Montabaur
haltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1995, die die summarische Zusammenfassung des Hauhaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 436.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 416.000 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1995 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A.250 v. H.
Grundsteuer B. 290 v. H.
Gewerbesteuer.320 v. H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund. 50 DM
für den zweiten Hund.130 DM
für jeden weiteren Hund.160 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1995 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Zum Jahresende 1994 wird ein Rücklagenstand von rd. 520.000,—DM erwartet.
Dieses Guthaben ist günstiger als dies die Zahlen des Haushaltsplanes 1994 andeuteten. Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand von 439.859,30 DM (1993) sollte eine Entnahme von 204.500,— DM erfolgen, was einem Bestand zum 31.12.1994 von rd. 235.359,30 DM gleichgekommen wäre. Die deutliche Verbesserung ist ausschließlich auf die Verlagerung von Investitionen nach 1995 zurückzuführen.
Die Ortsgemeinde Daubach ist zum Jahresende erneut schuldenfrei.
Haushalt 1995
Das Gesamtvolumen des Haushaltes beläuft sich auf852.000,— DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 436.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 416.000,—DM.
Zur Finanzierung der geplanten Vorhaben des Vermögenshaushaltes werden weder Kredite benötigt, noch sind Verpflichtungsermächtigungen zu veranschlagen.
Gegenüber dem Vorjahr wird der Hebesatz der Gewerbesteuer angehoben von 300 v. H. auf 320 v. H. Diese Anhebung muß vorgenommen werden aufgrund der Antragstellung auf Bezuschussung der Baumaßnahme »Bau der Einsegnungshalle mit Kapelle«.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich gegenüber dem Vorjahr von 390.000,- DM um 46.000,- DM auf 436.000,— DM. Steigerungsgrund sind insbesondere die Mehreinnahmen im Steuerbereich.
Auslaufende Grundsteuervergünstigungen und Wertfortschreibungen sind verantwortlich für den Anstieg bei der Grundsteuer B. Das Aufkommen bei der Grundsteuer A bleibt konstant.
Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Jahres 1994 und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen.
Der Einkommensteueranteil, konstanteste Einnahme der Ortsgemeinde, erhöht sich aufgrund des gestiegenen Einkommensteuerpotentials, welches zur Verteilung ansteht. Aufgrund der Verringerung der eigenen örtlichen Steuerkraft sowie aufgrund einer gegenüber dem Vorjahr höheren Einwohnerzahl (1994: 366; 1995: 379) erhält die Ortsgemeinde höhere Schlüsselzuweisungen (+ 37.200,-DM).
Das Gesamteinnahmesoll im Steüerbereich in Höhe von 306.889,- DM ist mit 70,18 % die Haupteinnahmequelle des Verwaltungshaushaltes.
Den Ausgabenschwerpunkt des Verwaltungshaushaltes bildet das Gesamtumlagesoll mit 198.321,—DM = 45,41 %.
Die Gewerbesteuerumlage verringert sich infolge eines geringeren Aufkommens. Trotz der Anhebung des Umlagesatzes (1994:56 v. H.; 1995: 79 v. H.) erhöht sich die Umlage. Letztlich verleibt dennoch eine Differenz zum Vorjahr.
Die zu zahlende Umlage »Fonds Deutsche Einheit« erhöht sich aufgrund der negativen Entwicklung der Berechnungsgrundlagen und aufgrund der Anhebung des Umlagesatzes.
Die Erhöhung der Umlagegrundlage ist Ursache für die Steigerung von Kreis- und Verbandsgemeindeumlage.
Bei Gegenüberstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind die Ausgaben um 10.000,- DM höher als die Einnahmen. Dieser Betrag muß vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt abgeführt werden, damit der Verwaltungshaushalt ausgeglichen werden kann. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine »Verbesserung« um 36.000,- DM (Zuführungsbetrag 1994 = 46.000,— DM; 1995 =
Nr. 2/95
10.000,-DM). Diese Entwicklung ist u. a. zurückzuführen auf eine Verbesserung des Forsthaushaltes gegenüber dem Vorjahr und Mehraufwendungen im Bereich Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen.
