre hat die Ortsgemeinde folgen­de Maßnahmen vorgesehen:

Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen

Ausbau von Wirtschaftswegen

Pflanzung von Obstbäumen

Neugestaltung Haltestelle Unterdorf

Erschließung Gartenweg und Gang Am Dillchesberg/Fer- tigstellung

Völkerballplatz auf dem unteren Parkplatz

Erschließung Baugebiet »Bäumchesfeld«

Verkehrsberuhigung Ortseingang L 326

Straßenbeleuchtungserweiterung

Bau der Einsegnungshalle mit Kapelle (Fertigstellung)

Die Finanzplanung signalisiert eine Finanzierung aller Vor­haben, wenn auch mit einer Neuverschuldung gerechnet wer­den muß.

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1994

Der Ortsgemeinderat stimmte der Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1994 in Höhe von 9.098,68 DM zu. Dies war erforderlich, um den Erstattungsbetrag an das Verbandsgemeindewerk für die Oberflächenentwässerung der Straßen zu zahlen. Der Haus­haltsansatz betrug 8.500 DM. Da der laufende Kostenanteil für die Unterhaltung der Kanalleitungen in gemeindeeigenen Straßen für das Jahr 1993 erst im Haushaltsjahr 1994 zur Auszahlung gelangte, kam es zu einer erheblichen Ansatz­überschreitung.

Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer nach Er­trag und Kapital beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, den Hebesatz für die Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital ab dem 01.01.1995 von 300 v. H. auf 320 v. H. zu erhöhen.

Die Notwendigkeit zur Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebe­satzes ergab sich daraus, daß für den geplanten Neubau der Friedhofskapelle ein Förderantrag gestellt wurde. Vorausset­zung für die Bewilligung von Landesmitteln ist regelmäßig, daß die Gemeinden ihre Einnahmequellen ausschöpfen. Nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport über die Zuweisungen aus dem Investitionsstock vom 22.03.1993 galt die Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital bisher als ausgeschöpft, wenn der Hebesatz mindestens 300 v. H. betrug. Ab dem 01.01.1995 darf der Gewerbesteuer-Hebe­satz 320 v. H. nicht mehr unterschreiten, wenn Zuweisungen aus dem Investitionsstock beantragt werden.

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