Als freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1995 errechnet sich ein Betrag von F 10.000,- DM. Dies bedeutet eine »Verbesserung« gegenüber dem Vorjahr. Jedoch ist mittelfristig weiterhin mit einem negativen Trend zu rechnen:
1994- F 46.000,-DM
1995- F 10.000,-DM
1996- F 7.000,-DM
1997- F 18.000,-DM
1998- F 8.000,-DM V ermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage zur Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Diesem Programm ist zu entnehmen, daß für die nachfolgend benannten Investitionen die entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen sind:
1. Begrünungs- und Verschönerungsmaßnahmen
im Ortsbereich. 2.000,—DM
2. Brunnenfassung zum Dorfplatz. 5.000,— DM
3. Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen. 6.000,— DM
4. Fertigstellung »In den Gärten«. 5.000,— DM
5. Straßenbeleuchtungserweiterung. 10.000,-DM
6. Bau einer Einsegnungshalle mit Kapelle.250.000,—DM
7. Ausbau von Wirtschaftswegen.... 5.000,- DM
8. Pfanzung von Obstbäumen. 3.000,— DM
9. Erwerb von Grundstücken.120.000,— DM
Im Unterabschnitt 9100 - sonstige allgemeine Finanzwirtschaft — benötigt die Ortsgemeinde folgende Mittel:
— Zuführung zum Verwaltungshaushalt. 10.000,— DM
Die Finanzierung sämtlicher Ausgaben wird durch folgende Einnahmen sichergestellt:
1. Investitionsschlüsselzuweisungen... 2.000,- DM
2. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.414.000,—DM
Überblick 1996-1998
Für die nächsten Haushaltsjahre hat die Ortsgemeinde folgende Maßnahmen vorgesehen:
— Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen
— Ausbau von Wirtschaftswegen
— Pflanzung von Obstbäumen
— Neugestaltung Haltestelle Unterdorf
— Erschließung Gartenweg und Gang Am Dillchesberg/Fer- tigstellung
— Völkerballplatz auf dem unteren Parkplatz
— Erschließung Baugebiet »Bäumchesfeld«
— Verkehrsberuhigung Ortseingang L 326
— Straßenbeleuchtungserweiterung
— Bau der Einsegnungshalle mit Kapelle (Fertigstellung)
Die Finanzplanung signalisiert eine Finanzierung aller Vorhaben, wenn auch mit einer Neuverschuldung gerechnet werden muß.
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1994
Der Ortsgemeinderat stimmte der Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1994 in Höhe von 9.098,68 DM zu. Dies war erforderlich, um den Erstattungsbetrag an das Verbandsgemeindewerk für die Oberflächenentwässerung der Straßen zu zahlen. Der Haushaltsansatz betrug 8.500 DM. Da der laufende Kostenanteil für die Unterhaltung der Kanalleitungen in gemeindeeigenen Straßen für das Jahr 1993 erst im Haushaltsjahr 1994 zur Auszahlung gelangte, kam es zu einer erheblichen Ansatzüberschreitung.
Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, den Hebesatz für die Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital ab dem 01.01.1995 von 300 v. H. auf 320 v. H. zu erhöhen.
Die Notwendigkeit zur Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes ergab sich daraus, daß für den geplanten Neubau der Friedhofskapelle ein Förderantrag gestellt wurde. Voraussetzung für die Bewilligung von Landesmitteln ist regelmäßig, daß die Gemeinden ihre Einnahmequellen ausschöpfen. Nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport über die Zuweisungen aus dem Investitionsstock vom 22.03.1993 galt die Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital bisher als ausgeschöpft, wenn der Hebesatz mindestens 300 v. H. betrug. Ab dem 01.01.1995 darf der Gewerbesteuer-Hebesatz 320 v. H. nicht mehr unterschreiten, wenn Zuweisungen aus dem Investitionsstock beantragt werden.
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